Hallo zusammen!
Ich schildere vielleicht erstmal den sachverhalt.
Zum 1. Juli 06 sind wir in ein vom Vermieter mit bewohntes 2Familienhaus gezogen. Der Vermieter wohnt quasi bei seinen Eltern in der anderen Hälfte des Hauses. Ein Neubau - 2 Monate haben wir noch fleißig mitrenoviert und genug Möbel für die riesige Wohnung angeschafft.
Nun stand der feine Herr einen Tag vor Silvester vor unserer Tür und kündigte uns die Wohnung - unter Berufung auf Eigenbedarf (Was mit Sicherheit alleine grob unbillig wäre, soweit bin ich schon) und auch noch unter Berufung auf sein Sonderkündigungsrecht wegen des selbst bewohnte Zweifamilienhauses.
(Die näheren Umstände lass ich mal weg)
Da kann man natürlich rechtlich nicht gegen an - will man ja auch gar nicht, weil der Wohlfühlfaktor ist eh gleich 0.
Aber wir haben eben auch eine Menge Geld, Schweiß, Zeit und Arbeit reingesteckt.
Meine Frage: Kann man irgendwie einen Abschlag von ihm verlangen für die entstandenen Auslagen? (davon mal ab, dass das bei ehemalig guten Bekannten das mindeste wäre)
Eine Antwort wär echt spitze
VlG
Delrina
Erstattung von Kosten "Eigenbedarfskündigung"
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ich hoffe, er stand nicht nur vor der Tür sondern Ihr habt da auch was schriftliches?
Stellt sich also die Frage: Wurde schriftlich auf Eigenbedarf gekündigt oder nach dem erleichterten Kündigungsrecht? (Frist verlängert sich dabei um 3 Monate)
Ich denke bei erleichtertem Kündigungsrecht hat man als Mieter keine Chance, das muss man einfach wissen, wenn man in ein vom Vermieter bewohntes 2 Familienhaus zieht.
Wird auf Eigenbedarf gekündigt würde ich zum Rechtsanwalt gehe, da das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung erst 6 Monate bestand. Möglicherweise kann hier Schadenersatz geltend gemacht werden.
-----------------
"MfG
Susanne"
Hi
Das Problem hatten wir auch..bzw haben wir noch..
hier mal ein Link zu unserm Thread
http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=78515
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
OK- die Verschau"ck"elten hatte ich auch schon gelesen. Mich wundert nur, dass Du immer noch hier schreibst anstatt Dir inzwischen einen guten Fachanwalt gesucht zu haben, der Dir die Fragen zu Deinem Problem genau beantworten kann und Dich gegenüber Deinem VM unterstützt und Wohnungsverlust vermeidet.
Sorry, dazu werde ich mich nicht mehr äußern.
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"MfG
Susanne"
Der Vermieter kann jedenfalls dann nicht wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er diesen bei Vertragsschluss bereits vorhersehen konnte.
Der Ausspruch einer Kündigung ist in diesen Fällen erst fünf Jahre nach Vertragsschluss möglich.
so etwa Urteil: LG Berlin 1997-11-28 63 S 237/97
Das sollte doch den notwendigen Verhandlungsspielraum schaffen..
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"Rechtsanwalt Fabian Sachse ist Schwacke Vertragsanwalt"
@ Susanne
Du hättest mal den Thread komplett lesen müssen.Liegt bereits beim Anwalt
Ups... jetzt hab ich vor lauter Wohnungssucherei und Uni-Klausuren fast vergessen ins Forum zu schauen. Danke erstmal für die vielen Antworten.
Die Kündigung ist schriftlich erfolgt (von uns allerdings nicht gegengezeichnet und ohne Zeugen). Er beruft sich auf Eigenbedarf und eben das Sonderkündigungsrecht wegen des selbst bewohnten 2Familienhauses. Von daher ist der Eigenbedarf (der alleine sicher grob unbillig wäre) schon Nebensache.
Jetzt versuche ich grad - zwecks Ausbau der Verhandlungsposition - das Urteil des LG Berlin im Internet zu finden.
Für die Sozialgerichtsbarkeit kenne ich ja meine Quelle, aber da stelle ich mich jetzt grad ziemlich doof an. Kann mir da jemand helfen??
VlG und danke, danke, danke!
Delrina
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