Erstbezug - Vermieter will finanzielle Beteiligung

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tierfreundin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Erstbezug - Vermieter will finanzielle Beteiligung

Guten Tag,

wir haben den Mietvertrag einer Neubauwohnung mit Garten bereits unterschrieben, als der Vermieter Aussagen bzgl. der finanziellen Beteiligung machte.

Er möchte, dass wir uns an dem Bodenbelag (hier Fliesen) beteiligen, da dies seiner Meinung nach "Mietersache" sei. Das wir den Teppichboden im Schlafzimmer übernehmen war uns klar, aber Fliesen in der Wohnung (insbesondere Bad/Küche)??

Darüber hinaus sollen wir auch uns auch noch an dem Garten beteiligen...

Wie gesagt: bei Vertragsabschluss war uns das nicht klar. Im Exposé war sogar klar deklariert, dass die Ausstattung "gehoben" sei und der Mietpreis über dem hier üblichen Mietspiegel liegt. Von daher gingen wir davon aus, dass die Wohnung Fliesen oder Parkett haben wird. Wodurch wäre der hohe Mietpreis denn sonst gerechtfertigt?

Nun sollen wir auch noch 3 MM Kaution zahlen, wobei wir uns fragen, "wofür?", wenn uns der Bodenbelag und Teil des Gartens gehören....

Ist es zulässig, eine Neubauwohnung nur mit Estrich und ungestrichene Wände zu vermieten und vom Mieter zu verlangen, sich daran zu beteiligen.

Leider will der Vermieter uns auch nicht mitteilen, wie er sich eine solche Beteiligung vorstellt. Er sagt immer nur "wir werden uns schon einig". Das ist uns zu wage und wir haben kein gutes Gefühl dabei.

Was darf der Vermieter und wo haben wir die Möglichkeit Grenzen zu setzen (evtl. vom Mietvertrag zurück zu treten)?

Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
Tierfreundin

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tierfreundin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

@LiloWanders
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wir empfinden ebenso, sind aber unsicher, wo unsere Rechte und Pflichten liegen.

Wir zahlen einen Mietspiegel von 7 Euro/qm, üblich für diese Region ist höchsten 5,30 Euro/qm. Somit liegen wir deutlich darüber und können doch auch erwarten, dass die Fliesen in der Whg schon drin sind, oder?

Ebenfalls möchte er, dass wir uns im Garten beteiligen... Genaues sagt er ja nicht, nur eben, dass wir uns schon einig werden...

Haben wir die Möglichkeit eine außerordentliche Kündigung zu erwirken?

Vielen lieben Dank...

LG
Tierfreundin

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#3
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 35x hilfreich)

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#4
 Von 
Tierfreundin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

@Blockwart
Danke für die Antwort.

Wir zahlen aber doch einen sehr hohen Mietpreis und im Exposé stand, dass die Wohnung eine gehobene Ausstattung hat. Kann man da nicht erwarten, dass ein Bodenbelag vorhanden ist. Wollen wir dann einen anderen haben, müssten wir selbstverständlich die Differenz bestreiten, aber so ganz ohne?!

Den Garten bepflanzen ist nicht das Problem, aber muss nicht zumindest der Grundstock (Mutterboden, Rasen und Begrenzung) vorhanden sein?

Vielen Dank

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 35x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

quote:
Wir zahlen aber doch einen sehr hohen Mietpreis und im Exposé stand, dass die Wohnung eine gehobene Ausstattung hat. Kann man da nicht erwarten, dass ein Bodenbelag vorhanden ist.


Habt Ihr Euch die Wohnung denn nicht angeschaut, bevor ihr den Mietvertrag unterschrieben habt? Welcher Bodenbelag war denn bei der Besichtigung vorhanden?

Habt Ihr nicht einmal gefragt, welcher Bodenbelag verlegt werden soll?

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#8
 Von 
Tierfreundin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

@hh
Hallo
doch wir haben die Whg gesehen, aber sie ist ja noch im Rohbau (also nicht gemietet, wie gesehen).

Der Vermieter sprach davon, dass wir mitgestalten dürfen und er gerne Parkett oder Fliesen verlegen möchte.
Es war aber nie die Rede davon, dass wir auch mitzahlen dürfen ;-) Dafür zahlen wir doch die Miete...

Wir müssen ja auch noch Kaution zahlen. Ist die nicht dafür da, falls Schäden an der Ausstattung seitens des Mieters entstehen, diese zu ersetzen? Wenn wir aber nun einen Teil der Fliesen bezahlen, ist die Kaution nicht dann auch zum Teil überflüssig? Bei einem evtl. Auszug nehmen wir dann den Teil der Fliesen, die wir gezahlt haben, auch wieder mit...grins... das geht doch gar nicht... hmm...

Vielen Dank...

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#9
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 35x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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#13
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Bleiben wir doch mal auf dem juristischen Boden:

Wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale nicht zugesichert wurden (weder direkt vertraglich noch implizit durch "Vorhandensein bei der Begehung" ), schuldet der VM sie auch nicht, solange sich das nicht ganz ausnahmsweise aus der Verkehrsüblichkeit ("gehobene Ausstattung" etc.) doch ergibt, was hier erst mal nicht zu sehen ist.

Wenn der VM also bestimmte Ausstattungsmerkmale nicht schuldet, steht es ihm völlig frei, deren Hinzufügung von einer (finanziellen) Beteiligung des M abhängig zu machen.
D.h. wenn es ihm frei steht, nur Teppich zu verlegen, müßte der M sich mit ihm schon einigen, wenn er (der M) unbedingt Mahagoniparkett mit Fußbodenheizung haben möchte.
Das wäre dann ein individuell vereinbartes Zusatzabkommen, das die Mietsache in sofern gegen eine Einmalzahlung "aufwertet".
Insbesondere ist es dann auch nicht so, daß dem M deswegen "ein Teil gehört", den er dann "beim Auszug mitnehmen" könnte. Er zahlt stattdessen dafür, daß er die hochwertige Ausstattung während seiner Mietzeit (egal ob 6 Monate oder 60 Jahre) nutzen kann.

Und als Hinweis: beim nächsten mal bitte schon im Eingangsposting etwas präziser sein. Bei dir las es sich so als wollte der VM nach bereits geschlossenem Vertrag über eine fertige Wohnung noch Forderungen "nachschieben". Davon kann hier ja keine Rede sein.

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#14
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 35x hilfreich)

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#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Sie haben den Mietvertrag bereits abgeschlossen. Einen Anspruch des VM auf weitere Kostenbeteiligung gibt es nicht. Wenn der User „Blockwart" derartigen Nachforderungen „normal" findet, dann liegt dies lediglich daran, dass Blockwart als VM nicht in der Lage ist, Sachverhalte objektiv zu beurteilen. Lesen Sie sich die anderen Beiträge des Users durch und entscheiden Sie selbst.

Wenn der Vermieter von Ihnen einen Kostenbeitrag für Fußbodenbelag, Wandfliesen und Garten haben möchte, dann ist das das Problem des Vermieters. Sie sind jedenfalls nicht verpflichtet, sich daran zu beteiligen (im schlimmsten legt dann der VM 3-€/qm-Baumarkt-Laminat und behauptet, dass sei „gehobenen Ausstattung" und Sie müssen dann eben an dieser Stelle den Rechtstreit führen).

Fehlender Fußbodenbelag und nicht vorhandene Kacheln sind aber immer ein erheblicher Mangel, der eine sehr deutliche Mietminderung rechtfertigt. Je nach Einzelfall, wenn der Mieter nahezu in einem Rohbau wohnen muss, kann dies den Mieter sogar von der Verpflichtung zur Mietzahlung befreien bzw. eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Neben der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls wird eine vorherige fristlose Kündigung aber erst dann möglich sein, wenn der Vermieter eindeutig und endgültig mitteilt, dass er keinen Boden und keine Fliesen legen wird, falls sich der M nicht an den Kosten beteiligt. Bis dahin bleibt die Entwicklung abzuwarten.

Auch kann fehlende Farbe ein Mietmangel sein. Da kommt es aber ganz besonders auf die Gegebenheiten im Einzelfall an, also z.B. muss die Tapete überhaut gestrichen werden, und ggf. könnte auch der Mietvertrag eine Regelung beinhalten (m.E. am sinnvollsten, aber nicht weit verbreitet: Mieter streicht bei Einzug selbst und muss bei Auszug nicht streichen.

Zum Garten lässt sich sagen, dass der VM auch hier keinen zusätzlichen Anspruch auf einen Kostenbeitrag hat. Natürlich muss ein Garten auch als solcher erkenn- und nutzbar sein. Eine Lehmwüste wäre ebenfalls ein Mietmangel.

Es handelt sich um einen Erstbezug. Es liegt auf der Hand, dass bei Abschluss des Mietvertrages die Arbeiten an der Wohnung noch nicht abgeschlossen waren. Hier gilt nicht „Gemietet wie Gesehen". Vielmehr kann der M erwarten, dass der VM bis zum Einzug für einen Fußbodenbelag, für Kacheln an den Wänden und einen nutzbaren Garten sorgt. Schließlich handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag und zur Wohnung gehört schon von Wortlaut mehr als Estrich und nackte Rigipswände (im Bad), zu einem Garten mehr als „etwas Dreck", auf den sich der M Mutterboden ankarren lassen darf (Blockwart),.

Mein Vorschlag:
Lehnen Sie jede Kostenbeteiligung ab und erklären Sie dem VM die Rechtslage. Eventuell trägt der VM die Kosten alleine. Alternativ könnten Sie vorschlagen, das die von Ihnen getragenen Kosten auf die Miete angerechnet werden. Ist der VM zu keinem Entgegenkommen bereit, verhandeln Sie über eine Auflösung des Mietvertrages. Achten Sie darauf, dass, falls sich bei Ihnen ein Schaden abzeichnet, dafür eine Regelung getroffen wird.
Falls der VM erklärt, er werde keinen Handschlag tun, bevor Sie nicht einen Kostenbeitrag leisten, prüfen Sie – ggf. mit Anwalt – ob der Roh-Zustand der Wohnung so unzumutbar ist, dass sofort gekündigt werden kann. Kündigen sie andernfalls fristgerecht und kürzen Sie die Miete deutlich, bei einem „Rohbau" auch auf 0,- €.


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#17
 Von 
Tierfreundin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

,@Mausi1939

Vielen Dank für Ihre ausführliche und adäquate Antwort.

Sie haben den Sachverhalt richtig verstanden. Bei einigen anderen Usern bin ich mir da nicht so sicher. Erstaunlich, was hier so "ab geht"... wunder...

Mir geht es ja nicht darum, dem Vermieter in den Rücken zu fallen, ich möchte nur wissen, ob und welche Handhabe ich habe. Selbstverständlich werden wir auch noch persönlich mit dem Vermieter darüber reden.
Dennoch halte ich es für sinnvoll, sich im voraus zu informieren, wie eine Sachlage überhaupt richtig einzuschätzen ist.

Generell stört uns, dass wir hohe Miete zahlen und eine gehobene Ausstattung versprochen bekamen, und nun wird ein Faß nach dem anderen geöffnet... (nach Vertragsunterzeichnung)...
Das ärgert uns!

Außerdem ist es ärgerlich, dass der Vermieter so um den heißen Brei herum redet und nicht konkrete Zahlen (oder prozentual) nennt. Das erscheint uns wie eine Hinhaltetaktik.

Ich danke denen, die wirklich versucht haben, etwas Licht in die Sachlage zu bringen. Das war sehr hilfreich.

Vielen Dank

LG
Tierfreundin

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Warum hast du eigentlich auf meine Fragen wegen der Absprachen in Bezug auf Ausstattung gar nicht geantwortet? Dass ihr hier wohl eure Wünsche geäussert habt und der VM diese auch berücksichtigt hat?

Es ist wenig zielführend auf die Fragen vom Mrs. Pepper zu antworten. Mrs. Pepper sollte sich ein Beispiel an Blockwart nehmen, der versucht wenigstens gar nicht erst, Mietrechtskenntnisse vorzutäuschen, sondern fällt gleich so aus der Rolle.

Im Übrigen möchte ich dennoch eine Anmerkung zu Mrs. Peppers Frage machen. Wenn einer hier eine Taktik gewählt hat, dann ist es der VM. Zuerst verspricht er eine gehobene Ausstattung, dann fragt er generös, was den Mietern so vorschwebt, und wenn die Ihre Wünsche äußern, dann heißt es (vermutlich immer), dass genau dafür extra gezahlt werden muss.

Wer eine gehobene Ausstattung verspricht (na gut, im Zweifel gilt der Mietvertrag udn nicht die Übertreibungen in der Werbung), der sollte zumindest mal Fußbodenbelag auf den Boden, Kacheln an die Wände und Rollrasen in den Garten legen, anstatt erst einmal die Hand aufzumachen. Über alles weitere kann man dann reden, z.B. Anrechnung auf die Miete.

Wenn bis zum Einzugstermin keine Fußboden drin ist und keine Fliesen an den Wänden, dann würde der VM keine Kohle sondern ein Anwaltsschreiben plus außerordentlicher Kündigung sehen.


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tierfreundin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

@Mrs Pepper
ich werde Sie auf die Ignorierliste setzen.

Im Übrigen hat der Vermieter überhaupt nichts nach unseren Wünschen gestaltet.

Bisher ist nichts in der Wohnung, nur Estrichboden...

@Mausi
vielen Dank.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Also was ich beim durchlesen des ganzen Threads bis jetzt einfach nicht verstehen kann ist, wie man eine Neubauwohnung im Rohbauzustand anmieten kann ohne über die Ausstattung Vereinbarungen zu treffen.
Mitspracherecht bei der Auswahl von Boden/Fliesen/Wandbelag ist ja ganz nett, aber das letzte Wort wird immer der Vermieter haben.
Ihr werdet Boden/Fliesen/Wand gern nach eurem Geschmack gestaltet haben und der Vermieter wird das danach aussuchen, was möglichst neutral ist und den meisten Mietern (und damit auch Folgemietern) gefallen dürfte.
Für mich wäre es, wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe, schon ein Unterschied, ob die Wohnung mit dunklem Walnussparkett, schwarzen Marmorfliesen im Bad, grauem Schiefer in der Küche und Glasfasertapeten -- oder durchschnittlichem hellem Laminat, weissen neutralen Fliesen in Küche und Bad und Raufasertapete ausgestattet werden würde. Und genau das würde ich mir zu Beginn des Mietvertrags zusichern lassen.
Das sind doch eigentlich die Kriterien, abgesehen mal von Lage, Grösse und Preis, die darüber entscheiden, ob man eine Wohnung anmietet oder nicht. Und das lässt man sich nicht zusichern??
Vielleicht ist es auch genau das, was der Vermieter meint mit der finanziellen Beteiligung: in meinem Beispiel dürfte die erste Ausstattung finanziell deutlich über der zweiten Ausstattung stehen.
Parkett ist teurer als Laminat, Marmor und Schiefer teurer als normale weisse Fliesen, Glasfaser teurer als Raufaser.
Wenn der Vermieter eher zur zweiten Ausstattung tendieren würde, ihr aber gerne die erstere haben möchtet, dann fände ich es völlig in Ordnung, wenn der Mieter zumindest einen Teil der Mehrkosten übernimmt. Nicht nur, weil Kosten höhere sind, sondern weil der Vermieter dadurch auch seinen Anspruch aufgibt möglichst neutral ausstatten zu wollen.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Über alles weitere kann man dann reden, z.B. Anrechnung auf die Miete.

Was genau wolltest Du damit jetzt ausdrücken ?



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

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