Erstbezug nach Modernisierung - keine Duschabtrennung

9. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
mudir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstbezug nach Modernisierung - keine Duschabtrennung

Hallo an alle,

ich habe nun einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Diese wurde in den letzten Wochen umfassend modernisiert. Dementsprechend habe ich bei der Besichtigung die Wohnung nur während der Bauarbeiten (ohne Böden, Tapeten, Fliesen, Badausstattung) gesehen.
Ich musste anschließend einen Vorvertrag unterschreiben und nun folgte der eigentliche Mietvertrag.

Beim Vermieter handelt es sich um eine große Genossenschaft. Bei der Unterzeichnung wurde mir mitgeteilt, dass eine gemeinsame Begehung der Wohnung bei frisch modernisierten Wohnungen nicht erfolgt. Ich habe ein Übergabeprotokoll unterzeichnet, das die Ausstattung der Wohnung festhält.

Nach der Unterzeichnung fuhr ich in die Wohnung, wo ich vom Badezimmer schockiert wurde. Die Duschwanne ist einerseits extrem klein, andererseits fehlt jegliche Duschabtrennung. Weder ein Duschglas, noch eine Kabine sind vorhanden. Die Duschwanne ist allerdings zu niedrig für Vorhänge.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Vermieter hier eine einbauen muss. Kann man von mir als Mieter erwarten, dass ich für mindestens 500€ eine Abtrennung installieren lasse? Schließlich ist die Dusche so nicht nutzbar.
Kann man in einer bezugsfertigen frisch modernisierten Wohnung davon ausgehen, dass eine Abtrennung installiert ist?

Gibt es hierzu vielleicht Erfahrungen?

Eine zweite Frage: an den Wänden sind teilweise Schrammen, schlecht übermalte gespachtelte Bohrlöcher. Die Fensterrahmen wurden nicht ausgetauscht, da sind auch Löcher von Jalousien drin.
Ich werde diese Dinge definitiv als Mängel melden. Kann ich nachträglich noch auf eine Begehung der Wohnung mit festhalten der Mängel bestehen?

Vielen Dank!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Kann man in einer bezugsfertigen frisch modernisierten Wohnung davon ausgehen, dass eine Abtrennung installiert ist?

Nein, im Gegenteil ist es modern das die Duschen "offen" gestaltet werden.



Zitat (von mudir):
Kann ich nachträglich noch auf eine Begehung der Wohnung mit festhalten der Mängel bestehen?

Klar. Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage dafür das bestehen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3530 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Die Fensterrahmen wurden nicht ausgetauscht, da sind auch Löcher von Jalousien drin.

Und wg. der paar Löcher möchten sie neue Fensterrahmen?
Sie können darum bitten, dass die mit Spachtelmasse verfugt werden, aber nicht mehr.
Was die Dusche betrifft, offene Duschen sind derzeit aktuell.

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#3
 Von 
mudir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und wg. der paar Löcher möchten sie neue Fensterrahmen?


Nein, natürlich nicht. Ich war nur verwundert, dass die Wohnung angeblich "umfassend modernisiert" wurde, jedoch bis auf die Böden/Wandfarbe alles gleich ist.

Zitat (von Loni12):
Was die Dusche betrifft, offene Duschen sind derzeit aktuell.


Aber es ist keine bodentiefe Dusche, sondern eine Duschtasse mit niedrigem Rand. Da fließt doch alles auf den Boden. Insbesondere da die Dusche nur 60x60cm groß ist, tropft doch alles vom Körper und spritzt durchs gesamte Bad.
Das soll aktuell sein?

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Aber es ist keine bodentiefe Dusche, sondern eine Duschtasse mit niedrigem Rand


Man hat schlechte Erfahrung mit Duschkabinen/-abtrennungen gemacht. Oft werden diese nicht angemessen gepflegt und behandelt, und dann will der Mieter einen Austausch. Besser ist man überlässt es dem Mieter sich selber was anzuschaffen, das wird oft besser behandelt und kostet sein Geld. Einfache Geschichte.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ein Übergabeprotokoll unterzeichnet, das die Ausstattung der Wohnung festhält.

Also ohne die genaue Ausstattung zu kennen ? Dies war ein Fehler.
Zitat:
dass eine gemeinsame Begehung der Wohnung bei frisch modernisierten Wohnungen nicht erfolgt.
Wenn es keine Übergabe mit Besichtigung geben sollte, hätte man vor der Unterschrift auf eine Besichtigung bestehen müssen.
Wenn dieses Vorgehen der Genossenschaft wirklich so war, war esr keineswegs OK.

Bei einer Genossenschaft muß man dort doch auch Mitglied (Genosse) sein und Einlagen (sogenannte Genossenschaftsanteile zahlen, oder nicht ? Dann darf man als Mitglied auch an der Versammlung der Genossenschaft mit allen Mitgliedern teilnehmen und sich dort auch z.B. beim Geschäftsbericht äußern.

Ich würde die Gesschäftsstelle der Genossenschaft aufsuchen und die Probleme dort ansprechen und gleich danach fragen, wann denn die nächste Genossenschaftsversammlung stattfindet. Jetzt keine Drohungen aussprechen, aber den Eindruck erwecken, daß man seine Unzufriedenheit dort äußern will darf man.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
mudir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Man hat schlechte Erfahrung mit Duschkabinen/-abtrennungen gemacht. Oft werden diese nicht angemessen gepflegt und behandelt, und dann will der Mieter einen Austausch. Besser ist man überlässt es dem Mieter sich selber was anzuschaffen, das wird oft besser behandelt und kostet sein Geld. Einfache Geschichte.


Kann es ernsthaft im Interesse des Vermieters sein, dass zur Installation in die Fliesen gebohrt wird und die Abtrennung bei Auszug dann mitgenommen oder ausgebaut wird? Dann bleiben Löcher zurück, die auf sachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Wer hat da was von?

Zitat (von Spezi-2):
Also ohne die genaue Ausstattung zu kennen ? Dies war ein Fehler.

Ich war wohl zu gutgläubig, da es sich um eine Genossenschaft handelt. Im Nachhinein gab es durchaus red flags.
Aber ändert das denn nun irgendwas? Was hätte es gebracht, wenn wir die Wohnung begangen hätten und ich die fehlende Abtrennung bemängelt hätte?


Zitat (von Spezi-2):
Wenn dieses Vorgehen der Genossenschaft wirklich so war, war esr keineswegs OK.

Genau so war es. Ich war auch skeptisch, aber die beiden Sachbearbeiter haben darauf bestanden, dass das bei denen so üblich und normal ist und eine Begehung nicht stattfindet. Was soll ich in so einer Situation tun? Ich muss in 3 Wochen in einer fremden Stadt anfangen zu arbeiten, den Mietvertrag deshalb platzen lassen wäre nicht drin gewesen. Außerdem habe ich einen Vorvertrag unterschrieben, während die Wohnung noch im Rohzustand war. Ich hätte den Vertrag nicht mal platzen lassen dürfen.
Den Vertrag mit nachhause nehmen und in Ruhe lesen sollte ich auch nicht. Ein Exemplar vorher zur Ansicht zu erhalten war laut Sachbearbeiter "auch nicht nötig". Fühle mich über den Tisch gezogen.

Zitat (von Spezi-2):
Bei einer Genossenschaft muß man dort doch auch Mitglied (Genosse) sein und Einlagen (sogenannte Genossenschaftsanteile zahlen, oder nicht ?

Genau so ist es.

Zitat (von Spezi-2):
daß man seine Unzufriedenheit dort äußern will darf man.

Das werde ich tun. Aber gibt es konkret Argumente, die ich jetzt nutzen kann, um die Situation zu verbessern?
Ich ziehe nächste Woche ein, ohne Duschabtrennung wird das Bad unter Wasser stehen. 600€ für eine Montage möchte ich nicht ausgeben, das sehe ich nicht ein.
Die anderen Mängel protokolliere ich.

-- Editiert von User am 10. September 2022 15:13

-- Editiert von User am 10. September 2022 15:16

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Ich ziehe nächste Woche ein, ohne Duschabtrennung wird das Bad unter Wasser stehen. 600€ für eine Montage möchte ich nicht ausgeben, das sehe ich nicht ein.


Alternativ würde ich einen Duschvorhang in Betrachtziehen, kostet inkl. Aufhängevorrichtug ca. 30 € im Billigsegment, oder man lernt sparsam zu duschen ohne das Bad unter Wasser zu setzen, sollte man das nicht können, muss man halt nach dem Duschen das Bad immer trockenlegen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32144 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Ich habe ein Übergabeprotokoll unterzeichnet, das die Ausstattung der Wohnung festhält.
Na dann mal bitte: Was steht drin im Protokoll zur Ausstattung?
Und was genau steht zur *umfassenden Modernisierung* im Vorvertrag ?
Eine flache Duschtasse mit 60x60 ist nicht extrem klein, aber klein.
Der Duschbereich kann durchaus mit einem Duschvorhang *begrenzt* werden. Also durchaus benutzbar.

Zitat (von mudir):
Ich werde diese Dinge definitiv als Mängel melden. Kann ich nachträglich noch auf eine Begehung der Wohnung mit festhalten der Mängel bestehen?
Ja, das steht dir frei, du bist ja nicht entrechtet.
Zitat (von mudir):
Kann es ernsthaft im Interesse des Vermieters sein,
Was stellst du denn für Fragen ? Es geht doch um DEIN Interesse, denn du willst etwas mehr, als jetzt da ist.
Es ist jedenfalls nicht im Vermieterinteresse, dass vermieterseits teure Duschabtrennungen ramponiert werden, kaputt gehen, Fugen verschimmeln und der Vermieter Ersatz leisten soll.
Übrigens holen auch Genossenschaften sich das Geld von ihren *Genossen* und rechnen Investitionen sehr genau durch.
Wie kommst du überhaupt darauf, dass ein modernisiertes Bad mit Duschtasse eine Duschabtrennung haben müsste? Wenn sie notwendig wäre, gäbe es eine.

Du hast evtl. vom Begriff umfassend modernisiert falsche Vorstellungen? Deshalb ist wichtig, WAS du unterschrieben hast. Darauf hast du Anspruch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Wie lautet denn eigentlich die Beschreibung des Badezimmers in der "Wohnungsübergabe und Übergabeverhandlung" ? Nur Dusche ohne näherer Bezeichnung ?
Ich vewrmutet mal es ist eine vorgedruckte Anlage zum (Dauer? nutzungsvertrag vom Fachverlag der Wohnungswirtschaft Hammonia.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
mudir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was steht drin im Protokoll zur Ausstattung

Da steht Badezimmer mit Duschtasse. Duschvorhangstange und Duschkabine sind nicht angekreuzt. In meiner jetzigen Wohnung (, die auch modernisiert wurde) war das ebenfalls so, aber hier war trotzdem ein Duschglas drin.

Zitat (von Anami):
Und was genau steht zur *umfassenden Modernisierung* im Vorvertrag ?

Nichts

Zitat (von Anami):
Der Duschbereich kann durchaus mit einem Duschvorhang *begrenzt* werden

Es würde unten am Duschvorhang vorbeilaufen, da der Rand nicht hoch genug ist.

Zitat (von Anami):
Es geht doch um DEIN Interesse, denn du willst etwas mehr, als jetzt da ist. Wie kommst du überhaupt darauf, dass ein modernisiertes Bad mit Duschtasse eine Duschabtrennung haben müsste? Wenn sie notwendig wäre, gäbe es eine.

Das ist doch Unsinn. Zu einer Dusche gehört eine Abtrennung. Ob der Vermieter jetzt rechtlich dazu verpflichtet ist oder nicht, ist die eine Sache. Aber lasst uns hier bitte nicht so tun, als hätte irgendjemand von euch hier keine Abtrennung für die Dusche. Keiner von uns käme auf die Idee sie bei sich zuhause wegzulassen. Aus Gier sie dem Mieter vorenthalten scheint wohl üblich zu sein, wenn ich die Kommentare hier so lese.

Zitat (von Anami):
Du hast evtl. vom Begriff umfassend modernisiert falsche Vorstellungen? Deshalb ist wichtig, WAS du unterschrieben hast. Darauf hast du Anspruch.

Ich habe zur umfassenden Modernisierung nichts genaues unterschrieben. Lediglich der Begriff taucht auf.
Wenn ich ins Netz schaue ist eine umfassende Modernisierung definiert. Nämlich muss für die Modernisierung 1/3 der Summe, die für einen vergleichbaren Neubau nötig wäre, investiert werden. Und es muss ein Zustand hergestellt werden, der dem eines Neubaus entspricht.

Zitat (von Spezi-2):
Ich vewrmutet mal es ist eine vorgedruckte Anlage zum (Dauer? nutzungsvertrag vom Fachverlag der Wohnungswirtschaft Hammonia

Hammonia kann ich nirgends auf dem Vertrag finden.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Da steht Badezimmer mit Duschtasse. Duschvorhangstange und Duschkabine sind nicht angekreuzt.

Also wusste man vorher das es dort keine Abtrennung gibt - insofern verwundert die aktuelle Verwunderung.



Zitat (von mudir):
Es würde unten am Duschvorhang vorbeilaufen, da der Rand nicht hoch genug ist.

Falsch, der Duschvorhang ist nur zu kurz.



Zitat (von mudir):
Zu einer Dusche gehört eine Abtrennung.

Nö.
Auch wenn einem die Antwort jetzt nicht gefällt oder es die Vorstellungskraft übersteigt,



Zitat (von mudir):
Wenn ich ins Netz schaue ist eine umfassende Modernisierung definiert.

Ja, im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Es würde unten am Duschvorhang vorbeilaufen, da der Rand nicht hoch genug ist.


Dann hängt man den Vorhang nicht an die Decke (was eh nicht üblich ist) sondern etwas tiefer.

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#13
 Von 
mudir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also wusste man vorher das es dort keine Abtrennung gibt - insofern verwundert die aktuelle Verwunderung.

Kontrollierst und registrierst du jedes gesetzte Kreuz bei 10 Seiten Dokumenten während der Vermieter gegenüber sitzt? Mit nachhause nehmen und kontrollieren war nicht vorgesehen. Vielleicht bist du mir mit deiner unendlichen Weisheit einen Schritt voraus und hättest es sofort gemerkt. Oder hättest dem Vermieter mit einem Anwalt gedroht und wärst ohne Wohnung heimgefahren. Die Normalsterblichen unter uns kontrollieren jedoch nicht jede Passage auf Korrektheit und Rechtsgültigkeit.
Fakt ist, dass ich unter Druck gesetzt wurde zu unterschreiben und mir nicht die Möglichkeit zu einer Begehung im Endzustand gegeben wurde.

Mit dem Finger zeigen ist sehr leicht, hilfreiche Antworten schreiben wahrscheinlich etwas schwieriger.

Zitat (von Harry van Sell):
Falsch, der Duschvorhang ist nur zu kurz.

Fachkundiger für Duschvorhänge, beeindruckend. Der Duschvorhang ist nicht zu kurz, sondern zu leicht. Auch wenn es die Vorstellungskraft übersteigt :-)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch wenn einem die Antwort jetzt nicht gefällt oder es die Vorstellungskraft übersteigt

Stell doch gerne ein Foto von deiner abtrennungsfreien Dusche rein.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse.

Da die Miete meiner Wohnung wesentlich angezogen wurde, trifft das zu.

Zitat (von Solan196):
Dann hängt man den Vorhang nicht an die Decke (was eh nicht üblich ist) sondern etwas tiefer.

Darauf wird es wohl hinauslaufen. Ich wollte nur nicht in die schönen neuen Fliesen bohren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Wenn ich jetzt lese, daß da "Badezimmer mit Duschtasse" steht, war es doch sehr leichtsinnig diese Ausstattungbeschreibung zu unterschreiben ohne den Begriff Duschtasse zu kennen oder mindestens eine Beschreibung dazu zu verlangen. Da kann man nur auf ein Entgegenkommen hoffen. Erzwingen läßt sich da nichts mehr, obwohl der Ablauf so nicht ganz korrekt war.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Kontrollierst und registrierst du jedes gesetzte Kreuz bei 10 Seiten Dokumenten während der Vermieter gegenüber sitzt?

Zum einen : ja
Zum anderen: in der Rechtsprechung ist es relativ einfach: Inhalte solcher Dokumente gelten auch dann wenn man sie nicht registriert hat.

Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Der Duschvorhang ist nicht zu kurz, sondern zu leicht.

Ok, einer von den Billigen, ohne Gewichte im Saum ...



Zitat (von mudir):
Da die Miete meiner Wohnung wesentlich angezogen wurde, trifft das zu.

Na dann ... ab zum Anwalt und den Vermieter verklagen, weil er nicht liefert was vertraglich vereinbart ist ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
mudir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn ich jetzt lese, daß da "Badezimmer mit Duschtasse" steht, war es doch sehr leichtsinnig diese Ausstattungbeschreibung zu unterschreiben ohne den Begriff Duschtasse zu kennen oder mindestens eine Beschreibung dazu zu verlangen. Da kann man nur auf ein Entgegenkommen hoffen. Erzwingen läßt sich da nichts mehr, obwohl der Ablauf so nicht ganz korrekt war.

Ja, im Nachhinein war es leichtsinnig. Für das nächste Mal habe ich was gelernt, hier hilft es mir auch nicht weiter.

Zitat (von Harry van Sell):
Ok, einer von den Billigen, ohne Gewichte im Saum ...

100 Punkte.

Zitat (von Harry van Sell):
Na dann ... ab zum Anwalt und den Vermieter verklagen, weil er nicht liefert was vertraglich vereinbart ist ...

So weit würde ich jetzt nicht gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mudir):
Der Duschvorhang ist nicht zu kurz, sondern zu leicht.


Ok, einer von den Billigen, ohne Gewichte im Saum ...


Auch diese sind bei normalen Gebrauch durchaus nutzbar, man muss es natürlich auch wollen. Hier scheitert es wohl am Willen und nicht an der Leichtigkeit des Seins vom Vorhang.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)
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#20
 Von 
mudir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4583 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von mudir):
Aber da bei mir das Übergabeprotokoll keine Duschwand erwähnt, werde ich leider damit nicht weit kommen.


Das wurde dir ja schon gesagt.

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32144 Beiträge, 5653x hilfreich)

1. Badezimmer mit Duschtasse hast du. --> kein Mangel.
2. Nichts steht im Vorvertrag zum Umfang der Modernisierung.---> kein Mangel.
3. Was sein würde, ist unbekannt.---> kein Mangel.
4. Unsinn ist, zu behaupten, es gehöre eine Abtrennung zur Dusche, weil woanders auch eine sei.
5. Unsinn. Es geht um DEINEN Anspruch und nicht um das, was andere haben.
6. Unsinn ist die Behauptung, der Vermieter wäre gierig und hätte die Abtrennung gespart.
7. Unsinn ist, dass unter Druck unterschrieben werden musste.
8. Unsere Kommentare sagen nur, dass DU keinen Anspruch hast.
9. Wer seinen Vorvertrag nicht liest, nicht auf Unstimmigkeiten kontrolliert, akzeptiert eben.
10. Zumindest siehst du ein, dass es leichtsinnig war, zu unterschreiben, ohne die 10 Seiten gründlich zu lesen.

Interessant klingt, was du im Netz zu umfassender Modernisierung gefunden hast. Quelle?
Vermutlich ist dir nicht bewusst, was in dem Haus bzw. den Wohnungen tatsächlich modernisiert wurde und du arbeitest dich nun an der Dusche ab?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Interessant klingt, was du im Netz zu umfassender Modernisierung gefunden hast. Quelle?

BGH VIII ZR 369/18, BeckRS 2020, 41058; LG Berlin 63 S 293/17, juris; LG Berlin 65 S 25/18, juris


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mudir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
2. Nichts steht im Vorvertrag zum Umfang der Modernisierung.---> kein Mangel.

Informier dich doch erstmal dazu was umfassende Modernisierung heißt, bevor du hier mit Halbwissen um dich wirfst.

Zitat (von Anami):
4. Unsinn ist, zu behaupten, es gehöre eine Abtrennung zur Dusche, weil woanders auch eine sei.

Deine Ansicht.

Zitat (von Anami):
6. Unsinn ist die Behauptung, der Vermieter wäre gierig und hätte die Abtrennung gespart.

Welchen Grund gibt es denn sonst etwas Notwendiges nicht einzubauen, sondern es den Mieter machen zu lassen? Ohne geht es nicht. Vielleicht ist er gesetzlich nicht dazu verpflichtet sie einzubauen, allerdings ist es absolut üblich das zu tun. Sie weglassen wird er nicht aus Designgründen getan haben, sondern aus finanzieller Überlegung.

Zitat (von Anami):
7. Unsinn ist, dass unter Druck unterschrieben werden musste.

Das siehst du so. Wenn du mal potentieller Mieter in einer Großstadt mit hunderten Mitbewerbern je Wohnung wirst und Deadlines hast, dann lernst du was Druck bedeutet.

Zitat (von Anami):
10. Zumindest siehst du ein, dass es leichtsinnig war, zu unterschreiben, ohne die 10 Seiten gründlich zu lesen.

Habe ich, jede Zeile. Dass ich eine nackte Dusche erhalte, war mir aus der Formulierung aber nicht ersichtlich. Sehen konnte ich die fertige Wohnung aus besagten Gründen nicht. Für mich gehört zu einer funktionsfähigen Dusche eine Abtrennung. Das war in meiner letzten modernisierten Wohnung so und auch in allen anderen, in denen ich bisher gelebt habe. Dementsprechend hatte ich das nicht auf dem Radar.
Wir können uns jetzt kleingeistig darüber streiten, was normal ist und was nicht. Hier in diesem Forum scheint das ja ein Hobby zu sein und der ein oder andere Nutzer profiliert sich anscheinend dadurch, im Nachhinein entdeckte Fehler aufzuzeigen und mit dem Finger zu fuchteln. Im Nachhinein mit dem Finger zeigen ist sehr leicht. Wenn dich das im Leben glücklich macht, bitte schön. Scheint aber auch alles zu sein, wofür deine Beiträge zu gebrauchen sind. Eben halt eine missgünstige Meinung. Nichts nützliches.


Zitat (von Anami):
Vermutlich ist dir nicht bewusst, was in dem Haus bzw. den Wohnungen tatsächlich modernisiert wurde und du arbeitest dich nun an der Dusche ab?

Die Wohnung ist mit der Ausnahme sehr schön geworden. Nur zahle ich eben auch dafür und möchte nun einziehen und nicht Handwerker im Bad haben.

Kann ich dieses Thema irgendwo inaktiveren? Auf Troll-Meinungen kann ich gut verzichten. Alles Gute im Leben.

0x Hilfreiche Antwort


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