Erste Wohnung! kurze Fragen...

1. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dice
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 26x hilfreich)
Erste Wohnung! kurze Fragen...

Hey Leute,

hab endlich meine erste neue Wohnung bezogen. Nun hab ich mal ein paar Fragen.

1.
Habe gestern nach Laminatverlegen im Flur bemerkt, dass eine Fliese im Badezimmer (Bodenbereich) gerissen ist und die daneben auch bereits einen Haarriss besitzt. Runter gefallen ist aber nichts! Ich kann mir es nur so erklären, dass die aufgrund von Vibration (Kreissäge auf Arbeitsbank) gesprungen sind. Ich denke da muss doch ein Hohlraum drunter gewesen sein!? Das muss ich doch nicht bezahlen oder? Habe es noch nicht gemeldet... Schließlich kann und darf doch sowas nicht passieren!? Vibrationen treten doch auch bei meinem Toploader noch auf....

2.
Im Klo war ein fester Rest Rigibs oder so, den der Hauswart mit einem Schraubendreher beseitigt hat. Nun ist aber das Klo unten (Innenseite wo Wasser drinne steht) zerkratzt. Soll ich das melden, kann da was passieren? Mein Kumpel meint man kann bei Hygienegegenstände auf Neuanschaffungen seitens der Hausverwaltung nach einem Paragraphen drauf bestehen!? Stimmt das?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dice
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 26x hilfreich)

Hat keiner eine Antwort?

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#2
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi Nego!
Eine Kreissäge im Badezimmer? Das wird sicherlich nicht Verschleiß im normalen Gebrauch sein! Du könntest das natürlich Deinem VM melden, aber von der Kreissäge würde ich nichts erwähnen! Wie kommt es denn, dass eine Kreissäge im badezimmer genutzt wird?

Zum Punkt 2: Ob es Hygienegegenstände (merkwürdiger Begriff) oder nicht sind, ist egal... es gehört aber zur Mietsache und ist somit (falls nicht mutwillig durch den Mieter beschädigt) VM-Sache, da die Kloschüssel zur Mietsache gehört. Du solltest das mit der Kloschüssel auf jeden Fall schriftlich anmerken, da es beim Auszug sonst Probleme geben könnte!
Ansonsten klingen Deine Anmerkungen etwas merkwürdig!?!?!

Am besten lasse Deine Kumpels lieber lustige Lieder beim Bier trinken verlauten, als Dir "gute" Tipps geben zu lassen! :party:

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"Datenschutz ist Täterschutz!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Die Kreissäge kann man kaum mit der Waschmaschine vergleichen. Die Letztere steht nämlich auf Kunststoff oder Gummifüßen ! Ganz bestimmt ist das keine normale Nutzung !

Was das Klo schon zerkratzt als Du eingezogen bist ? So was sollte man schriflich festhalten, klar, das dient deiner eigenen Absicherung.

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"Chylla"

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