Erstwohnsitz auf einem Campingplatz wurde abgelehnt - mit Kündigung gedroht

28. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
HannesR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstwohnsitz auf einem Campingplatz wurde abgelehnt - mit Kündigung gedroht

Guten Abend,

mein Vater hat kein Haus oder eine Wohnung, wohnt auch in keiner Wohnung mehr zur Miete. Er hat nur noch seinen Campingwagen auf seinem Dauerstellplatz auf einem Campingplatz. Da dies jetzt sein Wohnort ist, wollte er sich diesen natürlich auch als Erstwohnsitz eintragen lassen. Der neue Campingplatzbesitzer möchte aber mit Erst- und Zeitwohnsitzen nichts zu tun haben und lehnt seinen Antrag ab. Inzwischen steht auch in den AGBs, dass eine Anmeldung als Erstwohnsitz zu unterlassen ist. Viele seiner Nachbarn haben diesen dennoch eingetragen.

Der Besitzer droht meinem Vater jetzt mit der Kündigung, sollte er den Antrag nicht zurückziehen, weil er bei einer Anmeldung als Erstwohnsitz gegen die AGBs verstößt. Er könne sich zwar widersetzen, aber dann werde allen Erstwohnsitzern gekündigt und er muss es dann mit seinem Gewissen vereinbaren.
Der Campingplatz selbst gehört wohl der Gemeinde, "der Besitzer" ist aber als Geschäftsführer eingetragen. Darf er einem einzelnen Gast wegen einer AGB-Verletzung kündigen, allen anderen aber nicht, die auch dagegen verstoßen?
Wobei er über die letzte Änderung 2021 auch nicht informiert wurde. Wir wissen allerdings nicht, wie die AGBs bei seinem Vertragsabschluss lauteten.

Die Gemeinde selbst sagt, der Geschäftsführer hat den Antrag anzunehmen, auch unter Androhung einer Strafzahlung. Im Internet steht, dass der Inhaber des Campingplatzes zustimmen muss.
Es ist nunmal der einzige Wohnort, den mein Vater hat. Er zahlt das ganze Jahr über und wohnt auch nur noch dort, ob nun im Sommer oder Winter.

Wir sind uns hier sehr unschlüssig, was der aktuelle rechtliche Stand ist. Vielleicht hatte schonmal jemand so eine Erfahrung gemacht?

Danke für alle Antworten und einen schönen Abend
Hannes

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von HannesR):
Die Gemeinde selbst sagt, der Geschäftsführer hat den Antrag anzunehmen, auch unter Androhung einer Strafzahlung


Das kann man sich doch bestimmt schriftlich geben lassen von der Gemeinde...oder?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wir haben hier doch zwei unterschiedliche Probleme. Das eine ist das Meldeproblem. Da ist in der Tat jemand da zu melden, wo er lebt. Und dann haben wir das zweite Problem, ob ein Anspruch besteht, auf dem Campingplatz seinen Wohnsitz zu nehmen. Und bei letzterem kann der Betreiber in der Tat quer schießen. Auch auf Anweisung des Betreibers, hier wohl die Kommune. Und das müsste man überprüfen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auch auf Anweisung des Betreibers, hier wohl die Kommune.

Die weist aber wohl gerade das Gegenteil an:
Zitat (von HannesR):
Die Gemeinde selbst sagt, der Geschäftsführer hat den Antrag anzunehmen, auch unter Androhung einer Strafzahlung




Zitat (von HannesR):
Darf er einem einzelnen Gast wegen einer AGB-Verletzung kündigen, allen anderen aber nicht, die auch dagegen verstoßen?

Selbstverständlich.



Zitat (von HannesR):
Wobei er über die letzte Änderung 2021 auch nicht informiert wurde.

Und, da gab es den Passus "Anmeldung als Erstwohnsitz" zum ersten mal?
Informieren reicht im übrigen nicht immer, damit neue AGB wirksam werden. Müsste man also auch mal prüfen.



Zitat (von HannesR):
Wir wissen allerdings nicht, wie die AGBs bei seinem Vertragsabschluss lauteten.

Das sollte man dann mal dringend in Erfahrung bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Harry, ich hatte doch geschrieben, dass es wohl weniger um das Anmeldeproblem geht, sondern darum, ob man aus einer Anmeldung das Recht herleiten kann, einen Anspruch zu haben, dort zu wohnen. Und dieser Anspruch besteht nun einmal nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von HannesR):
Die Gemeinde selbst sagt, der Geschäftsführer hat den Antrag anzunehmen,
Das bedeutet nicht unbedingt, dass er auch bewilligt/genehmigt wird. Zurückziehen braucht dein Vater nichts.
...wird abgelehnt würde vermutlich die Antwort zu diesem Antrag lauten. Begründung werden die neuen AGB sein. Diese Mühe müsste sich der GF schon machen.
Wer bekommt schon seine Anträge alle genehmigt?? :wink:

Zitat (von HannesR):
Der Campingplatz selbst gehört wohl der Gemeinde,
Man könnte in Erfahrung bringen, wie es tatsächlich ist und dann evtl. mit Unterstützung dieser Gemeinde eine positive Einzelfallentscheidung erreichen. Schriftlich!!
Dann spielt auch das Einwohnermeldeamt mit.
Dann braucht dein Vater dort einen Briefkasten... nächstes Problem...

Damals bei Vertragsabschluss hat dein Vater evtl. einen Vertrag über einen Dauerstellplatz gemacht?
Das bedeutete schon damals nicht, dass man dort (dauerhaft) wohnen dürfte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
HannesR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ganzen Antworten!

Zitat (von cirius32832):
Das kann man sich doch bestimmt schriftlich geben lassen von der Gemeinde...oder?


Vermutlich schon, ist dem Geschäftsführer aber egal. Das hat er so mündlich kommuniziert.

Zitat (von Harry van Sell):
Und, da gab es den Passus "Anmeldung als Erstwohnsitz" zum ersten mal?


Wir haben leider keine alte Fassung der AGB, aber die müsste ja theoretisch vor Ort beim Vertrag anhängen.

Mein Vater hat heute nochmal mit der Gemeinde telefoniert. Die konnten leider nicht helfen und wenn er Probleme hat, dann muss er sich bei meinen Geschwistern als Erstwohnsitz anmelden. Ob das so einfach erlaubt ist, stelle ich jetzt mal nicht zur Debatte.

Ich finde es interessant, dass man sich nicht unbedingt dort melden darf, wo man sich das ganze Jahr über aufhält.

Danke nochmal für eure Antworten.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von HannesR):
und wenn er Probleme hat, dann muss er sich bei meinen Geschwistern als Erstwohnsitz anmelden.

Ihm wurde also ernsthaft geraten einen Wohnsitz an einem Ort anzumelden, an dem er keinen Lebensmittelpunkt hat? Mithin wurde er also von einem Exekutivorgan aufgefordert eine Ordnungswidrigkeit zu begehen?
Würde ich mir schriftlich geben lassen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von HannesR):
Das hat er so mündlich kommuniziert.
Tja, wenn man glaubt, was der GF so sagt...
Zitat (von HannesR):
aber die müsste ja theoretisch vor Ort beim Vertrag anhängen.
Man benötigt jetzt die aktuellen AGB. Die müssten einsehbar sein.
Zitat (von HannesR):
Mein Vater hat heute nochmal mit der Gemeinde telefoniert.
Tja, wenn man nur telefoniert...
Zitat (von HannesR):
Ob das so einfach erlaubt ist, stelle ich jetzt mal nicht zur Debatte.
Könnte durchaus sein. Man kann das aber in Erfahrung bringen, dann weiß man wenigstens den Ausweg. Zu bestimmen hätte das eins deiner Geschwister.
Zitat (von HannesR):
Ich finde es interessant, dass man sich nicht unbedingt dort melden darf, wo man sich das ganze Jahr über aufhält.
Der GF des Campingplatzes will damit nichts zu tun haben. Mehr ist noch nicht wirklich passiert. Er ist aber nicht der einzige, der keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen will.

Man muss sich nicht mit mündlichen Aussagen von xy zufrieden geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(705 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von HannesR):
Der Campingplatz selbst gehört wohl der Gemeinde, "der Besitzer" ist aber als Geschäftsführer eingetragen. Darf er einem einzelnen Gast wegen einer AGB-Verletzung kündigen, allen anderen aber nicht, die auch dagegen verstoßen?


Es fragt sich doch auch warum der GF so agiert, welcher GF hat denn ein Interesse daran seinen langjährigen Kunden zu kündigen. Vielleicht ist es dem Campingplatz gar nicht erlaubt (Bebauungsplan, Feuerwehr, etc ...) offiziell Dauercamper mit dem Status "Erster Wohnsitz" aufzunehmen.

Manchmal ist etwas nach dem Motto von Kläger und Richter auch von der Gemeinde "geduldet" solange das Kreisbauamt nicht aktiv wird.



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
offiziell Dauercamper mit dem Status "Erster Wohnsitz" aufzunehmen.


Da steckt doch das eigentliche Thema ? Ich glaube nämlich nicht, dass wir es hier mit einem langfristig vermieteten Campingplatz zu tun haben. Und von einem Kündigungsschutz für Campingplätze habe ich auch noch nichts gehört.
Ergo: Der Campingplatzvermieter braucht gar keinen Grund für eine Kündigung. Natürlich geht dies nicht fristlos, aber es geht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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