Erwachsenen Sohn nachträglich in den Mietvertrag eintragen (Trennungsgeld Beamtenausbildung)

6. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Konfuzius2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwachsenen Sohn nachträglich in den Mietvertrag eintragen (Trennungsgeld Beamtenausbildung)

Guten Tag,

es ist folgende Ausgangssituation gegeben:

Ein Vater lebt mit seinem Sohn A (volljährig) seit mehreren Jahren in einer Mietwohnung, wobei der Mietvertrag nur vom Vater unterschrieben ist. A ' s Name taucht nicht im Mietvertrag auf. Dem Vermieter wurde aber der Einzug von A mitgeteilt.

A überweist seinem Vater Monatlich Geld für Miete und Nebenkosten.

A möchte in Zukunft eine Beamtenausbildung beginnen und trennungsgeldberechtigt sein. Deswegen möchte er sich nach Absprache mit seinem Vater in den Mietvertrag eintragen lassen

Frage:
Ist es möglich, das A als Mieter in den bestehenden Mietvertrag eingetragen wird?

Achtung:
*) Bei der Eintragung von A in den Mietvertrag ist es wichtig, dass hieraus eindeutig hervorgeht, das A ein Mietsverhältnis in einer anerkennungsfähigen Wohnung i.S.d. Bundesumzugskostengesetz (BUKG) hat (siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63203.msg649654.html#msg649654 für mehr Informationen).


Angenommen A kann in den Mietvertrag eingetragen werden. Wie sollte er und sein Vater am besten eine Anfrage, bei Berücksichtigung von *), an den Vermieter formulieren?


Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Viele Grüße




-- Editiert von Konfuzius2000 am 06.03.2021 17:18

-- Editiert von Konfuzius2000 am 06.03.2021 17:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Konfuzius2000):
A überweist seinem Vater Monatlich Geld für Miete und Nebenkosten.

Damit ist der Vater von A der Vermieter von A ...



Zitat (von Konfuzius2000):
Ist es möglich, das A als Mieter in den bestehenden Mietvertrag eingetragen wird?

Nein, denn er hat ja bereits einen Mietvertrag für diese Wohnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Ist es möglich, das A als Mieter in den bestehenden Mietvertrag eingetragen wird?


Ja, wenn der Vermieter zustimmt.

Zitat:
Wie sollte er und sein Vater am besten eine Anfrage, bei Berücksichtigung von *), an den Vermieter formulieren?


Welches Problem siehst Du dabei, dem Vermieter eine simple Frage zu stellen?

-- Editiert von hh am 07.03.2021 09:45

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Volle Zustimmung, hh. Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter. Aber man kann ja anfragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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