Guten Tag,
es ist folgende Ausgangssituation gegeben:
Ein Vater lebt mit seinem Sohn A (volljährig) seit mehreren Jahren in einer Mietwohnung, wobei der Mietvertrag nur vom Vater unterschrieben ist. A ' s Name taucht nicht im Mietvertrag auf. Dem Vermieter wurde aber der Einzug von A mitgeteilt.
A überweist seinem Vater Monatlich Geld für Miete und Nebenkosten.
A möchte in Zukunft eine Beamtenausbildung beginnen und trennungsgeldberechtigt sein. Deswegen möchte er sich nach Absprache mit seinem Vater in den Mietvertrag eintragen lassen
Frage:
Ist es möglich, das A als Mieter in den bestehenden Mietvertrag eingetragen wird?
Achtung:
*) Bei der Eintragung von A in den Mietvertrag ist es wichtig, dass hieraus eindeutig hervorgeht, das A ein Mietsverhältnis in einer anerkennungsfähigen Wohnung i.S.d. Bundesumzugskostengesetz (BUKG) hat (siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63203.msg649654.html#msg649654 für mehr Informationen).
Angenommen A kann in den Mietvertrag eingetragen werden. Wie sollte er und sein Vater am besten eine Anfrage, bei Berücksichtigung von *), an den Vermieter formulieren?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Viele Grüße
-- Editiert von Konfuzius2000 am 06.03.2021 17:18
-- Editiert von Konfuzius2000 am 06.03.2021 17:19
Erwachsenen Sohn nachträglich in den Mietvertrag eintragen (Trennungsgeld Beamtenausbildung)
6. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 6. März 2021 | 17:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwachsenen Sohn nachträglich in den Mietvertrag eintragen (Trennungsgeld Beamtenausbildung)
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. März 2021 | 00:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119303 Beiträge, 39708x hilfreich)
ZitatA überweist seinem Vater Monatlich Geld für Miete und Nebenkosten. :
Damit ist der Vater von A der Vermieter von A ...
ZitatIst es möglich, das A als Mieter in den bestehenden Mietvertrag eingetragen wird? :
Nein, denn er hat ja bereits einen Mietvertrag für diese Wohnung.
#2
Antwort vom 7. März 2021 | 09:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Ist es möglich, das A als Mieter in den bestehenden Mietvertrag eingetragen wird?
Ja, wenn der Vermieter zustimmt.
Zitat:Wie sollte er und sein Vater am besten eine Anfrage, bei Berücksichtigung von *), an den Vermieter formulieren?
Welches Problem siehst Du dabei, dem Vermieter eine simple Frage zu stellen?
-- Editiert von hh am 07.03.2021 09:45
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#3
Antwort vom 7. März 2021 | 10:16
Von
Status: Unbeschreiblich (38319 Beiträge, 13977x hilfreich)
Volle Zustimmung, hh. Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter. Aber man kann ja anfragen.
wirdwerden
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