Guten Abend,
wir haben von anderen Mietern erfahren, dass unser Vermieter auf unser Haus eine weitere Etage (Halbgeschoss) bauen will. In 2 Monaten soll es losgehen.
Wir wohnen oben und haben noch keine offizielle Information vom Vermieter.
Nun befürchten wir, dass die Bauarbeiter auch in unsere Wohnung müssen wegen der Heizung, Sanitäranlagen etc. für die neue Wohnung - abgesehen von dem Baulärm, Dreck etc. Hinzu kommt, dass wir einen 15-monatigen Sohn haben, für den diese Bauarbeiten wahrscheinlich spannend, aber auch eine Belastung sein werden.
Unsere Fragen:
- Muss uns der Vermieter vorher informieren?
- Wenn ja, wann, also wie viele Tage/Wochen/Monate vor Baubeginn?
- Wie verhält es sich mit einer Mietminderung und was müssen wir dafür tun?
- Können wir den Zutritt zu unserer Wohnung verweigern?
- Am liebsten würden wir umziehen! Gilt durch die Bauarbeiten eine veränderte Kündigungsfrist?
- Muss der Vermieter uns "Ausgleichszahlungen" leisten (Umzug oder Übergangswohnung zahlen)?
Sollten wir etwas nicht bedacht haben bei unseren Fragen, freuen wir uns über zusätzliche Hinweise.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Arlett
-----------------
"AP80"
Etage auf unser Miethaus bauen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Unsere Fragen:
- Muss uns der Vermieter vorher informieren? [color=blue] Nein[/color]
- Wenn ja, wann, also wie viele Tage/Wochen/Monate vor Baubeginn?
- Wie verhält es sich mit einer Mietminderung und was müssen wir dafür tun?[color=blue] Es müsste der Wohnwert gemindert sein. Im Vorfeld könnte man versuchen mit dem Vermieter eine diesbezügliche Vereinbarung zu treffen. Will der nicht, kann man nach der Meldung des Mangels einfach mindern.[/color]
- Können wir den Zutritt zu unserer Wohnung verweigern?[color=blue] Nein, der Mieter hat eine Duldungspflicht![/color]
- Am liebsten würden wir umziehen! Gilt durch die Bauarbeiten eine veränderte Kündigungsfrist?[color=blue] Nein- es bleibt bei 3 Monaten. Es sei denn es würde ein außerordentlicher Kündigungsgrund bestehen (§543 BGB
)[/color]
- Muss der Vermieter uns "Ausgleichszahlungen" leisten (Umzug oder Übergangswohnung zahlen)?[color=blue]Nein![/color]
Die Antworten beziehen sich auf eine bauliche Maßnahme, die nicht unbedingt einen Wohnwertverlust von 100% nach sich ziehen.
-----------------
""
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Aus der Regelung des § 554 Abs. 1 BGB
ergibt sich, dass der Mieter grundsätzlich Maßnahmen zu dulden hat, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind. Hierbei ist eine vorherige Ankündigung nicht notwendig. Es handelt sich in diesem Fall jedoch nicht um eine "Erhaltung der Mietsache".
In diesem Zusammenhang finde ich auch die Information, dass der Mieter nicht der Duldungspflicht unterliegt, wenn der Vermieter die rechtzeitige Ankündigung der Baumaßnahmen versäumt hat.
Und eine besondere Härte nach § 554 Abs. 2 BGB
(Beeinträchtigung durch Bauarbeiten, Zutritt durch arbeitenden Personen, Schmutz, Lärmbelästigung) läge doch in unserem Fall vor oder nicht? Immerhin müssten diese Menschen ja in unsere Wohnung und unsere Wände zumindest in Bad und Küche aufreißen. Eine Bekannte aus der Immobilienbranche meinte, man könne innerhalb von 10 Tagen ausziehen.
Viele Grüße
Arlett
-----------------
"AP80"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade> Eine Bekannte aus der Immobilienbranche meinte, man könne innerhalb von 10 Tagen ausziehen. <hr size=1 noshade>Da Sie noch gar nichts genaues über den Umfang wissen, der Sie beeinträchtigen könnte, ist alles nur Spekulation und verfrüht.
Der Bekannte ist auf dem Holzweg. Diese 10 Tage oder weniger oder auch mehr, kämen einer außerordentlichen Kündigung gleich und müssten einen Kündigungsgrund nach § 543 BGB beinhalten.
Wenn die Baumaßnahme Sie so stark beeinträchtigt, dann könnten Sie vom Vermieter eine Ersatzwohnung verlangen oder auch die Miete 100% mindern.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten