Ex Freund zahlt sein Miete nicht

1. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
tabit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freund zahlt sein Miete nicht

Hallo zusammen ,

ich lebe mit meinem ex freund in einer wg ( beide hauptmieter )
Er zahlt seit ca 5 monaten nur einen bruchteil der miete, wobei ich ihm mein mietanteil bar bezahlte und eine quittung erhielt.
Manhnbescheid vom gericht wg nicht bezahlter miete ist schon wiederrufen.
Werden die offenen Mietrückstände defenitiv durch 2 geteilt , oder kann ich mein bezahltes geld anrechnen



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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Von wem sollen die offenen Mietrückständen denn "durch 2" geteilt werden?

Der Vermieter kann sich alle Forderungen auch ausschließlich von dir holen.
Du hast allerdings einen Ausgleichsanspruch gegenüber deinem Mitmieter, und da kannst du deinen Zahlungen anrechnen lassen.
Als Beispiel: Der Vermieter hat 1000€ zuwenig Miete für einen Zeitraum X bekommen, du hast deinem Ex aber für diesen Zeitraum 450€ gegeben.
Der Vermieter holt sich die 1000€ von dir.
Dann hast du gegenüber deinem Ex Anspruch auf die Zahlung von 500€. Die musst du dir allerdings von ihm holen, der Vermieter braucht das nicht zu tun.


Unangenehm wird es, wenn du dich weigerst, zu zahlen: Der Vermieter kann in diesem Fall ein gerichtliches Verfahren gegen dich anstrengen, welches auch noch Kosten verursachen wird. Wenn er das NUR gegen dich anstrengt, weil z.B. dein Mitmieter verschwunden ist, dann bist auch nur du für diese Gerichtskosten zuständig, d.h. da kannst du dir nicht die Hälfte vom Mitmieter zurückholen.

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