Ex Freundin weigert sich auszuziehen

20. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kastanie 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freundin weigert sich auszuziehen

Hallo! Es gibt folgendes Problem: Mein erwachsener Sohn lebt mit seiner Freundin im Haus seiner Großeltern, väterlicher Seite. Dort gibt es eine Einliegerwohnung, die aber immer nur von Familie genutzt wird, also nie richtig vermietet, da es eine Durchgangstür zur Oma gibt. Es gibt auch keinen Mietvertrag, gezahlt werden nur Nebenkosten, pauschal nach Person ( keine eigenen Zähler vorhanden). Nun hat sich mein Sohn vor acht Wochen von seiner Freundin getrennt und will das sie auszieht. Sie ignoriert dies und die Trennung komplett. Erst stimmte sie zu und sie einigten sich auf eine 3 monatige Frist, die sie nutzen wollte um sich was anderes zu suchen ( vor acht Wochen). Jetzt, nach einem erneuten Streit, besteht sie auf schriftliche Vereinbarung und meint, erst dann beginnt diese Frist. Mein Sohn leidet sehr. Es gibt täglich Anfeindungen und Streit. Auch die Großeltern (83 Jahre) leiden darunter. Sie stellt auch keine Bemühungen an um eine neue Wohnung zu finden. Das Angebot ihrer Eltern wieder ins Elternhaus zurück zu kommen schlägt sie aus. Sie ist 19 Jahre alt. Nun meine Frage. Wenn wir ihr eine zweiwöchige Frist geben und sie dann noch nicht gegangen ist, kann mein Sohn ihre Sachen aus der Wohnung entfernen und das Schloss austauschen? Alle anderen Maßnahmen fruchten nicht, sie beteiligt sich nicht an Gesprächen, droht mit Polizei und wird sehr laut und aggressiv, mir drohte sie mich zu überfahren, natürlich so, dass ich sie dafür nicht belangen kann. Mein Sohn möchte immer noch eine friedliche Lösung, aber auch ihre Eltern scheitern an ihrer Unnachgiebigkeit. Ich hoffe jemand kann uns einen guten Rat geben, denn jetzt nochmal drei Monate aushalten, schaffen alle Beteiligten nicht mehr. Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Wenn dieses zwischenmenschliche Problem nur auf rechtlicher Basis zu lösen ist, dann muss man schon sehr genau schauen.

Auf welche Weise zahlt die Ex ihren Anteil an den Nebenkosten?
Wer hat beim Einzug die Wohnungsgeberbescheinigung als Wohnungsgeber unterzeichnet? (für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, falls es die Wohnungsgeberbescheinigung damals schon gab)

Hintergrund:
Wenn Zahlungen (auch nur Nebenkosten) geflossen sind, dann ist von einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung = Miete auszugehen. Ohne Mietvertrag liegt damit halt ein Mietverhältnis rein auf Basis des BGB vor > BGB ab § 535 ff

Dann kommt es darauf an, wer "Mieter" ist > nur der Sohn oder Sohn mit Ex-Freundin.
Hat der Sohn schon in der Wohnung gewohnt und die Freundin ist später dazugezogen?
Wer hat die Zahlungen an den Wohnungseigentümer/Vermieter geleistet?
Hat die Ex womöglich ihren Anteil an den Sohn gezahlt? (und der dann den Gesamtbetrag an den Wohnungseigentümer/Vermieter überwiesen)

Zitat (von Kastanie 123):
kann mein Sohn ihre Sachen aus der Wohnung entfernen und das Schloss austauschen?
Sofern die Ex ihre Mietereigenschaft nachweisen kann, wäre das verbotene Eigenmacht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht
Besser eine "sauberere" Lösung finden, die nicht solche teuren Folgen nach sich ziehen kann.

Beantworte erstmal die Fragen, damit man ein besseres Bild vom Sachverhalt bekommt ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Beantworte erstmal die Fragen, damit man ein besseres Bild vom Sachverhalt bekommt ...
Dem stimme ich zu.

Dennoch eine kleine Klarstellung: Es kann sein, dass hier doch kein Mietvertrag vorliegt. Wenn die Nebenkosten nur die reinen Verbrauchskosten sind, so kann es eventuell immernoch ein Leihvertrag sein. Von daher wäre es zusätzlich zu den Fragen von Lolle sinnvoll zu wissen, welche Nebenkosten gezahlt wurden und ob irgendwelche anderen Leistungen von der Ex-Freundin übernommen wurden. Dazu können auch Hilfen im Haushalt für die Großeltern oder bei der Gartenarbeit oder beim Einkaufen fallen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich setze mal woanders an. Die Vereinbarung des Auszugs nach drei Monaten. Gibt es denn dafür Zeugen?

wirdwerden

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#4
 Von 
Kastanie 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Erstmal danke für das Interesse. Ich versuche alles zu beantworten. Das mit dem Wohnungsgeberschein weiß ich nicht, denke die Oma als " Vermieter". Die ganze Sache entwickelt sich gerade zu einer Art Psychoterror. Mein Sohn ist auf dem Weg seine Scham zu überwinden und redet endlich mal über das ganze Ausmaß. Aber leider nur in kleinen Dosen. So hat sie ihm gedroht seine Sachen zu zerstören, wenn er nicht pünktlich zu Hause ist. Das hat sie schön getan ( BVB Trikots der letzten zehn Jahre) und er steht machtlos daneben. Als er seine Sachen dann einschließen will, tritt sie die Tür ein...sie bestimmt Regeln und er muss sich dran halten. Für mich ist das kaum noch auszuhalten. Er darf nicht bei der Oma essen, weil er sonst zunimmt. Ihre Fantasie kennt keine Grenzen. Und er will alles korrekt abwickeln, sich nicht bloß stellen. Bei der Absprache mit der dreimonatigen Frist gab es keine Zeugen, aber beide haben dies so kommuniziert, in den jeweiligen Familien. Auch ihre Eltern drängen sie dazu sich daran zu halten. Jetzt haben wir einen Anwalt eingeschaltet, um ihr diese Frist zukommen zu lassen. Sie hat gedroht seine Bremsen am Auto zu zerschneiden, er solle lieber nicht so schnell fahren. Ich weiß nicht, wie er das alles aushält und ich hoffe das es bald ein Ende hat und er sich um sich kümmern kann, denn mE. ist das eine sehr kranke Person, die sich jahrelang gut verstellen konnte. Die Anwältin ist optimistisch, da sie keine Argumente hat in der Wohnung verbleiben zu können. Auch hat sie die Großeltern unterstützt, aber die sind auf ihre Hilfe nicht angewiesen. Die Zahlungen wurden von beiden bar an die Oma gezahlt. Vielen Dank nochmal für die Antworten!!

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#5
 Von 
Kastanie 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie zahlen nur die Kosten für den Verbrauch von Wasser, Strom usw. Da es für die Wohnung aber keine eigenen Zähler gibt resultieren die Kosten auf Erfahrungen, denn er ist jetzt der dritte Enkel der die Wohnung nutzt.

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Hat der Sohn schon in der Wohnung gewohnt und die Freundin ist später dazugezogen?

Mit der Beantwortung dieser Frage, könnte sich vielleicht schon vieles klären.
Wenn du das hier nicht sagen möchtest, dann informiere wenigstens die Anwältin.
Wenn der Sohn seine Freundin in seine Wohnung aufgenommen hätte (also wenn er vorher schon alleine dort gewohnt hätte), dann könnte das vieles vereinfachen.

Ansonsten ist ja häusliche Gewalt durch Frau/Freundin gegenüber Mann/Freund nichts unbekanntes mehr.
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt/
https://weisser-ring.de/praevention/tipps/gewalt-gegen-maenner
Möglicherweise bieten die Umstände/Vorkommnisse der Anwältin sogar Möglichkeiten, um eine einstweilige Verfügung/sofortigen Wohnungsverweis zu erreichen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
Kastanie 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Sorry, die beiden sind zusammen eingezogen. Ich hatte jetzt ein Gespräch mit ihren Eltern und auch sie sind total entsetzt. Hoffentlich wird es nicht noch schlimmer, wenn der Brief der Anwältin ankommt. Und wenn,werden wir das mit der Verfügung besprechen. Danke!

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