Situation ist eigentlich bis auf den Rosenkrieg ganz einfach!
Ich habe eine eigene Wohnung, in der Zeit (ca. 1 Jahr) wo ich mit ihr zusammen war, habe ich die meiste Zeit auf Ihren Wunsch dort verbracht! Ich stehe weder als Mieter noch Untermieter im Vertrag. Bzw. läuft die Wohnung auch gar nicht auf Sie (andere Geschichte).
Ich sehe dies einfach nur als Schikane an mich fertig machen zu wollen.
Wenn ich ehrlich bin könnte ich mir nicht mal vorstellen das ein seriöser Anwalt meinen könnte damit durch zu kommen !? Gut bis jetzt ist noch kein Brief angekommen, soll aber auf dem Weg sein.
Ex Freundin will miete rückwirkend !
Und? Sehe da jetzt keinen Verstoß. Wollen kann die Dame viel, ihren Willen durchsetzen wohl eher weniger.
Wenn Sie Zeit in Ihrer eigenen Wohnung verbringen, müssen Sie dafür natürlich keine Miete zahlen. Allein schon, weil sie ja der eigene Vermieter wären, was nicht geht.Zitat :Ich habe eine eigene Wohnung, in der Zeit (ca. 1 Jahr) wo ich mit ihr zusammen war, habe ich die meiste Zeit auf Ihren Wunsch dort verbracht!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :soll aber auf dem Weg sein.
Dann wäre es zielführend abzuwarten bis man weis was dort drin steht.
Zitat :habe ich die meiste Zeit auf Ihren Wunsch dort verbracht!
Und Miet- / Kostenfreiheit war auch ausdrücklich vereinbart?
Zitat :Und Miet- / Kostenfreiheit war auch ausdrücklich vereinbart?
Muss es das?
Oder müsste nicht doch eher eine Kostenbeteiligung vereinbart werden, wenn ich jemanden "einlade"?
Zitat :Zitat :soll aber auf dem Weg sein.
Dann wäre es zielführend abzuwarten bis man weis was dort drin steht.
Die Rechnung ist nun da! Es geht um Mietrückstände, Nebenkosten und Reparatur von 2 kleinen Dingen.
Ich wurde ja angeblich Mündlich schon aufgefordert!? In Ihrer Wut hatte Sie immer irgendwelche Zahlen genannt.
Zitat :habe ich die meiste Zeit auf Ihren Wunsch dort verbracht!
Und Miet- / Kostenfreiheit war auch ausdrücklich vereinbart?
Wie gesagt ich habe eine eigene Wohnung, dort war auch mein Büro. Vormittags bis Mittags war ich immer zu Hause um eine Arbeit zu erledigen, nach einigen Monaten meinte Sie ich kann es mir doch gerne bei Ihr einrichten dann wäre ich ja mehr in ihrer Nähe!
Ich kann nach wie vor nur sagen, es wurde nie etwas schriftlich oder mündlich vereinbart! Mein Part bestand darin das ich mich um die Lebensmittel und andere Anschaffungen kümmere, was ich wohl gemerkt freiwillig gemacht habe. Desweiteren wurde öfter angeboten in meine Wohnung zu gehen da diese wesentlich günstiger ist......
Ich stand und stehe nicht im Mietvertrag, die Dauer der Beziehung war etwas über 1 Jahr.
-- Editiert von Stylo1976 am 22.07.2020 13:18
Bitte melde dich doch wieder, wenn du was Schriftliches hast. Damit man lesen kann, was überhaupt von ihr verlangt wird. Vor allem, warum.Zitat :Wie gesagt
Zitat :Bitte melde dich doch wieder, wenn du was Schriftliches hast. Damit man lesen kann, was überhaupt von ihr verlangt wird. Vor allem, warum.Zitat :Wie gesagt
Mietrückstände 1 Zimmer 20pm monatlich 315,00 Euro
1 Büro 10pm monatlich 157,00 Euro
Nebenkosten 75 Euro Pro Monat
Zeitraum 1 Jahr, zusammen knapp 7000,00 Euro
Was soll das sein? Sollen wir rätseln?
Ist das jetzt die Forderung der Ex?
Hat sie das selbst ermittelt und geschrieben? Per Briefpost?
Weiter steht da nix?
Dann abheften. Rosenkriegsblüten.
Zitat :Was soll das sein? Sollen wir rätseln?
Ist das jetzt die Forderung der Ex?
Hat sie das selbst ermittelt und geschrieben? Per Briefpost?
Weiter steht da nix?
Dann abheften. Rosenkriegsblüten.
Hallo, sorry wenn ich Informationen vergessen habe!
Brief von Ihr Privat als Einschreiben gekommen (Richtig Auffoderung der EX)! Natürlich nicht vom Anwalt, falls die Zahlung nicht erfolgt will sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Die Frage ist natürlich auch ob ich schon was dagegen einleiten kann!
Gruß
-- Editiert von Stylo1976 am 22.07.2020 13:49
Das würde ich entspannt abwarten. Wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen.
-- Editiert von Wurstsemmel am 22.07.2020 13:54
Das darf sie. Sie ist ein freier Mensch.Zitat :falls die Zahlung nicht erfolgt will sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Was denn? Und warum? Du musst dir nur sicher sein, dass es keine Vereinbarung zur Kostenteilung für Miete und NK gegeben hat.Zitat :Die Frage ist natürlich auch ob ich schon was dagegen einleiten kann!
Ich meine, nur darauf könnte sich ihr Plan stützen.
Ich frag jetzt nicht, ob sie eine Frist geschrieben hat, d.h. bis wann du die Summe zahlen sollst.
Ihre eigenartige Rechnung könntest du jetzt zerpflücken, und auch zurückschießen, aber wozu? Das bleibt dir immer noch. Behalte es im Hinterkopf.
Nach dieser Forderung würdest du in dieser Wohnung 1 Zimmer mit 20 m² und ein Büro mit 10m² für 1 Jahr
zum Preis von x gemietet haben. Du würdest ein regulärer Untermieter oder ein WG-Mitbewohner sein, FALLS es einen solchen Vertrag gibt. Ansonsten geht Mietrückstand schon mal gar nicht.
Geschildert hast du aber, dass du 1 Jahr lang überwiegend bei ihr gelebt hast, also MIT ihr, also als Paar.
Das war deine Kostenbeteiligung , keinesfalls etwas, was ein Untermieter oder WG-Kumpel macht. Auch nicht, was ein eingeladener Gast macht. Und: Sie hat dich auch nicht ausgehalten.Zitat :Mein Part bestand darin das ich mich um die Lebensmittel und andere Anschaffungen kümmere, was ich wohl gemerkt freiwillig gemacht habe.
Ja, Frist wurde gesetzt, Anfang August, 14 Tage!
Nein es gibt weder einen Vertrag noch gab es eine mündliche Absprache! Ich hatte von mir aus hin und wieder angeboten wenn nötig mich zu beteiligen was allerdings absolut nicht gewünscht war......
Gruß
Meine Empfehlung bleibt:Zitat :Ja, Frist wurde gesetzt, Anfang August, 14 Tage!
Zitat :Dann abheften. Rosenkriegsblüten.
Gar nichts tun. Auch nicht zurückbellen.
Zitat :Gar nichts tun. Auch nicht zurückbellen.
So ist es.
Was hat die Wohnung denn komplett warm je Monat gekostet?
Nur bitte, die Phase des "gar nichts Tuns" ist vorbei, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dagegen Widerspruch einlegen, das ist ganz wichtig.
wirdwerden
Zitat :Zitat :Gar nichts tun. Auch nicht zurückbellen.
So ist es.
Was hat die Wohnung denn komplett warm je Monat gekostet?
Die Wohnung (Haus) lag bei über 2000 Euro im Monat! Mietvertag läuft auf sie und Ihren Exfreund....
Der Mahnbescheid ist tatsächlich gekommen! Wie sollte ich jetzt vorgehen ?
Fristgerecht Widerspruch einlegen
Man könnte überlegen, einen Anwalt zu beauftragen. Wichtigster Punkt wäre aber tatsöchlich der fristgerechte Widerspruch.
Wenn die Beauftragung eines Anwaltes länger dauert, dann also selber Widerspruch einlegen. Sofern der Anwalt keine besondere Honorarvereinbarung abschließt, wären die Kosten des Anwalts meines Wissens nach von der unterlegenden Partei zu tragen. Wenn das Mahnverfahren nicht weiter verfolgt wird, wäre das die Ex. Wenn das ganze vor Gericht geht, entscheidet ein Richter. Spätestens dann wäre bei einer Forderung von 7000 Euro ein Anwalt anzuraten.
Wiederspruch werde ich natürlich einlegen, überlege nur gerade ob ich nicht auch einen Anwalt einschalten soll!
In der Hauptforderung vom Gericht stet nun Untermiete Wohnraum 2 Zimmer Whg.......
Mir ist das alles einfach nur Unbegreiflich
Und du bist dir da wirklich sicher, dass deine EX nichts in Händen halten kann, was eine mögliche Untermiete bekräftigen kann?wie sieht es mit potenziellen Nachbarn/Zeugen aus?Klingelschild und Briekasten mit deinem Namen usw.
-- Editiert von Catslove am 18.08.2020 13:07
Widerspruch einlegen und abwarten, ob die Ex ins Verfahren geht. Wenn ja, dann Anwalt einschalten. Aber erst einmal abwarten.
wirdwerden
Zitat :Und du bist dir da wirklich sicher, dass deine EX nichts in Händen halten kann, was eine mögliche Untermiete bekräftigen kann?wie sieht es mit potenziellen Nachbarn/Zeugen aus?Klingelschild und Briekasten mit deinem Namen usw.
-- Editiert von Catslove am 18.08.2020 13:07
Naja also das es Zeugen gibt das ich so gut wie jeden Tag da war, die gibt es wohl! Allein wegen dem Shutdown war ich so gut wie nie zu Hause, da meine Eltern auch im Haus (meinem) wohnen. Es gibt weder einen schriftlichen noch eine mündliche Abmachung. Wie gesagt, ich habe meine eigene 3 Zimmer Wohnung ca. 2 km Luftlinie entfernt, mein Büro war auch bis auf die letzten 2 bis 3 Monate bei mir (benötige es für den Außendienst) bin nicht selbständig oder sowas. Es war weder ein Name am Briefkasten noch war mein Name am Klingelschild, wir waren einfach nur ein ganz normales Paar!
Ja, kannst du überlegen.Zitat :überlege nur gerade ob ich nicht auch einen Anwalt einschalten soll!
Aber zunächst den Widerspruch gegen den Mahnbescheid abschicken. Sicher und nachweisbar zustellen.
Den nächsten Schuss abwarten--- dann uU zum Anwalt.
LOL. Ist das heutzutage so?Zitat :wir waren einfach nur ein ganz normales Paar!
Jeder hat seine (teure) Unterkunft, jeder hat sein Einkommen, man macht keinerlei KB-Vereinbarungen und dann sagt man : ganz normal halt...
Da empfehle ich dir: Bleib dabei, dass du weder Untermieter warst noch von ihr eine Kosten-Beteiligungs-Vereinbarung gewünscht war.
LOL. Ist das heutzutage so?Zitat :
Jeder hat seine (teure) Unterkunft, jeder hat sein Einkommen, man macht keinerlei KB-Vereinbarungen und dann sagt man : ganz normal halt...
Da empfehle ich dir: Bleib dabei, dass du weder Untermieter warst noch von ihr eine Kosten-Beteiligungs-Vereinbarung gewünscht war.
Naja die gute hat so gut wie gar kein Einkommen, sagen wir es mal so! Mittlerweile sollte es weniger als ALG 1 sein.
Habe gerade im Internet gelesen man sollten der Gegenpartei zusätzlich einen Widerspruch schicken, zusätzlich zum Mahnbescheid!? Ist das ratsam ?
-- Editiert von Stylo1976 am 18.08.2020 14:05
Kann alles sein. **** happens. Hätte sie früher dran denken sollen.Zitat :Naja die gute hat so gut wie gar kein Einkommen, sagen wir es mal so!
Jetzt am losen Ende zu ziehen, ist unklug, nicht hilfreich und schon gar nicht zielführend.
Sich auf diese Art ein Einkommen versuchen zu generieren, ist schäbig.
Keine Ahnung.Zitat :man sollten der Gegenpartei zusätzlich einen Widerspruch schicken, zusätzlich zum Mahnbescheid!? Ist das ratsam ?
Du hast den gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. DIESEM solltest du widersprechen. Dann erstmal abwarten, ob sie die Sache weiter treibt. Das kostet dann schließlich...
Bezieht sie denn staatliche Leistungen?
Dann können nicht angegebene Mieteinnahmen ja ganz schön nach hinten losgehen...
Ich sehe hier keinerlei Ansprüche.
Es gibt und gab 2 Wohnungen und dass man sich regelmäßig, unter Umständen auch regelmäßig längere Zeit beim Partner aufhält, ist völlig normal.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, hätte die Gute einiges zu erklären.
Warum sie die Mietzahlung erst jetzt, gut ein Jahr nach der ersten Fälligkeit fordert.
Ob der Vernieter über den neuen Mitmieter oder Untermieter informiert wurde.
Ob der Ex-Freund von der Vermietung seiner Wohnung weiß (gegen den sich übrigens tatsächlich Ansprüche ergeben könnten :-p )
Und und und..
Für wohl jeden Dritten ist hier klar zu erkennen, dass es sich hier um Auswüchse eines Rosenkrieges handelt.
Von daher halte ich widersprechen (dem MB) und entspannt zurücklehnen ebenfalls für das beste...
Vorausgesetzt, Sie haben tatsächlich nichts unterschrieben und auch nie etwas Mietbezogenes (Mietzahlung, Energieversorger o.ä.) bezahlt haben.
Zitat :Bezieht sie denn staatliche Leistungen?
Dann können nicht angegebene Mieteinnahmen ja ganz schön nach hinten losgehen...
Ich sehe hier keinerlei Ansprüche.
Es gibt und gab 2 Wohnungen und dass man sich regelmäßig, unter Umständen auch regelmäßig längere Zeit beim Partner aufhält, ist völlig normal.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, hätte die Gute einiges zu erklären.
Warum sie die Mietzahlung erst jetzt, gut ein Jahr nach der ersten Fälligkeit fordert.
Ob der Vernieter über den neuen Mitmieter oder Untermieter informiert wurde.
Ob der Ex-Freund von der Vermietung seiner Wohnung weiß (gegen den sich übrigens tatsächlich Ansprüche ergeben könnten :-p )
Und und und..
Für wohl jeden Dritten ist hier klar zu erkennen, dass es sich hier um Auswüchse eines Rosenkrieges handelt.
Von daher halte ich widersprechen (dem MB) und entspannt zurücklehnen ebenfalls für das beste...
Vorausgesetzt, Sie haben tatsächlich nichts unterschrieben und auch nie etwas Mietbezogenes (Mietzahlung, Energieversorger o.ä.) bezahlt haben.
Abrechnungszeitraum der geltend gemacht wird war bis zum 1.6.2020 (genau ein Jahr).
Ja es wurden und werden staatliche Leistungen von Ihr bezogen. Das 1 jahr ALG ist halt durch Corona um 3 Monate verlängert worden! Wie gesagt als Mieter stehen Sie und Ihr Exfreund im Vertrag! Da ist auch nichts geändert worden.....
Absoluter Rosenkrieg, wurde auch auf das Übelste ein paar Wochen beschimpft und bedroht, zum Glück habe ich dort Beweise (ich mach dich fertig usw. einige Sachen möchte ich hier nicht wiederholen, war kurz davor Anzeige zu erstatten) sammeln können! Eventuell könnte dies auch hilfreich sein wenn es tatsächlich zu einem Verfahren kommt ........
Ich habe nie etwas bezahlt, obwohl, vielleicht mal eine Rechnung von Ihr damit das vom Tisch kommt !
Ist bekannt, ob sie bereits anwaltlich vertreten ist? Hast du eine Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle?
Was ich mich gerade frage, wenn die Wohnung offiziell von deiner Ex und ihrem Ex gemietet ist, müssten dann nicht beide als Gläubiger auftreten?
Also es steht ein Prozessbevollmächtigter auf dem Mahnbescheid, ein Rechtsanwalt!
Rechtsschutz leider nein
Das mit den Gläubiger ist allerdings eine gute Frage, ich weiß das die Wohnung immer vom Konto des EX Freundes gezahlt worden ist, nie von Ihrem!
-- Editiert von Stylo1976 am 18.08.2020 16:18
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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