Ex Freundin will miete rückwirkend !

19. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
Ex Freundin will miete rückwirkend !

Situation ist eigentlich bis auf den Rosenkrieg ganz einfach!

Ich habe eine eigene Wohnung, in der Zeit (ca. 1 Jahr) wo ich mit ihr zusammen war, habe ich die meiste Zeit auf Ihren Wunsch dort verbracht! Ich stehe weder als Mieter noch Untermieter im Vertrag. Bzw. läuft die Wohnung auch gar nicht auf Sie (andere Geschichte).
Ich sehe dies einfach nur als Schikane an mich fertig machen zu wollen.
Wenn ich ehrlich bin könnte ich mir nicht mal vorstellen das ein seriöser Anwalt meinen könnte damit durch zu kommen !? Gut bis jetzt ist noch kein Brief angekommen, soll aber auf dem Weg sein.








69 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 127x hilfreich)

Und? Sehe da jetzt keinen Verstoß. Wollen kann die Dame viel, ihren Willen durchsetzen wohl eher weniger.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Stylo1976):
Ich habe eine eigene Wohnung, in der Zeit (ca. 1 Jahr) wo ich mit ihr zusammen war, habe ich die meiste Zeit auf Ihren Wunsch dort verbracht!
Wenn Sie Zeit in Ihrer eigenen Wohnung verbringen, müssen Sie dafür natürlich keine Miete zahlen. Allein schon, weil sie ja der eigene Vermieter wären, was nicht geht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von Stylo1976):
soll aber auf dem Weg sein.

Dann wäre es zielführend abzuwarten bis man weis was dort drin steht.



Zitat (von Stylo1976):
habe ich die meiste Zeit auf Ihren Wunsch dort verbracht!

Und Miet- / Kostenfreiheit war auch ausdrücklich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13476 Beiträge, 4810x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und Miet- / Kostenfreiheit war auch ausdrücklich vereinbart?


Muss es das?
Oder müsste nicht doch eher eine Kostenbeteiligung vereinbart werden, wenn ich jemanden "einlade"?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Stylo1976):
soll aber auf dem Weg sein.

Dann wäre es zielführend abzuwarten bis man weis was dort drin steht.

Die Rechnung ist nun da! Es geht um Mietrückstände, Nebenkosten und Reparatur von 2 kleinen Dingen.

Ich wurde ja angeblich Mündlich schon aufgefordert!? In Ihrer Wut hatte Sie immer irgendwelche Zahlen genannt.

Zitat (von Stylo1976):
habe ich die meiste Zeit auf Ihren Wunsch dort verbracht!

Und Miet- / Kostenfreiheit war auch ausdrücklich vereinbart?


Wie gesagt ich habe eine eigene Wohnung, dort war auch mein Büro. Vormittags bis Mittags war ich immer zu Hause um eine Arbeit zu erledigen, nach einigen Monaten meinte Sie ich kann es mir doch gerne bei Ihr einrichten dann wäre ich ja mehr in ihrer Nähe!

Ich kann nach wie vor nur sagen, es wurde nie etwas schriftlich oder mündlich vereinbart! Mein Part bestand darin das ich mich um die Lebensmittel und andere Anschaffungen kümmere, was ich wohl gemerkt freiwillig gemacht habe. Desweiteren wurde öfter angeboten in meine Wohnung zu gehen da diese wesentlich günstiger ist......

Ich stand und stehe nicht im Mietvertrag, die Dauer der Beziehung war etwas über 1 Jahr.

-- Editiert von Stylo1976 am 22.07.2020 13:18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Stylo1976):
Wie gesagt
Bitte melde dich doch wieder, wenn du was Schriftliches hast. Damit man lesen kann, was überhaupt von ihr verlangt wird. Vor allem, warum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Stylo1976):
Wie gesagt
Bitte melde dich doch wieder, wenn du was Schriftliches hast. Damit man lesen kann, was überhaupt von ihr verlangt wird. Vor allem, warum.


Mietrückstände 1 Zimmer 20pm monatlich 315,00 Euro
1 Büro 10pm monatlich 157,00 Euro

Nebenkosten 75 Euro Pro Monat

Zeitraum 1 Jahr, zusammen knapp 7000,00 Euro


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Was soll das sein? Sollen wir rätseln?
Ist das jetzt die Forderung der Ex?
Hat sie das selbst ermittelt und geschrieben? Per Briefpost?
Weiter steht da nix?

Dann abheften. Rosenkriegsblüten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was soll das sein? Sollen wir rätseln?
Ist das jetzt die Forderung der Ex?
Hat sie das selbst ermittelt und geschrieben? Per Briefpost?
Weiter steht da nix?

Dann abheften. Rosenkriegsblüten.


Hallo, sorry wenn ich Informationen vergessen habe!

Brief von Ihr Privat als Einschreiben gekommen (Richtig Auffoderung der EX)! Natürlich nicht vom Anwalt, falls die Zahlung nicht erfolgt will sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Die Frage ist natürlich auch ob ich schon was dagegen einleiten kann!

Gruß

-- Editiert von Stylo1976 am 22.07.2020 13:49

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Das würde ich entspannt abwarten. Wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen.

-- Editiert von Wurstsemmel am 22.07.2020 13:54

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Stylo1976):
falls die Zahlung nicht erfolgt will sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Das darf sie. Sie ist ein freier Mensch.
Zitat (von Stylo1976):
Die Frage ist natürlich auch ob ich schon was dagegen einleiten kann!
Was denn? Und warum? Du musst dir nur sicher sein, dass es keine Vereinbarung zur Kostenteilung für Miete und NK gegeben hat.
Ich meine, nur darauf könnte sich ihr Plan stützen.

Ich frag jetzt nicht, ob sie eine Frist geschrieben hat, d.h. bis wann du die Summe zahlen sollst.

Ihre eigenartige Rechnung könntest du jetzt zerpflücken, und auch zurückschießen, aber wozu? Das bleibt dir immer noch. Behalte es im Hinterkopf.

Nach dieser Forderung würdest du in dieser Wohnung 1 Zimmer mit 20 m² und ein Büro mit 10m² für 1 Jahr
zum Preis von x gemietet haben. Du würdest ein regulärer Untermieter oder ein WG-Mitbewohner sein, FALLS es einen solchen Vertrag gibt. Ansonsten geht Mietrückstand schon mal gar nicht.

Geschildert hast du aber, dass du 1 Jahr lang überwiegend bei ihr gelebt hast, also MIT ihr, also als Paar.

Zitat (von Stylo1976):
Mein Part bestand darin das ich mich um die Lebensmittel und andere Anschaffungen kümmere, was ich wohl gemerkt freiwillig gemacht habe.
Das war deine Kostenbeteiligung , keinesfalls etwas, was ein Untermieter oder WG-Kumpel macht. Auch nicht, was ein eingeladener Gast macht. Und: Sie hat dich auch nicht ausgehalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, Frist wurde gesetzt, Anfang August, 14 Tage!

Nein es gibt weder einen Vertrag noch gab es eine mündliche Absprache! Ich hatte von mir aus hin und wieder angeboten wenn nötig mich zu beteiligen was allerdings absolut nicht gewünscht war......

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Stylo1976):
Ja, Frist wurde gesetzt, Anfang August, 14 Tage!
Meine Empfehlung bleibt:
Zitat (von Anami):
Dann abheften. Rosenkriegsblüten.


Gar nichts tun. Auch nicht zurückbellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gar nichts tun. Auch nicht zurückbellen.

So ist es.



Was hat die Wohnung denn komplett warm je Monat gekostet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42614 Beiträge, 14766x hilfreich)

Nur bitte, die Phase des "gar nichts Tuns" ist vorbei, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dagegen Widerspruch einlegen, das ist ganz wichtig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Anami):
Gar nichts tun. Auch nicht zurückbellen.

So ist es.



Was hat die Wohnung denn komplett warm je Monat gekostet?


Die Wohnung (Haus) lag bei über 2000 Euro im Monat! Mietvertag läuft auf sie und Ihren Exfreund....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Mahnbescheid ist tatsächlich gekommen! Wie sollte ich jetzt vorgehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Fristgerecht Widerspruch einlegen

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10842 Beiträge, 4761x hilfreich)

Man könnte überlegen, einen Anwalt zu beauftragen. Wichtigster Punkt wäre aber tatsöchlich der fristgerechte Widerspruch.

Wenn die Beauftragung eines Anwaltes länger dauert, dann also selber Widerspruch einlegen. Sofern der Anwalt keine besondere Honorarvereinbarung abschließt, wären die Kosten des Anwalts meines Wissens nach von der unterlegenden Partei zu tragen. Wenn das Mahnverfahren nicht weiter verfolgt wird, wäre das die Ex. Wenn das ganze vor Gericht geht, entscheidet ein Richter. Spätestens dann wäre bei einer Forderung von 7000 Euro ein Anwalt anzuraten.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Wiederspruch werde ich natürlich einlegen, überlege nur gerade ob ich nicht auch einen Anwalt einschalten soll!

In der Hauptforderung vom Gericht stet nun Untermiete Wohnraum 2 Zimmer Whg.......

Mir ist das alles einfach nur Unbegreiflich :(

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Und du bist dir da wirklich sicher, dass deine EX nichts in Händen halten kann, was eine mögliche Untermiete bekräftigen kann?wie sieht es mit potenziellen Nachbarn/Zeugen aus?Klingelschild und Briekasten mit deinem Namen usw.

-- Editiert von Catslove am 18.08.2020 13:07

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42614 Beiträge, 14766x hilfreich)

Widerspruch einlegen und abwarten, ob die Ex ins Verfahren geht. Wenn ja, dann Anwalt einschalten. Aber erst einmal abwarten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Und du bist dir da wirklich sicher, dass deine EX nichts in Händen halten kann, was eine mögliche Untermiete bekräftigen kann?wie sieht es mit potenziellen Nachbarn/Zeugen aus?Klingelschild und Briekasten mit deinem Namen usw.

-- Editiert von Catslove am 18.08.2020 13:07


Naja also das es Zeugen gibt das ich so gut wie jeden Tag da war, die gibt es wohl! Allein wegen dem Shutdown war ich so gut wie nie zu Hause, da meine Eltern auch im Haus (meinem) wohnen. Es gibt weder einen schriftlichen noch eine mündliche Abmachung. Wie gesagt, ich habe meine eigene 3 Zimmer Wohnung ca. 2 km Luftlinie entfernt, mein Büro war auch bis auf die letzten 2 bis 3 Monate bei mir (benötige es für den Außendienst) bin nicht selbständig oder sowas. Es war weder ein Name am Briefkasten noch war mein Name am Klingelschild, wir waren einfach nur ein ganz normales Paar!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Stylo1976):
überlege nur gerade ob ich nicht auch einen Anwalt einschalten soll!
Ja, kannst du überlegen.
Aber zunächst den Widerspruch gegen den Mahnbescheid abschicken. Sicher und nachweisbar zustellen.
Den nächsten Schuss abwarten--- dann uU zum Anwalt.
Zitat (von Stylo1976):
wir waren einfach nur ein ganz normales Paar!
LOL. Ist das heutzutage so?
Jeder hat seine (teure) Unterkunft, jeder hat sein Einkommen, man macht keinerlei KB-Vereinbarungen und dann sagt man : ganz normal halt... :grins:
Da empfehle ich dir: Bleib dabei, dass du weder Untermieter warst noch von ihr eine Kosten-Beteiligungs-Vereinbarung gewünscht war.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
LOL. Ist das heutzutage so?
Jeder hat seine (teure) Unterkunft, jeder hat sein Einkommen, man macht keinerlei KB-Vereinbarungen und dann sagt man : ganz normal halt... :grins:
Da empfehle ich dir: Bleib dabei, dass du weder Untermieter warst noch von ihr eine Kosten-Beteiligungs-Vereinbarung gewünscht war.

Naja die gute hat so gut wie gar kein Einkommen, sagen wir es mal so! Mittlerweile sollte es weniger als ALG 1 sein.

Habe gerade im Internet gelesen man sollten der Gegenpartei zusätzlich einen Widerspruch schicken, zusätzlich zum Mahnbescheid!? Ist das ratsam ?




-- Editiert von Stylo1976 am 18.08.2020 14:05

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Stylo1976):
Naja die gute hat so gut wie gar kein Einkommen, sagen wir es mal so!
Kann alles sein. **** happens. Hätte sie früher dran denken sollen.
Jetzt am losen Ende zu ziehen, ist unklug, nicht hilfreich und schon gar nicht zielführend.
Sich auf diese Art ein Einkommen versuchen zu generieren, ist schäbig.
Zitat (von Stylo1976):
man sollten der Gegenpartei zusätzlich einen Widerspruch schicken, zusätzlich zum Mahnbescheid!? Ist das ratsam ?
Keine Ahnung.
Du hast den gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. DIESEM solltest du widersprechen. Dann erstmal abwarten, ob sie die Sache weiter treibt. Das kostet dann schließlich...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Bezieht sie denn staatliche Leistungen?
Dann können nicht angegebene Mieteinnahmen ja ganz schön nach hinten losgehen...

Ich sehe hier keinerlei Ansprüche.
Es gibt und gab 2 Wohnungen und dass man sich regelmäßig, unter Umständen auch regelmäßig längere Zeit beim Partner aufhält, ist völlig normal.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen, hätte die Gute einiges zu erklären.
Warum sie die Mietzahlung erst jetzt, gut ein Jahr nach der ersten Fälligkeit fordert.
Ob der Vernieter über den neuen Mitmieter oder Untermieter informiert wurde.
Ob der Ex-Freund von der Vermietung seiner Wohnung weiß (gegen den sich übrigens tatsächlich Ansprüche ergeben könnten :-p )
Und und und..

Für wohl jeden Dritten ist hier klar zu erkennen, dass es sich hier um Auswüchse eines Rosenkrieges handelt.

Von daher halte ich widersprechen (dem MB) und entspannt zurücklehnen ebenfalls für das beste...
Vorausgesetzt, Sie haben tatsächlich nichts unterschrieben und auch nie etwas Mietbezogenes (Mietzahlung, Energieversorger o.ä.) bezahlt haben.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Bezieht sie denn staatliche Leistungen?
Dann können nicht angegebene Mieteinnahmen ja ganz schön nach hinten losgehen...

Ich sehe hier keinerlei Ansprüche.
Es gibt und gab 2 Wohnungen und dass man sich regelmäßig, unter Umständen auch regelmäßig längere Zeit beim Partner aufhält, ist völlig normal.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen, hätte die Gute einiges zu erklären.
Warum sie die Mietzahlung erst jetzt, gut ein Jahr nach der ersten Fälligkeit fordert.
Ob der Vernieter über den neuen Mitmieter oder Untermieter informiert wurde.
Ob der Ex-Freund von der Vermietung seiner Wohnung weiß (gegen den sich übrigens tatsächlich Ansprüche ergeben könnten :-p )
Und und und..

Für wohl jeden Dritten ist hier klar zu erkennen, dass es sich hier um Auswüchse eines Rosenkrieges handelt.

Von daher halte ich widersprechen (dem MB) und entspannt zurücklehnen ebenfalls für das beste...
Vorausgesetzt, Sie haben tatsächlich nichts unterschrieben und auch nie etwas Mietbezogenes (Mietzahlung, Energieversorger o.ä.) bezahlt haben.


Abrechnungszeitraum der geltend gemacht wird war bis zum 1.6.2020 (genau ein Jahr).

Ja es wurden und werden staatliche Leistungen von Ihr bezogen. Das 1 jahr ALG ist halt durch Corona um 3 Monate verlängert worden! Wie gesagt als Mieter stehen Sie und Ihr Exfreund im Vertrag! Da ist auch nichts geändert worden.....

Absoluter Rosenkrieg, wurde auch auf das Übelste ein paar Wochen beschimpft und bedroht, zum Glück habe ich dort Beweise (ich mach dich fertig usw. einige Sachen möchte ich hier nicht wiederholen, war kurz davor Anzeige zu erstatten) sammeln können! Eventuell könnte dies auch hilfreich sein wenn es tatsächlich zu einem Verfahren kommt ........

Ich habe nie etwas bezahlt, obwohl, vielleicht mal eine Rechnung von Ihr damit das vom Tisch kommt !



0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Ist bekannt, ob sie bereits anwaltlich vertreten ist? Hast du eine Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle?

Was ich mich gerade frage, wenn die Wohnung offiziell von deiner Ex und ihrem Ex gemietet ist, müssten dann nicht beide als Gläubiger auftreten?

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Stylo1976
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es steht ein Prozessbevollmächtigter auf dem Mahnbescheid, ein Rechtsanwalt!

Rechtsschutz leider nein :(

Das mit den Gläubiger ist allerdings eine gute Frage, ich weiß das die Wohnung immer vom Konto des EX Freundes gezahlt worden ist, nie von Ihrem!

-- Editiert von Stylo1976 am 18.08.2020 16:18

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.