(Ex-) Mitbewohnerin zahlt Miete nicht

25. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
dnns123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
(Ex-) Mitbewohnerin zahlt Miete nicht

Hallo.

Am Anfang des Jahres bin ich mit einer guten Freundin zusammen gezogen. Wir beide stehen auch im Mietvertrag. Nachdem wir uns verstritten haben, ist sie zu ihrer Mutter gezogen. Um sich von den Kosten der Wohnung zu drücken, hat sie einen Dreizeiler verfasst, in dem drin steht, dass all ihre Rechte an der Wohnung an meine Partnerin übertragen werden, und die Kosten mit mir besprochen werden. Meine Partnerin hat diese Vereinbarung leider auch noch unterschrieben. Meine Unterschrift ist aber nicht auf dieser Vereinbarung.

Nun stehe ich mit allen Kosten (Miete, Nebenkosten usw) alleine da.

Nun stellt sich mit die Frage, ist meine (Ex-) Mitbewohnerin dennoch verpflichtet, ihren Teil der Miete usw zu zahlen und ist diese Vereinbarung rechtskräftig?

-- Editiert von User am 25. November 2022 15:23

-- Editiert von Moderator topic am 25. November 2022 17:54

-- Thema wurde verschoben am 25. November 2022 17:54

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24 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Was ein Durcheinander. Wenn ich es richtig verstehe, Gibt es zwei Unterschriften unter einem Mietvertrag. Nämlich die von Deiner Ex-Partnerin und von Dir. Dann zog sie aus, und jemand neues zog ein. Und mit der neuen Mitmieterin ist dann eine Vereinbarung zwischen der Ex und der Next getroffen worden. Richtig, sonst korrigiere mich.

Im Außenverhältnis, also im Verhältnis Vermieter/Mieter hat sich nichts geändert, da haften also Du und Deine Ex. Die Frage ist hier das Innenverhältnis, also das Verhältnis Du/Ex/Next. Die Next hat mit der Ex eine Vereinbarung getroffen, die zwischen den beiden gilt, aber keine Wirksamkeit Dir gegenüber entfaltet. Verträge zu Lasten Dritter sind in diesem Konstrukt nicht vorgesehen. So, mir erschließt sich im Augenblick nicht ganz, warum im Innenverhältnis die Ex Euch noch Geld zahlen soll für eine Wohnung, die sie nicht nutzt? Erklär es uns.

wirdwerden

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#2
 Von 
dnns123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die ex ist ausgezogen und niemand neues eingezogen. Es wurde ein dreizeiler zwischen ex und Next handschriftlich verfasst, in dem dein steht, dass die Rechte an der Wohnung von der Ex an die Next übertragen werden. Es fällt mein Name, unterschreiben habe ich aber nichts und jetzt zahle ich alles alleine.

Ex und ich stehen dennoch auf dem Mietvertrag.

Ich kann ja auch nicht einfach mein Vertragshandy (noch nicht abbezahlt) jemand drittes übergeben, und dann die Raten einfach nicht mehr zahlen, weil ich es nicht mehr nutze. Oder sehe ich das falsch?

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#3
 Von 
dnns123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die ex ist ausgezogen und niemand neues eingezogen. Es wurde ein dreizeiler zwischen ex und Next handschriftlich verfasst, in dem dein steht, dass die Rechte an der Wohnung von der Ex an die Next übertragen werden. Es fällt mein Name, unterschreiben habe ich aber nichts und jetzt zahle ich alles alleine.

Ex und ich stehen dennoch auf dem Mietvertrag.

Ich kann ja auch nicht einfach mein Vertragshandy (noch nicht abbezahlt) jemand drittes übergeben, und dann die Raten einfach nicht mehr zahlen, weil ich es nicht mehr nutze. Oder sehe ich das falsch?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von dnns123mitglied):
Ex und ich stehen dennoch auf dem Mietvertrag.
Deshalb zahlst du die Gesamtmiete, weil du dort wohnst und ihr gesamtschuldnerisch haftet. Das steht sicher sogar im MV.

Dein Pech, dass nun doch niemand eingezogen ist. Weder deine neue Partnerin noch jemand anders.
Der Zettel mit dem Dreizeiler zwischen ex+next ist Nonsens.

Vergiss den hinkenden Handyvergleich.

Zivilrechtlich kannst du die Ex auf Zahlung der Miete verklagen, weil sie noch Mieterin lt. MV ist und dir X€ Miete schuldet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von dnns123mitglied):
Also die ex ist ausgezogen und niemand neues eingezogen.


Wieso dann:

Zitat (von dnns123mitglied):
Es wurde ein dreizeiler zwischen ex und Next handschriftlich verfasst, in dem dein steht, dass die Rechte an der Wohnung von der Ex an die Next übertragen werden.


Verstehe ich nicht.

Du könntest versuchen im Innenverhältnis die Ex zu verklagen auf Zahlung, die kann im Gegenzug dich verklagen auf Zustimmung zur Kündigung, dann wärst du die Wohnung los.

Frage: Was in aller Welt willst du denn?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von dnns123mitglied):
Es wurde ein dreizeiler zwischen ex und Next handschriftlich verfasst, in dem dein steht, dass die Rechte an der Wohnung von der Ex an die Next übertragen werden.

Ob das so einfach möglich ist, da habe ich meine Zweifel, denn Verträge zu Lasten Dritter funktionierten in aller Regel nicht.

Ist aber wegen der Mietzahlungen irrelevant, denn sie hat ja nur die Rechte abgetreten, nicht aber die Pflichten wie eventuelle Zahlungen.



Zitat (von dnns123mitglied):
jetzt zahle ich alles alleine

Und welche vertragliche Vereinbarung konkret ergibt das dieses nicht so ein soll?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es wurde ein dreizeiler zwischen ex und Next handschriftlich verfasst, in dem dein steht, dass die Rechte an der Wohnung von der Ex an die Next übertragen werden.
Warum unterschreibt man sowas, wenn man dann gar nicht einziehen will? Oder wollte sie ursprünglich, und später nicht mehr?

Ich sehe das aber sehr wohl als gültigen Vertrag, und auch nur bedingt zu Lasten Dritter.
Grundsätzlich gilt der Mietvertrag, daran ändert das Handschriftliche nichts. Allerdings gibt es im Innenverhältnis zwischen den beiden Frauen die Vereinbarung, die Rechte (und natürlich auch die Pflichten) zu übertragen. Und ich wüsste nicht warum das nicht gelten soll.
Oder bist du damit nicht einverstanden? Oder der Vermieter? (beides hast du bisher nicht gesagt, daher gehe ich natürlich nicht davon aus)

Zitat:
jetzt zahle ich alles alleine
Im Außenverhöltnis, also gegenüber dem Vermieter ist das auch korrekt, du haftest für die gesamte Miete. Nun musst du an die Ex herantreten, sie im schlimmsten Fall verklagen. Und die wiederum könnte dann ihre Vertragspartnerin verklagen.

Stefan

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und ich wüsste nicht warum das nicht gelten soll.

Weil sich einzelne fixe Vertragspartner regelmäßig nicht einfach austauschen lassen, ohne das die anderen Vertragspartner zustimmen.
Ausnahmen wären z.B. Rechtsnachfolger, nur das liegt hier ja nicht vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weil sich einzelne fixe Vertragspartner regelmäßig nicht einfach austauschen lassen, ohne das die anderen Vertragspartner zustimmen.
Ja, darum hab ich ja gefragt, ob der TS etwas dagegen hat.

Zitat:
Ausnahmen wären z.B. Rechtsnachfolger, nur das liegt hier ja nicht vor.
Warum eigentlich nicht?
Sorry, aber grundsätzlich ist das doch ein ganz normaler Vorgang. Ein Paar trennt sich und der/die Neue übernimmt den Mietvertrag. Natürlich kann da im Einzelfall jemand was dagegen haben (etwa der Vermieter), aber in den meisten Fällen funktioniert das so.

Da hier aber ein wichtiger Teil der Story fehlt (siehe meine Eingangsfrage in #7) stochere ich etwas im Nebel.

Stefan

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ja, darum hab ich ja gefragt, ob der TS etwas dagegen hat.

Viel wichtiger wäre hier, ob der Vermieter was dagegen hat das er nun einen anderen Mieter hätte...

Bei einer WG kann man auch nicht einfach das WG Mitglied nach belieben austauchen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zitat:
Weil sich einzelne fixe Vertragspartner regelmäßig nicht einfach austauschen lassen, ohne das die anderen Vertragspartner zustimmen.

Ja, darum hab ich ja gefragt, ob der TS etwas dagegen hat.


Der Vertrag wurde lediglich mit der EX und der (evtl.?) NEXT abgeschlossen, TE war außen vor, deswegen ist es eigentlich egal oder nicht?

TE und EX haben einen Vertrag mit dem VM, hier haften sie als Gesamtschuldner. Da ist es auch im Innenverhältnis egal, was die EX mit der NEXT vereinbart hat, das tangiert das Innenverhältnis zwischem dem//der TE und der EX auch nicht.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei einer WG kann man auch nicht einfach das WG Mitglied nach belieben austauchen ...
Erstens kann man das sehr wohl. Und zweitens ist eine Partnerin doch was anderes als ein WG-Mitglied.

Zitat:
Der Vertrag wurde lediglich mit der EX und der (evtl.?) NEXT abgeschlossen, TE war außen vor, deswegen ist es eigentlich egal oder nicht?
Warum soll das egal sein? Der Vertrag ist geschlossen, Punkt. Auch wenn ich jemandem den Kölner Dom verkaufe ist das erstmal ein gültiger Vertrag, mein Problem wie ich das Eigentum dann ermögliche.
Für den TS ist es aber egal - falls es so gemeint war. Oder auch nicht, er haftet ja schließlich gesamtschuldnerisch, und da kann es schon einen Unterschied machen, wer nun der weitere Geschäftspartner ist. Denn falls von der Ex nichts zu holen ist ...

Zitat:
TE und EX haben einen Vertrag mit dem VM, hier haften sie als Gesamtschuldner. Da ist es auch im Innenverhältnis egal, was die EX mit der NEXT vereinbart hat, das tangiert das Innenverhältnis zwischem dem//der TE und der EX auch nicht.
Korrekt. Aber was bringt es, wenn man mitten in der Kette aufhört? Entscheidend ist doch, was letztendlich herauskommt. Und da ist die NEXT dann vielleicht wieder dabei.

Stefan
.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Erstens kann man das sehr wohl.

Eine Wohngemeinschaft kann nicht ohne weiteres Mieter austauschen.
Und da der BGH - das höchste deutsch Zivilgericht - auch dieser Meinung ist (BGH AZ VIII ZR 304/21), muss man da nicht mehr groß rumdiskutieren.



Zitat (von reckoner):
Und zweitens ist eine Partnerin doch was anderes als ein WG-Mitglied.

Es geht hier aber nicht um eine Partnerin ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Vertrag wurde lediglich mit der EX und der (evtl.?) NEXT abgeschlossen, TE war außen vor, deswegen ist es eigentlich egal oder nicht?

Warum soll das egal sein?


Weil dieser Vertrag (Ex mit Next) weder das Mietverhältnis (TE+EX mit VM), noch das Innenverhältnis zwischen dem TE und der Ex tangiert.

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eine Wohngemeinschaft kann nicht ohne weiteres Mieter austauschen.
Wenn das so klar wäre müsstest du ja nicht "nicht ohne weiteres" schreiben.
Und der BGH hat dazu auch nichts eindeutiges gesagt, im Gegenteil kann es sein das Mieter austauschabr sind oder eben nicht, es kommt auf den Einzelfall an.
Außerdem stellt das Gericht auf Untervermietungen ab, mehr sei nicht notwendig.

Und genau das - eine Untervermietung - könnte man aus dem Vertrag zwischen Ex und Next herleiten.

Zitat:
Es geht hier aber nicht um eine Partnerin ...
Doch, der TS schreibt doch "meine Partnerin". :neck:
Und was die andere war, wer weiß.

Stefan

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#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und genau das - eine Untervermietung - könnte man aus dem Vertrag zwischen Ex und Next herleiten.


Nö auch das geht nicht, da müsste wohl noch die Zustimmung des VM und des TE herbei, beides liegt nicht vor.

Und mal so ganz nebenbei kann ein in einer WG ein Mieter auch nicht so ohne weiteres "aus/umgetauscht" werden, auch hierzu bedarf es der Zustimmung aller Hauptmieter und des Vermieters, aber auch das ist hier nicht gegeben, denn:

Zitat (von dnns123mitglied):
Am Anfang des Jahres bin ich mit einer guten Freundin zusammen gezogen. Wir beide stehen auch im Mietvertrag.


0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und mal so ganz nebenbei kann ein in einer WG ein Mieter auch nicht so ohne weiteres "aus/umgetauscht" werden, auch hierzu bedarf es der Zustimmung aller Hauptmieter und des Vermieters,
Schon wieder so eine pauschale Aussage, die einfach nur an den Haaren herbeigezogen ist.
Kannst du dir nicht vorstellen, dass man alles mögliche vereinbaren kann? Dazu gehört auch, dass einzelne Bewohner ohne Probleme ausgetauscht werden können, beispielsweise durch eine Mehrheitsabstimmung der anderen WG-Bewohner. Und das der Vermieter auch nicht unbedingt ein Mitspracherecht haben muss kannst du in dem oben genannten BGH-Urteil nachlesen (solche Urteile sind nämlich auch alles andere als grundsätzlich, sondern behandeln nur den Einzelfall).

Und ob die Zustimmung des TS vorlag ist auch noch überhaupt nicht klar (jetzt liegt sie offenbar nicht mehr vor, sonst würde der ganze Thread keinen Sinn ergeben, aber was war zum Zeitpunkt des Übertrags der Rechte?).

Also nochmal die Frage: Warum hat die Partnerin unterschrieben, obwohl sie gar nicht eingezogen ist?
Und wie war der TS daran beteiligt? Wer hat wen kontaktiert?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Schon wieder so eine pauschale Aussage, die einfach nur an den Haaren herbeigezogen ist.

Du hast offenbar ein Problem mit dem verstehen der deutschen Schriftsprache ...



Zitat (von reckoner):
Kannst du dir nicht vorstellen, dass man alles mögliche vereinbaren kann?

Doch, genau deshalb schrieb man das auch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich stelle mir diese Sache mal in der Praxis vor. Die Freundin zieht aus, entledigt sich aller ihrer Rechte und Pflichten durch eine Vereinbarung mit ihrer Freundin. Diese Dame soll nun bei dem verbliebenen Mieter einziehen, ohne sein Wissen oder Zutun. Welches Recht/Pflicht stünde dafür? Den Verkupplungs§ gibt es ja nicht mehr; trotzdem eine Situation, mit welcher der Mieter zumindest einverstanden sein muß.
Das nur aus meiner Sichtweise.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Den Verkupplungs§ gibt es ja nicht mehr; trotzdem eine Situation, mit welcher der Mieter zumindest einverstanden sein muß.


Nicht nur der andere beteiligte Mieter muss zustimmen, auch der Vermieter hat hier ein Wörtchen mitzureden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Hier sind doch verschiedene rechtliche Beziehungen sauber zu unterscheiden.

1. Vertragsverhältnis Vermieter/Mieter: hier schulden beide Mieter (jeder für sich) den gesamten Mietpreis. Der Vermieter hat "freie Auswahl," er kann seinen Anspruch bei jedem Vertragspartner voll durchsetzen.

2. Verhältnis Ex/Mieterin: hier ist zu klären, wie lange sich die Ex beteiligen muss. Da die Fragestellerin alleine in der Wohnung wohnt, dürfte der Anspruch auf Beteiligung auf der Zeitschiene an den Mietzahlungen relativ gering sein. Wenn er denn überhaupt besteht.

3. Verhältnis Next/Ex: wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Jeder kann Verpflichtungen eingehen, wie immer er will. Das ist hier geschehen. Wieso sollte das jetzt plötzlich keine Wirksamkeit entfalten, und wem gegenüber?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
er kann seinen Anspruch bei jedem Vertragspartner voll durchsetzen.
Der TE zahlt ja schon die gesamte Miete. Ist also erledigt.
Zitat (von wirdwerden):
wie lange sich die Ex beteiligen muss.
Bis sie aus dem MV raus ist.
Zitat (von wirdwerden):
Verhältnis Next/Ex:
Das ist das Problem zwischen diesen beiden, tangiert den TE nicht.
Eigentlich ist seit #2 alles klar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bis sie aus dem MV raus ist.

Dafür fehlt es aber dummerweise an der Rechtsgrundlage...

Es zählt, was im Verhältnis Ex / Mieter zur Kostenteilung vereinbart wurde.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es zählt, was im Verhältnis Ex / Mieter zur Kostenteilung vereinbart wurde.
Ja, stimmt. Vielleicht ist das noch eine Erklärung durch den TE wert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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