Ex Vermieter behält falsch überwiesene Miete !!!

6. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Vermieter behält falsch überwiesene Miete !!!

Hallo..... Habe da ein Problem....ich hatte am 15 Juni Wohnungsübergabe und wohne seitdem in meiner neue Wohnung. Der ex verieter bekomt von mir noch die Nebenkostennachzahlung 2007, bzw das wird vom Amt übernommen.....Aber der ex Vermieter stellt ir das eben in Rechnung genauso wie noch eine offenstehende Miete, die ich aber in Raten Zahle...

So jetz zu meinem Problem, die Arge hat die Juli Miete, also eigentlich die für die neue Wohnung an den alten Vermieter überwiesen, da die es noch immer icht geändert hatten trotz Veränderungsmitteilung. Und der Ex Vermieter behält das Geld und will es icht an den neuen Vermieter Zahlen.... Was kann ich da machen ????? Helft mir bitte weiter .....

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21 Antworten
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#1
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo.

Das Geld wird nicht von Dir sondern von der ARGE überwiesen, wenn ich Dich richtig verstehe.

Du hast der ARGE schriftlich(?) mitgeteilt, dass die Überweisung nun an einen andere Vermieter gehen soll.

Hast Du das rechtzeitig gemacht? Hast Du eine Eingangsbestätigung dieser Änderungsmittelung?

Wenn Du das alles rechtzeitig gemacht hast, dann ist es nicht Dein Problem denke ich. Die ARGE muß sich meiner Meinung nach darum kümmern, wenn Du alles rechtzeitig gemacht hast.

Wenn Du aber die Änderung nicht rechtzeitig mitgeteilt hast, dann sieht es meiner Meinung nach schlecht aus. Vielleicht fragst Du in dem Fall mal bei der ARGE nach, kann mir nicht vrostellen das Du die erste mit diesem Problem bist. Eventuell können die das trotzdem zurückfordern. Da kenn ich mich dann aber zu wenig aus.

VG Sabine

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#2
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo.... also ich habe letzten monat also im juni zwischen dem 10-15 juni die änderung abgegeben bei einer mitarbeiterin dort. naja und die juli miete ist eben dennoch zum ex vermieter gegangen. also die komplette miete der alten wohnung, was heisst, das noch nichts bearbeitet wurden ist. :(

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2027x hilfreich)

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#4
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

naja es geht ja auch darum, das am 15. juni wohnungsübergabe war und somit kein zugang mehr zu der wohnung, aber er die komplette miete juli behalten will. sprich eine ganze monatsmiete !

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2027x hilfreich)

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#6
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

Hmm ich versteh nicht ganz wie Du dem Vermieter Geld schulden kannst wenn doch immer die ARGE überwiesen hat...

Aber vielleicht hab ich da einfach was überlesen.


Du kannst noch nichtmal sagen wann genau Du die Änderung mitgeteilt hast?

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#7
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Hmm ich versteh nicht ganz wie Du dem Vermieter Geld schulden kannst wenn doch immer die ARGE überwiesen hat...

Ich dagegen verstehe das sehr gut.
Ob die Miete direkt überwiesen wurde ist offen, eher nicht, aber daß die Betriebskostennachzahlung von 2007 noch aussteht, steht schon oben.



genauso wie noch eine offenstehende Miete, die ich aber in Raten Zahle

Vom Amt leben und nebenher noch Schulden abzahlen können.
Wie geht das?

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2027x hilfreich)

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#9
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

die wohnung war zum 30. mai gekündigt, konnt allerdings erst zum 15. juni übergabe machn, weil ich da erst die neue wohnung hatte. es war eine fristlose kündigung, da ich ne menge ärger mit den alten vermietern hatte.... das geld habe ich immer direkt überwiesen, allerdings zum ende hin vom amt aus. deswegen wurde es auch falsch überwiesen. die nebenkosten werden vo amt getragen und sollen diesen monat bearbeitet werden. so jetz steht aber eben offen, inwiefern die ex-vermieter aus diesem grund das geld einbehalten dürfen, bzw auch wege der fristlosen küdigung. das ich bis zu dem übergabetermin die iete zahle ist kllar, aber was ist mit der zeit danach ?

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#10
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 421x hilfreich)

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#11
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

ähm ne das nicht, nur wurde mir zu einem gesagt, das ich eben max. 3 monatsmieten zahlen müsste, bzw bis ein neuer nachmieter da ist und zum anderen wurde gesagt, das wenn ich fristlos gekündigt wurden bin und selbst zu dem zeitpunkt keine mietschulden hatte, kündigung dennoch bestehen bleibt, ich auch nur bis zu dem auszieh-datum miete zahlem muss und dann nichts weiter. und genau das macht mich eben so durcheinander.

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#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2027x hilfreich)

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#13
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

nein es war so gemeint, das zu dem zeitpukt an dem ich ausziehen sollte, also zum 30. mai keine mietschulden vorhanden waren und der mieter dennoch wollte das ich ausziehe.... und mir wurde eben gesagt, das ich somit auch keine miete mehr zahlen brauch...ausser eben nen halben monat, da ich erst am 15.juni übergabe machen konnte.

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2027x hilfreich)

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#15
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist der betrag, den der vermieter mir in rechnug gestellt hat für die anwältin, die die kündigug geschrieben hat, unzwar 250 euro.

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#16
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 421x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2027x hilfreich)

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#18
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

das wurde ir von einer jura studentin gesagt....... hmmm ....

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#19
 Von 
Brot_zeit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

das wurde ir von einer jura studentin gesagt....... hmmm ....

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#20
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 327x hilfreich)

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#21
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2013x hilfreich)

Der Vorvermieter behält das Geld, da der Mieter ihm noch Schuldet, egal was, weil er sonst nur sehr geringe Chance hat noch von Brot-Zeit Geld zu kriegen.

Wenn der Zahlungszweck als Miete Juni angegeben wurde, darf der Vorvermieter trotzdem weiterhin
1/2 Monat Junimiete für seine andere Forderungen einbehalten ?

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