Ex-Vermieter möchte Bestätigung, das ER mir vor Hausverkauf gekündigt hat

18. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go455998-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Vermieter möchte Bestätigung, das ER mir vor Hausverkauf gekündigt hat

Hallo zusammen,

mein ex-Vermieter hat sich nach Jahren bei mir gemeldet. Er hat mich gebeten, dass ich ihm per Mail eine Bestätigung schreibe, dass ER MIR die Wohnung gekündigt hat.

Hintergrund ist der, dass der ex-Vermieter sein Haus verkauft hat, in dem ich gewohnt habe. Wie er mir jetzt allerdings am Telefon geschildert hat, hat er zum Zeitpunkt des Hausverkaufs versäumt, mir zu kündigen. Deshalb hat ihn derjenige, der das Haus gekauft hat, auf einen fünfstelligen Betrag verklagt.

Für mich hört sich das dubios an und ich weiß nicht, ob ich ihm diesen Gefallen machen kann, ohne selbst Probleme zu bekommen.

Hier die Fakten, um es vielleicht etwas klarer zu machen.

- ex-Vermieter hat Haus zum 31.11.2013 verkauft
- ich habe vom Ex-Vemieter keine Kündigung erhalten
- wir haben stattdessen mit dem neuen Vermieter am 01.12.2013 einen neuen Mietvertrag geschlossen
- am 03.12.2013 habe ich die Wohnung gekündigt (hatte nichts mit Vermieter und neuen Vermieter zu tun - der Entschluss stand schon länger fest)
- Jetzt meldet sich ex-Vermieter und sagt, er braucht eine Bestätigung, dass ER MIR zum 31.11.2013 (also zum Zeitpunkt des Hausverkaufs) gekündigt hat, da ihn der Hauskäufer wegen irgendetwas verklagt hat - es geht wohl um die Wohnungseinheit, die vermietet wurde/wird.

Es ist kompliziert, ich weiß. Ich hoffe, irgendjemand kann mir dazu etwas sagen. Vielleicht weiß auch jemand, um was es hier genau geht. Ich kann mir darauf keinen Reim bilden und weiß deshalb auch nicht, ob ich dem ex-Vermieter eine solche Bestätigung aushändigen soll/darf.

Danke für die Hilfe!


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go455998-90):
- ex-Vermieter hat Haus zum 31.11.2013 verkauft

Verkaufen bedeutet jedoch nicht das der Käufer damit Eigentümer wurde, oder ist das seltsame Datum der Besitzübergang gewesen?
Zitat (von go455998-90):
- wir haben stattdessen mit dem neuen Vermieter am 01.12.2013 einen neuen Mietvertrag geschlossen
- am 03.12.2013 habe ich die Wohnung gekündigt (hatte nichts mit Vermieter und neuen Vermieter zu tun - der Entschluss stand schon länger fest)

Warum wurde mit dem neuen Eigentümer ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, da der neue Eigentümer den alten Mietvertrag mit übernehmen muss.
Zitat (von go455998-90):
Ich kann mir darauf keinen Reim bilden und weiß deshalb auch nicht, ob ich dem ex-Vermieter eine solche Bestätigung aushändigen soll/darf.

Man kann alles machen, nur eben der Fakt das ein neuer Mietvertrag geschlossen wurde, spricht für den Anschein einer Kündigung. Jedoch sollte man bei der Wahrheit bleiben, denn ohne zu wissen um was es geht, ist man plötzlich selbst mit im Streit.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Jedoch sollte man bei der Wahrheit bleiben, denn ohne zu wissen um was es geht, ist man plötzlich selbst mit im Streit.

Oder noch schlimmer, Angeklagter in einem Verfahren wegen Prozessbetrug, Urkundenfälschung, ...



Zitat (von go455998-90):
mein ex-Vermieter hat sich nach Jahren bei mir gemeldet.

Solche Ansprüche - wenn sie denn existen wären - sollten zum 01.01.2017 verjährt sein.



Zitat (von go455998-90):
Er hat mich gebeten, dass ich ihm per Mail eine Bestätigung schreibe, dass ER MIR die Wohnung gekündigt hat.

Was es nie gab, kann auch nicht bestätigt werden.
Und ich würde dazu auch nicht raten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Am besten ist, wenn man die Finger aus Sachen anderer Leute heraushält.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go455998-90):
Vielleicht weiß auch jemand, um was es hier genau geht. Ich kann mir darauf keinen Reim bilden und weiß deshalb auch nicht, ob ich dem ex-Vermieter eine solche Bestätigung aushändigen soll/darf.


Für mich schaut das so aus, als hätte dein Ex-Vermieter das Haus als mietfrei, also ohne aktuelle Bewohner mit gültigem Mietvertrag, verkauft. Und der Käufer verklagt ihn jetzt deswegen, da dies nicht zutraf und ja zumindest ihr noch darin gewohnt habt.

Ich würde wie bereits geschrieben die Finger davon lassen. Dein Ex-Vermieter wird deine Bestätigung wahrscheinlich im Prozess verwenden wollen und dann geht das ganz schnell in Richtung Falschaussage/-beurkundung, wofür du dann strafrechtlich belangt werden könntest.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go455998-90):
wir haben stattdessen mit dem neuen Vermieter am 01.12.2013 einen neuen Mietvertrag geschlossen


Schick dem Vermieter das und auch das Kündigungsschreiben vom 03.12.2013. Vielleicht nützt ihm das was.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Schick dem Vermieter das und auch das Kündigungsschreiben vom 03.12.2013.


Würde ich nicht machen.
Was gehen Dritte Verträge bzw. deren Kündigungen an, welche nicht mit Ihnen geschlossen wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Den Vertragsinhalt selbst braucht natürlich niemand wissen.

Ich würde dem Ex-Vermieter schreiben, dass man kein Interesse daran hat, Falschaussagen zur Vorlage bei Gericht zu tätigen.

Sollte es Fragen geben, kann das Gericht diese Fragen gerne im Rahmen einer Ladung als Zeugen stellen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Die Sache ist doch völlig unkompliziert: Dir wurde nicht gekündigt, also wirst du das besser auch nicht behaupten, geschweige denn bestätigen.

Was du machen könntest, wäre eine Tatsachenschilderung des Ablaufes.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn Du Deinem Ex-Vermieter einen Gefallen tun möchtest, bzw. fair sein möchtest, dann schreibe ihm, dass Du am 01.12.2013 mit dem neuen Eigentümer einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hast und dann selbst am 03.12.2013 gekündigt hast.

Der neue Eigentümer wird kaum Schadenersatz verlangen können, wenn selbst direkt einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat. Von einer Falschaussage würde ich jedoch auch dringend abraten.

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