Ex-Vermieter und Nebenkostenrückzahlung

5. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jens D.
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 24x hilfreich)
Ex-Vermieter und Nebenkostenrückzahlung

Hallo,

wir sind im September letzten Jahres aus unserer damaligen Wohnung ausgezogen. Da die Endabrechnung der Nebenkosten immer im Mai erfolgt, mussten wir bis diesen Mai auf die Abrechnung warten.
Die Endabrechnung hat ergeben, dass wir 480 EUR zuviel bezahlt haben. Diese wollte man uns Anfang Juli zurückzahlen, was bis heute nicht geschehen ist. Deshalb 2 Fragen:
- Ist es rechtens, wenn der Wohnungsbaugesellschaft die Berechnung vorliegen hat, dass sie trotzdem sagt "Wir zahlen das Geld erst in 2 Monaten aus"? Müsste sie das Geld nicht sofort bei bekanntwerden der Überzahlung zurückerstatten?

- Haben wir Anspruch auf Zinsen für die 480 EUR seit Mai bzw. sogar seit letztem September? Andernfalls hieße das ja, die Wohnungsbaugesellschaft erschleicht sich auf diesem Wege einen zinsfreien Kredit.

iele Grüße,
Jens

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Für gewöhnlich räumen die Vermieter 30 Tage Frist ein.....


Schau doch mal in Deine ehemaligen Abrechnungen, wie lange der Vermieter Euch Zeit gab, die Nebenkosten zu begleichen.

Manche Vm räumen nämlich auch nur 14 Tage ein, bis die Nebenkosten Nachzahlung zu erfolgen hat.......nur komischerweise, wenn es eine Rückzahlung gibt, dann wird meist nur noch gemauert.............

Und so würde ich auch den ehemaligen Vm dann schriftlich in Verzug setzen, denn dieser wollte bestimmt auch die Miete und Nk-Vorauszahlung rechtzeitig auf seinem Konto haben

einen guten Zinsrechner findest Du hier



Gruss vom Strand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jens D.
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten!

wie Sailor2006 schon schreibt gibt die Wohnungsbaugesellschaft nur bis zum 6.07 Zeit eine Nachzahlung zu begleichen. Deshalb habe ich mal noch ein paar Tage gewartet und heute mal angerufen.
Angeblich haben die Computerprobleme und können das Geld erst ab dem 20.07 überweisen. Komisch dass die Heute schon wissen, dass die Probleme genau am 20. behoben sein werden...

Etwas unternehmen, wie Fristsetzung wird da nun sicher kaum etwas bringen und mich nur zusätzlich Geld kosten. Deshalb warte ich mal ab ob ich das Geld bis Ende des Monats zurückhabe.

Viele Grüße,
Jens

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Dann fordere doch 20.- Euro pauschalierte Mahnkosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der EZB, ein.


Vielleicht steht dies sogar in Eurem Mietvertrag - Stichwort: Zahlungsverzug des Mieters.


Computerprobleme des ehemaligen Vermieters, sind dabei so oder so nicht ausschlaggebend. (vielleicht ist das Konto der WoBauGe verschwunden...?!?)

Für Eure 480.- Euro kassierte der Vm bislang 7 % Zinsen, seit dem Auszug von Euch.

Aber Mieter lassen sich eben gern ver-ar-schen von Vermietern, umgekehrt gäbe es sofort eine Abmahung!!




Gruss vom Strand

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen