Hallo,
habe ein kleine Problem mit meinem Ex-Vermieter der will die Kaution nicht raus rücken.
Habe 05/2007 eine Wohnung im Internet gesehen und dort angerufen,habe sie auch bekommen, musste 2 kalt Miete Kaution hinterlegen.Der Immobilienverwalter hat sein Büro in einer Nachbarstadt und der Vermieter hat das Büro in Norddeutschland. Es wurde alles mit dem Immobilienverwalter abgewickelt, Mietvertrag,Kaution usw. Für die Kaution habe ich eine Quittung bekommen. Ende 05/2010 habe ich die o.g. Wohnung schriftlich gekündigt und eine Bestätigung der Kündigung vom Immobilienverwalter erhalten so das ich ende 09/2010 ausziehen kann.Es wurde auch in dieser Zeit neue Mieter gesucht und ich stand dem Immobilienverwalter nicht im Wege. Er fand einen neuen Mieter und frage mich ob es mir was ausmachen würde einen Monat früher auszuziehen, das was mir sehr recht war.Haben einen Termin mit dem neuen Mieter und Immobilienverwalter ausgemacht, so war der Auszugstermin Anfang 09/2010.Bei der Übergabe der Wohnung wurde ein Übergabeprotokoll geschrieben im bei sein des neuen Mieter. Es war keine Beanstandung da,alles Ordnungsgemäß übergeben.Auf anfrage der Kaution bekam ich die Antwort ' die Kaution würde auf mein Konto überwiesen'. Nach 6 Monaten war immer noch keine Kaution da, es kam lediglich ein Brief vom Vermieter das ich bei der Jahresabrechnung von 2009 eine Gutschrift habe, die bis heute auch noch nicht auf meinem Konto ist.Habe mehrmals versucht anzurufen ohne Erfolg, dann habe ich ein Brief aufgesetzt,wo die Kaution bleibe und eine Frist gesetzt bis wann sie auf meinem Konto soll sein und gleich angedroht das ich weiter Schritte einleiten würde wenn keine Reaktion komme.Es kam keine Reaktion. War auch schon beim Anwalt, der ja auch für seine Arbeit Geld haben will und der Euro sitzt bei mir nicht so locker.Der Anwalt hat auch ein Brief aufgesetzt und auf den kam auch keine Reaktion und der Anwalt meinte er müsste jetzt prüfen ob es den Vermieter (Immobiliengesellschaft) noch gibt.Es sind mittlerweile zwei Monate verstrichen und nichts hat sich getan.
Was kann ich noch machen das der Vermieter in die Pötten kommt und endlich mal die Kaution raus rückt?
weiter bei den Anwalt rennen und dem die Euros hinwerfen?
oder gib es noch andere Möglichkeit?
Bin dankbar für jeden Tipp.
Ex Vermieter zahlt Kaution nicht
8. Juni 2011
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Frage vom 8. Juni 2011 | 16:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Vermieter zahlt Kaution nicht
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#2
Antwort vom 8. Juni 2011 | 22:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Was sollen wir jetzt machen? Deinem Anwalt in den Hintern treten?
Das dürfte ich noch selber hin bekommen
quote:
Nein, nicht "bei den", sondern höchstens "zu dem" oder "zum".
der Gedanke ist mir auch schon gekommen, da ich in einer Region wohne wo sehr wenige Fachanwälte für Mietrecht gibt,muss ich die such weiter ausdehnen.
gibs nicht noch was anderes, als einen Anwalt. Das der Ex Vermieter endlich mal die Kaution rüberschickt.
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#3
Antwort vom 8. Juni 2011 | 22:37
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8057x hilfreich)
Eine Klage bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgericht selber einreichen dürfte ein wirkungsvolles Mittel sein.
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""
#4
Antwort vom 8. Juni 2011 | 22:38
Von
Status: Unbeschreiblich (116231 Beiträge, 39229x hilfreich)
quote:
oder gib es noch andere Möglichkeit?
Klar, vorbeifahren und selbst nachfragen.
Den Anwalt zahlt übrigens am Ende der Vermieter aufgrund des Verzugs. Falls der noch Geld hat ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#6
Antwort vom 9. Juni 2011 | 08:00
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1818x hilfreich)
Das ist Unsinn von r.b.l. am 09.06.2011 07:29
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""
#7
Antwort vom 9. Juni 2011 | 09:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich würde dazu raten einen Mahnbescheid an den Vermieter zu schicken und den Kautionsbetrag einzufordern.
Widerspricht der Vermieter nicht, haben Sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand, den der Gerichtsvollzieher beim Vermieter vollstrecken kann.
Wioderspricht der Vermieter dem Mahnbescheid bleibt nur die Klage.
Nach Ablauf von 6 Monaten haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Kaution.
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" "
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#9
Antwort vom 9. Juni 2011 | 14:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
@von Harry van Sell
quote:
Klar, vorbeifahren und selbst nachfragen
klar doch,ich fahre mal kurz 400km und dann treffe ich niemanden oder wirst Vollgelabert und Abgewimmelt.
quote:
Den Anwalt zahlt übrigens am Ende der Vermieter aufgrund des Verzugs. Falls der noch Geld hat
ja am ende,bis dahin muss ich das Geld bezahlen.Wenn er Zahlungsunfähig ist,wieder Geld aus dem Fenster geworfen.
@von r.b.l.
quote:
In Butzbach gibt es Rechtsanwalt Philipp Graf von und zu Egloffstein, ggf. fragst du da mal nach?
Wen du nicht "bei den" gehen willst, musst du eben noch etwas suchen.
schön,suchte eigendlich was in meiner Nähe.Habe eine Adresse von einem Freund bekommen von einer Anwaltskanzlei,die werde ich die nächste Woche mal aufsuchen.
@von rastsi
quote:
Ich würde dazu raten einen Mahnbescheid an den Vermieter zu schicken und den Kautionsbetrag einzufordern.
Danke,werde es mal versuchen und dann werde ich sehn was dabei raus kommt.
quote:
Nach Ablauf von 6 Monaten haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Kaution.
in welchem Gesetzesbuch steht das oder wo kann man das nachlesen,das würde ich mir gerne ausdrucken und meinem Rechtsanwalt unter die Nase halten.
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#11
Antwort vom 9. Juni 2011 | 16:21
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2501x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Das steht nirgends.
<hr size=1 noshade>
Ja, aber vergessen wir nicht den BGH, der wie üblich auch das messerscharf und präzise entschieden hat:
Wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Diese können so beschaffen sein, dass mehr als sechs Monate für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar sind.
VIII ZR 71/05
Grundsätzlich also glasklar entschieden, in jedem Fall kann es aber ganz anders sein. Je nachden, wie eben "die Umstände so beschaffen sind".
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