Hallo,
ich bin neu hier und kenne mich mit dem Mietrecht nicht sogut aus, von daher bitte ich um Rücksicht auf meine vielleicht dümmlichen Frage(n). Folgendes: Wir haben letztes Jahr im Augsut nach unserer verfassten fristgerechten Mietkündigung die Wohnung verlassen, da uns der Ex-Vermieter(Rentner) immer wieder versuchte wegen Nichtigkeiten zurechtzuweisen. Insgesamt wohnten wir 2 Jahre und 3 Monate in der Wohnung. Wir haben auch ein Übergabeprotokoll der Wohnung, unterschrieben vom Ex-Vermieter, das die Wohnung ok hinterlassen wurde (er murrte zwar, das z.B. Dübellöcher von uns zu sehen wären, aber wir haben die Wohung ja bei Einzug ebenfalls so vorgefunden und renoviert). Nun warten wir ein halbes Jahr auf unsere ausstehende Kaution. Wie lange darf der Ex-Vermieter das Geld noch einbehalten?
Ach so, als wir schon über einen Monat in der neuen Wohnung lebten, kam unser Ex-Vermieter zu uns und behauptete, das wir Badezimmerinventar wie Toilettenhalter und Seifenschale beschädigt haben und gab mir einen Karton mit diesen alten Sachen in die Hand.
Müssen wir uns einen Anwalt holen und müssen wir diesen bezahlen, auch wenn wir im Recht sind? Wir wissen nicht mehr weiter und möchten auch nicht mehr mit dem Ex-Vermieter diskutieren, weil dies zu nichts führt. Und so langsam bin ich nervlich fertig, wenn ich nur seinen Namen höre. Was können wir tun, damit wir unsere Kaution wiederbekommen?
Danke für Tipps & Ratschläge.
Tanja Schmidt
-- Editiert von Tanja Schmidt am 21.01.2009 07:58
Ex-Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Soweit ich weiß, wird in der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, daß der Vermieter sich bis zu einem halben Jahr Zeit lassen kann über die Kaution abzurechnen. Die Zeit wird ihm zugestanden um zu prüfen ob seinerseits noch Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen z. B. wegen unterlassenen Schönheitsreparaturen, Mietrückstände u.s.w
Ich würde einfach mal abwarten und wenn das halbe Jahr um ist, den Vermieter bezüglich der Kauion anschreiben.
Wenn er im Übergabeprotokoll bestätigt hat, daß ihr die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand hinterlassen habt, ihr keine Mietrückstände oder dergleichen habt sehe ich keinen Grund warum die Kaution + Zinsen nicht zurückgezahlt werden sollte.
Ansonsten müsstet ihr wohl auf Herausgabe der Kaution klagen oder im Mahnverfahren eure Ansprüche geltend machen. Sollte der Vermieter in einem solchen Rechtsstreit unterliegen, müsste er auch die Kosten des Rechtsstreits tragen, auch eure Anwaltskosten.
-- Editiert von DerAix am 21.01.2009 08:27
--- editiert vom Admin
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Hallo,
danke für die schnellen Antworten.
"Ansonsten müsstet ihr wohl auf Herausgabe der Kaution klagen oder im Mahnverfahren eure Ansprüche geltend machen. Sollte der Vermieter in einem solchen Rechtsstreit unterliegen, müsste er auch die Kosten des Rechtsstreits tragen, auch eure Anwaltskosten."
Das liest sich ja ganz gut. Es wäre nicht schön, wenn wir wegen dem Ex-Vermieter noch zusätzliche (Anwalt)Kosten aufbringen müßten, für nichts und wieder nichts. Wir hatten ja alles orndungsgemäß abgehandelt und wollten einfach nur noch ausziehen.
Ein Mahnverfahren müssten wir selber schreiben oder muß dies auch schon über einen Anwalt laufen? Falls ja, wer würde hier für anfallende Anwaltskosten aufkommen?
Und was sind denn BK-Kosten? Kosten für Schornsteinfeger z.B.?
Danke nochmals und einen schönen Abend noch...
Gruss
Tanja Schmidt
Hallo,
eine ähnliche Situation habe ich auch schon erlebt: Der Vermieter wollte die Kaution trotz unterschriebener Übergabeprotokolle nicht herausrücken. Zudem wurden wir schikaniert noch nachträglich putzen zu müssen. Die Kaution wollte er einbehalten, da angeblich die Renovierung nur schlampig vorgenommen wurde und ja Malerkosten anstünden.
Wir sind schnurrstracks zum Anwalt gegangen, der vom Vermieter dann schriftlich die Kaution eingefordert hat - schließlich war die Übergabe protokolliert und unterschrieben vorgenommen worden. Wir haben dann auch sofort unsere Kaution wiederbekommen. Und den einen Brief beim Anwalt war's wert!
Viel Erfolg,
M aus Hessen
--- editiert vom Admin
quote:
Wir haben dann auch sofort unsere Kaution wiederbekommen. Und den einen Brief beim Anwalt war's wert!
So ist es! Viele private Vermieter haben nämlich selbst nicht die geringste Ahnung vom Mietrecht und sind sodann in vielen Fällen bereit, sofort die kaution auszuzahlen, um zu vermeiden, dass es für sie noch teurer und unannehmlicher wird.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Nun, in unserem Fall war es damals so, dass der Ex-Vermieter uns die Wohnung in einem renovierten (nach nur einjährigem Mietverhältnis, wir: Nichtraucher, ansonsten haben wir auch die Wände nicht absichtlich beschmutzt) und penibel gesäuberten Zustand abgenommen hat. Die Protokolle wurden beiderseits unterschrieben. Trotzdem verlangte er nachträglich, dass wir nachputzen und angebliche Malerkosten übernehmen. Es handelte sich bei den Forderungen weder um Betriebskosten, noch um Mietnachzahlungen für die er sich ein halbes Jahr hätte Zeit nehmen können. Er schikanierte uns nach Auszug in dem Maße weiter, wie er es während des Mietverhältnis bereits getan hat - weshalb wir ja bereits nach einem Jahr ausgezogen sind.
Nach unserem Erachten (und auch des Anwalts für Mietrecht, den wir uns für diesen Fall nahmen) war der Vermieter im Unrecht.
Für mich hörte sich der Fall von T. Schmidt daher sehr bekannt an. Also habe ich meinen Fall geschildert, in der Hoffnung, dass es eine Hilfestellung ist.
Grüße,
M aus Hessen
Nach der Übergabe kann er nicht mehr mit irgendwelchen Putzarbeiten kommen und schon gar nicht mit Malerkosten. Erstens hätte diesbezüglich eine Renovierungspflicht bestehen müssen, was nach einem jahr nahezu auszuschließen ist, und zweitens hätte er - wenn überhaupt - Gelegenheit zur Selbstvornahme geben müssen.
@ Morti: Du irrst ! Es gibt zwei Sorten von Vermietern. Die einen, die die Rechtslage NICHT kennen und nur meinen, ihre wilden Vorstellungen durchsetzen zu können, und zweitens diejenigen, die die Rechtslage zwar kennen, aber es einfach mal versuchen wollen, nach dem Motto: Vielleichjt klappts ja.
In beiden Fällen wirkt ein Anwaltsschreiben Wunder.
Die Fälle, in denen es tatsächlch um eine unklare und von beiden Seiten vertretbare unterschiedliche Rechtslage geht, ist eher selten.
Klar enthält ein erstes Anwaltsschreiben nur Drohgebärden, aber der Empfänger muss damit rechnen, dass das nächste Schreiben nicht an den Vermieter, sondern ans Gericht geht. genau deshalb wirkt es.
@ Tanja:
Lasst den Mieterverein oder einen Anwalt den Vermieter schriftlich auffordern, Euch die Kaution nebst entsprechenden Zinsen unter Fristsetzung zurückzuzahlen. dann müsst ihr abwarten. Ich würde aber wetten, dass das klappt.
--- editiert vom Admin
Hallo,
danke für Euer Interesse zu meinem Thema. Wir werden also noch ein bißchen abwarten und wenn wir die Kaution nicht zurückbekommen bzw. nicht vollstänidg, sollen wir uns einen Anwalt nehmen, oder?
LG
Tanja
--- editiert vom Admin
an Scalar2: Nein, eine BK-(HK)-Abrechnung für 2008 haben wir noch nicht bekommen.
--- editiert vom Admin
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