Ex-Vermieter zahlt die Kaution nicht aus

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
CrisJsh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Vermieter zahlt die Kaution nicht aus

Angenommen, man ist im Februar 2007 aus der besagten Wohnung ausgezogen..
Wielange kann sich der Vermieter mit der auszahlung der Kaution zeit lassen?

Es wurde nach einem halben Jahr nach Auszug angefragt, wie es mit dem Geld aussieht.Da kam die Antwort, dass die Kaution mit den Nebenkosten von 2004 bis Auszug 2007 verrechnet wird..
Nix hat sich getan, keine Reaktion vom Vermieter..
Gestern erneute Nachfrage und als Antwort kam, das er angeblich Kosten für Strom und Gas bei der Stadtwerke für uns begleichen mußte und er eigentlich noch Geld bekommen würde..von den Nebenkosten ist keine Rede mehr..

Anmerkung:Strom und Gas muß vom Mieter selbst an- und abgemeldet werden..Eine Endabrechnung der Stadtwerke liegt vor und wurde vom Mieter beglichen..

Was kann man tun?Anwalt einschalten?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

So ist es. Anwalt einschalten.

Kaution ist grundsätzlich 6 Monate nach Auszug zurückzuzahlen.

Nebenkostenabrechnungen müssen spätesten ein Jahr nach Jahresende vorgenommen werden, danach sind sie verjährt. Wenn ihr vom VM keine Abrechnungen für 2004-2006 erhalten habt, kann er sich die Kosten irgendwo wieder beschaffen, aber nicht bei dir.

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#2
 Von 
CrisJsh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dürfen denn anfallende Kosten überhaupt mit der Kaution verrechnet werden?

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Sofern die evtl. getätigten Vorauszahlungen für die Nebenkosten nicht ausreichen, ja - insb. für den Zeitraum in 2007. 2004-2006 sind verjährt und können nicht mehr gegengerechnet werden. Hat der VM in den letzteren Jahren die Abrechnungen für 2004-2006 zugeschickt?

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#4
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
CrisJsh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, haben nie eine bekommen.
Hatten nach dem ersten Jahr mal angefragt wie es mit einer Abrechnung aussieht.Aber keine Reaktion.

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Der VM ist verpflichtet eine Abrechnung zu erstellen. Sollte sich aus der Abrechnung ein Guthaben für euch ergeben muss er dieses ausbezahlen, egal wielange der Abrechnungszeitraum zurück liegt. Sollte sich aus der Abrechnung eine Guthaben für den VM ergeben kann er dies nur von euch einfordern, wenn das Ende des Abrechnungszeitraum kleiner 12 Monate zurück liegt.




-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 04.03.2008 12:04:46

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Na, na, Endu,

egal wielange der Abrechnungszeitraum zurück liegt

ist das wirklich so ?

man ist im Februar 2007 aus der besagten Wohnung ausgezogen

Wann endete denn das Mietverhältnis ?

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#8
 Von 
CrisJsh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

zum 28.Februar

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#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
egal wielange der Abrechnungszeitraum zurück liegt

ist das wirklich so ?


Siehst du Morti das ist genau das was ich an dir zu kritisieren habe. Wenn du was hinzuzufügen hast dann tue es und versuche nicht durch deine dummen Gegenfragen den TS zu verunsichern. Deine Absichten sind mir schon klar, offensichtlich kannst du halt trotzdem nicht über deinen Vermieterschatten springen. :fight: Durch solche Beiträge kommst du nicht sehr glaubwürdig rüber. Bin grade wieder mal am Überlegen meine Signatur vielleicht doch wieder etwas zu verändern. :grins:

Ich weiss genau was du meinst, habe dies aber absichtlich aussen vor gelassen, da ich der Meinung bin dass die Verzögerung im Verantwortungsbereich des VM liegt da dieser noch nie abgerechnet hat.



-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich weiss genau was du meinst

Oder auch nicht.

Dein 'egal wie lange' würde auch jede Verjährung ausschliessen.

Also gaukel den Leuten nicht mehr Zeit vor als sie tatsächlich haben.


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#11
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Dein 'egal wie lange' würde auch jede Verjährung ausschliessen.


Siehste warum nicht gleich so. :grins:

Aber zur Verjährung, das kann eigentlich meiner Ansicht nicht bzw. erst sehr viel später verjähren wenn der VM keine Abrechnung macht, da sich dann dieses Geld zu Unrecht im Besitz des VM befindet und dieser dadurch nicht Eigentümer werden kann. Ob man da von Betrug oder Diebstahl reden kann??? Aber gut da kenne ich mich nicht 100 % darüber aus.

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" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ob man da von Betrug oder Diebstahl reden kann???

Kann man nicht.

Übrigens hatten wir doch mehrere Leute in den letzten Tagen hier im Forum, die sich mit der Kaution so lange Zeit gelassen haben, bis sie verjährt war.

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#13
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ich meinte aber nicht die Kaution sondern die Vorauszahlungen zur BK, die der VM zu Unrecht (da keine Abrechnung erstellt) behält.

Auch die Kaution denke ich nicht dass diese Verfällt da dies definitiv Geld ist welches dem Mieter gehört. Der VM hat dies nur in seinem Besitz nie aber in seinem Eigentum, ausser er macht berechtigte Forderungen darauf.

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Alles verjährt irgendwann (Na ja, außer Mord).

Der Mieter hat ohnehin keinen Anspruch auf die kompletten Vz, sondern nur auf den nicht 'verbrauchten' Teil.

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#15
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
nicht 'verbrauchten' Teil.


Welcher nicht feststellbar ist wenn der VM seiner Verpflichtung zur Abrechnung nicht nachkommt, also hat er im Moment Anspruch auf die komplette VZ, zumindest solange bis vom VM abgerechnet wurde.

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die letzen Fälle hier hinsichtlich der Kaution waren jedoch anders geartet

Ich wollte damit ja auch nur darauf hinweisen, daß sich manche Leute sehr viel Zeit lassen. :grins:

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#18
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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