Hallo,
ich habe schon in anderen Bereichen dieses Forums geschrieben und habe da nochmal speziell was meine momentane Wohnsituation angeht ein paar Fragen:
Ich wohne z.Z. noch mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin in einer gemeinsamen Wohnung. Die Räume sind z.Z. so aufgeteilt, dass man in einer WG-ähnlichen Situation zurechtkommen sollte.
Nun kam sie gestern ganz unverhofft mit folgenden Sachverhalt auf mich zu. Zum einen: unsere Wohnung wird bis zum 30.09.2009 gekündigt. Die Kündigung ist bestätigt. Sie ist also auf mich zugekommen und meinte nur, ich brauche keine Miete mehr zu zahlen, ihr Neuer und ihre Arbeitskollegin wollen in unsere (3Raum) Wohnung einziehen, aber nichts soll am Mietvertrag geändert werden. Auch die Beiden sollen nicht als Nachmieter erwähnt werden...
Ich stehe gemeinsam mit meiner Ex im Mietvertrag. Gibt es Mglichkeiten, dass ich aus diesem herraus komme und gleichzeitig die anderen Beiden hier einziehen können? Meines Wissens sind Untermieter rechtlich verboten??
Wenn also was an der Wohnung passieren sollte, stehe ich im Mietvertrag und muss bezahlen...
Was für Möglichkeiten gibt es noch, um jetzt allen eine angemessene Lösung anzubieten. Und was habe ich eigentlich für Rechte in so einem Fall???
Ich bemühe mich bei Antworten auch noch genauer auf das Problem einzugehen. Es ist nicht ganz einfach...
Vielen Dank für alle Antworten
PS: Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass alle Drei (Es + ihr Neuer + Kollegin) bis zum 30.09.2009 in der Wohnung wohnen bleiben und danach ausziehen...
Wäre es möglich diese drei beim Vermieter als Nachmieter zu bestimmen, einen Neuen Mietvertrag aufzusetzen, wärend der alte gleichzeitig gekündigt wird???
-- Editiert am 04.03.2009 08:39
-- Editiert am 04.03.2009 08:46
Ex will Untermieter - was kann ich tun???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Beteiligten scheinen jemanden dabei zu vergessen - den Vermieter. Eine einvernehmliche Entlassung aus dem Mietvertrag kann nur mit seiner Zustimmung erfolgen, einen Anspruch darauf hat man nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist und Rückgabe der Wohnung.
Ebenso bedarf die Aufnahme von Untermietern der Zustimmung durch den Vermieter.
Die Wohnung ist gekündigt...
Hast Du die Kündigung auch unterschrieben? Die Kündigung ist nur gültig, wenn Ihr beide die K unterschrieben haben.
Untervermietung ist durch den Vermieter genehmigungspflichtig.
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja die Kündigung haben wir beide schon unterschrieben...
Der Vermieter meinte nur, dass es durchaus möglich ist, aus dem Mietvertrag auszutreten, wenn ich(wir) einen akzeptablen Nachmieter stelle(n).
Wäre es denkbar, einen jetzigen Mieter (in dem Fall meine Ex) auch gleichzeitig als Nachmieter zu stellen??
Gruß
--- editiert vom Admin
Ja will sie, aber sicher ist das nicht.
Muss man da nicht einen gänzlich neuen Mietvertrag machen?
Ach ich weis nicht. Ich muss bei Gelegenheit mal unseren Vermieter aufsuchen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten