Hallo,
wir haben unseren Vermietern wegen Lärmbelästigung durch unseren Obermieter eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Diese ist ergebnislos heute verstrichen. Jetzt werden wir die Wohnung fristlos per Einschreiben kündigen. Meine Frage: Dürfen wir uns einen Termin aussuchen, wo wir dann endgültig aus der Wohnung ziehen, oder müssen wir bei einer von uns erteilten fristlosen Kündigung sofort am Tag des Eintreffens des Kündigungsschreibens beim Vermieter aus der Wohnung ziehen?
Danke!
Gruß,
Janin
FRISTLOSE KÜNDIGUNG => WANN MUSS ICH RAUS???
13. Januar 2003
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Frage vom 13. Januar 2003 | 11:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
FRISTLOSE KÜNDIGUNG => WANN MUSS ICH RAUS???
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