Fahrrad durch Vermieter wegen ungeeignetem Abstellplatz entfernt?

27. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)
Fahrrad durch Vermieter wegen ungeeignetem Abstellplatz entfernt?


Da sehr viele kaputte und geklaute Fahrräder vor meinem Haus (Hochhaus) standen hat der Vermieter nach einem Aushang im Flur die defekten und herrenlosen Fahrräder entfernen lassen.

Mein Fahrrad war an einem Zahn gekettet stand allerdings aufgrund eines Platten Reifens auf dem Kopf.

Der Ausgang wurde nur kurze Zeit vor der Entfernung der Fahrräder ausgehängt.

Die zu entfernneden Fahrräder wurden wohl markiert.

Das Problem dabei war das ich 2 Monate in einer Reha Maßnahme war und nun erst nach der Entfernung davon erfahren habe.

Meine Mutter die nach um meine Post kümmerte hat keine Markierung vorfinden können.

Der Vermieter schließt auf dem Aushang jegliche Ansprüche aus.

Ist dies rechtens?

Wie kann ich dagegen vorgehen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

So wie ich das verstanden haben hat man seinen Schrott an einem Platz angekettet der weder als Fahrradstellplatz vor gesehen war oder gar gemietet wurde.

Da ist das mit dem Aushang ja noch sehr freundlich vom Vermieter gewesen, er hätte da auch ganz anders vorgehen können ...



Zitat (von Vike28):
Wie kann ich dagegen vorgehen?

Wo gegen denn konkret?

Die Aktion des Vermieters betrifft Dich doch gar nicht und ist im übrigen auch schon vorbei.

Wegen des Diebstahls Deines Fahrrades würde ich Anzeige erstatten - falls das noch nicht verjährt ist.
Wobei ich mir wenig Hoffnung machen würde, das man Dieb und / oder Fahrrad findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Irgendjemand hat also Dein angekettetes Schrottfahrrad gestohlen. Und? Anzeige erstattet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vike, es war kein ungeeigneter Platz, auf welchem Du Deinen Fahrradrest geparkt hattest, sondern ein unzulässiger. Und dagegen kann sich der Eigentümer/Besitzer wehren. Das hat er in angemessener Weise getan. Es wäre Deine Obliegenheit gewesen, Dich hier um eine angemessene "Unterkunft" des Fahrrades zu bemühen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Wobei aber normalerweise derjenige, der unrechtmäßig abgestelltes fremdes Eigentum entfernt dieses auf Aufforderung (und nach Begleichung der Kosten für das berechtigte Entfernen) auch wieder herausgeben muss.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wobei aber normalerweise derjenige, der unrechtmäßig abgestelltes fremdes Eigentum entfernt dieses auf Aufforderung (und nach Begleichung der Kosten für das berechtigte Entfernen) auch wieder herausgeben muss.
Und wer sagt, dass der Vermieter das Fahrrad entfernt hat?

Zitat (von bostonxl):
Irgendjemand hat also Dein angekettetes Schrottfahrrad gestohlen. Und? Anzeige erstattet?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und wer sagt, dass der Vermieter das Fahrrad entfernt hat?

Keine Ahnung. Ich jedenfalls nicht :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Veruschs mal mit deutscher Sprache


Konnte "Veruschs" im Duden nicht finden, besonderer Dialekt den ich nachschlagen muss?
Oder wie war das mit dem Glashaus und den Steinen?

Zitat (von bostonxl):
Irgendjemand hat also Dein angekettetes Schrottfahrrad gestohlen.

Zitat (von wirdwerden):
Deinen Fahrradrest


Ist euer Haus auch eine Bruchbude, wenn im Keller die Glühlampe kaputt ist?

Zitat (von wirdwerden):
Und dagegen kann sich der Eigentümer/Besitzer wehren. Das hat er in angemessener Weise getan.


So wie es aussieht, wurden die entfernten Gegenstände entsorgt, die Rechtsprechung sieht das nicht als angemessene Handlungsweise an.
Zumindest dann nicht, wenn man sich nicht Schadenersatzpflichtig machen will.

Zitat (von bostonxl):
Und wer sagt, dass der Vermieter das Fahrrad entfernt hat?
Zitat (von Kalanndok):
Keine Ahnung. Ich jedenfalls nicht


Man könnte davon ausgehen, dass der Vermieter es gar nicht bestreitet.

Zitat (von Vike28):
Der Vermieter schließt auf dem Aushang jegliche Ansprüche aus.


Zitat (von Vike28):
Wie kann ich dagegen vorgehen?


Herausgabe des Rades fordern, ist es weg, Schadenersatz geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen