Da sehr viele kaputte und geklaute Fahrräder vor meinem Haus (Hochhaus) standen hat der Vermieter nach einem Aushang im Flur die defekten und herrenlosen Fahrräder entfernen lassen.
Mein Fahrrad war an einem Zahn gekettet stand allerdings aufgrund eines Platten Reifens auf dem Kopf.
Der Ausgang wurde nur kurze Zeit vor der Entfernung der Fahrräder ausgehängt.
Die zu entfernneden Fahrräder wurden wohl markiert.
Das Problem dabei war das ich 2 Monate in einer Reha Maßnahme war und nun erst nach der Entfernung davon erfahren habe.
Meine Mutter die nach um meine Post kümmerte hat keine Markierung vorfinden können.
Der Vermieter schließt auf dem Aushang jegliche Ansprüche aus.
Ist dies rechtens?
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Fahrrad durch Vermieter wegen ungeeignetem Abstellplatz entfernt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatMein Fahrrad war an einem Zahn gekettet :
ZitatDer Ausgang wurde nur kurze Zeit vor der Entfernung der Fahrräder ausgehängt. :
ZitatMeine Mutter die nach um meine Post kümmerte :
Veruschs mal mit deutscher Sprache
So wie ich das verstanden haben hat man seinen Schrott an einem Platz angekettet der weder als Fahrradstellplatz vor gesehen war oder gar gemietet wurde.
Da ist das mit dem Aushang ja noch sehr freundlich vom Vermieter gewesen, er hätte da auch ganz anders vorgehen können ...
ZitatWie kann ich dagegen vorgehen? :
Wo gegen denn konkret?
Die Aktion des Vermieters betrifft Dich doch gar nicht und ist im übrigen auch schon vorbei.
Wegen des Diebstahls Deines Fahrrades würde ich Anzeige erstatten - falls das noch nicht verjährt ist.
Wobei ich mir wenig Hoffnung machen würde, das man Dieb und / oder Fahrrad findet.
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Irgendjemand hat also Dein angekettetes Schrottfahrrad gestohlen. Und? Anzeige erstattet?
Vike, es war kein ungeeigneter Platz, auf welchem Du Deinen Fahrradrest geparkt hattest, sondern ein unzulässiger. Und dagegen kann sich der Eigentümer/Besitzer wehren. Das hat er in angemessener Weise getan. Es wäre Deine Obliegenheit gewesen, Dich hier um eine angemessene "Unterkunft" des Fahrrades zu bemühen.
wirdwerden
Wobei aber normalerweise derjenige, der unrechtmäßig abgestelltes fremdes Eigentum entfernt dieses auf Aufforderung (und nach Begleichung der Kosten für das berechtigte Entfernen) auch wieder herausgeben muss.
Und wer sagt, dass der Vermieter das Fahrrad entfernt hat?ZitatWobei aber normalerweise derjenige, der unrechtmäßig abgestelltes fremdes Eigentum entfernt dieses auf Aufforderung (und nach Begleichung der Kosten für das berechtigte Entfernen) auch wieder herausgeben muss. :
ZitatIrgendjemand hat also Dein angekettetes Schrottfahrrad gestohlen. Und? Anzeige erstattet? :
ZitatUnd wer sagt, dass der Vermieter das Fahrrad entfernt hat? :
Keine Ahnung. Ich jedenfalls nicht

ZitatVeruschs mal mit deutscher Sprache :
Konnte "Veruschs" im Duden nicht finden, besonderer Dialekt den ich nachschlagen muss?
Oder wie war das mit dem Glashaus und den Steinen?
ZitatIrgendjemand hat also Dein angekettetes Schrottfahrrad gestohlen. :
ZitatDeinen Fahrradrest :
Ist euer Haus auch eine Bruchbude, wenn im Keller die Glühlampe kaputt ist?
ZitatUnd dagegen kann sich der Eigentümer/Besitzer wehren. Das hat er in angemessener Weise getan. :
So wie es aussieht, wurden die entfernten Gegenstände entsorgt, die Rechtsprechung sieht das nicht als angemessene Handlungsweise an.
Zumindest dann nicht, wenn man sich nicht Schadenersatzpflichtig machen will.
ZitatUnd wer sagt, dass der Vermieter das Fahrrad entfernt hat? :
ZitatKeine Ahnung. Ich jedenfalls nicht :
Man könnte davon ausgehen, dass der Vermieter es gar nicht bestreitet.
ZitatDer Vermieter schließt auf dem Aushang jegliche Ansprüche aus. :
ZitatWie kann ich dagegen vorgehen? :
Herausgabe des Rades fordern, ist es weg, Schadenersatz geltend machen.
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