Ich wohne seit 4 Jahren in einem Hochhaus mit 15 Stockwerken. Immer wieder gehen die beiden Fahrstühle nicht.
Zur zeit wird der eine Fahrstuhl erneuert und ist somit für 2 Monate außer Betrieb.
Der zweite Fahrstuhl ist seit dem 05.10. kaputt. Ich wohne im 7. Stock. Getränkekisten schleppen bekommt da eine ganz neue Bedeutung.
Wann der Fahrstuhl wieder geht kann der Vermieter
nicht sagen. "Da arbeiten welche drann, ein Teil muss bestellt werden..."
Alle sind generft. Wie soll man hier vorgehen?
Fahrstuhl defekt, Mietminderung?
13. Oktober 2019
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Frage vom 13. Oktober 2019 | 12:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrstuhl defekt, Mietminderung?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2019 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (32149 Beiträge, 5653x hilfreich)
Man gibt genau das in die Suchmaschine ein.ZitatFahrstuhl defekt, Mietminderung? :
Und schon findet mans.
Und machts auch endlich.
#2
Antwort vom 13. Oktober 2019 | 14:56
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Nachweislich Mangel melden! Dann kann man durchaus über eine Mietminderung diskutieren
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2019 | 15:07
Von
Status: Unparteiischer (9905 Beiträge, 4486x hilfreich)
Jein. Eine Mietminderung ist möglich ab Beginn des Mangels. Also auch rückwirkend. Es ist ein Irrglaube, dass eine Mietminderung erst ab Mängelmeldung möglich ist. Dieser stammt vermutlich aus § 536c (2) 1. BGB. Wenn der Vermieter vom Mangel nichts weiß und ihn deshalb nicht beheben kann, dann kann eine Mietmindung ausgeschlossen sein. Zumindest ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter bei rechtzeitiger Meldung den Mangel hätte beseitigt haben können.ZitatNachweislich Mangel melden! Dann kann man durchaus über eine Mietminderung diskutieren :
Daher ist der Rat sicherlich sinnvoll, den Mangel zu melden. Nachweisbar. Aber laut Eingangspost weiß der Vermieter eh schon davon. Daher ist eine Mängelmeldung nicht zwingend erforderlich. Aber sinnvoll bleibt sie dennoch, sofern dies nachweisbar geschieht. Dann kann man sich einige Diskussionen ersparen.
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