Fahrstuhlreparatur bezahlen?

27. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
lawsuit28
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrstuhlreparatur bezahlen?

Hallo,

darf der Vermieter mögliche Reparaturkosten eines defekten Fahrstuhles auf mich überleiten? Ich war mal steckengeblieben und habe danach die Nummer angerufen, die für "Fahrstuhlprobleme" verantwortlich ist (steht bei uns im Hausflur). Jetzt habe ich einen Anruf bekommen, dass ich der "Auftraggeber" war und eine Rechnung vorliegt.

-- Editiert lawsuit28 am 27.01.2012 11:12

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Es ist Vorschrift, dass sich im Haus ein Hausmeister oder ein
sich auskennender Bewohner bereit hält, helfend einzugreifen
wenn der Aufzug stecken bleibt. Um den Helfer zu rufen,
bedient man sich der Notklingel im Aufzug.
Hier wurde offensichtlich darauf verzichtet einen Helfer
anzulernen. Statt dessen wurde die Ruf-Nr. des Wartungsdienstes ausgehangen. Wenn der Aufzug stecken blieb
als Sie ihn benutzten, durften Sie selbstverständlich die
angegebene Telefonnummer nutzen um sich für Sie kostenlos
befreien zu lassen. Die Kosten zahlt dann der Vermieter.
Anders ist es, wenn Sie den Reparatur-oder Notdienst nur
gerufen haben, um den Aufzug einfach "mal überprüfen" zu lassen.Das ist keine "Nothilfe". Das wäre Sache des Vermieters gewesen.


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-- Editiert xxsirodxx am 27.01.2012 15:33

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Es ist Vorschrift, dass sich im Haus ein Hausmeister, blablabla....

Dann ist ein Doorman bestimmt auch Vorschrift um den Mädels die Türe auf zu machen, wenn die mit vollen Taschen vom shopping kommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Wenn die Betätigung des Notrufknopfes die einzige Möglichkeit war, sich aus dem Fahrstuhl zu befreien, dann ist ohne Zweifel der Vermieter für die Kosten zuständig.

Von wem die Helfer gerufen wurden spielt überhaupt keine keine Rolle.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Es geht um die Auftragsvergabe der Reparatur, nicht um die Befreiung.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Ich war mal steckengeblieben und habe danach die Nummer angerufen, die für "Fahrstuhlprobleme" verantwortlich ist (steht bei uns im Hausflur)."

Wenn ein Vermieter eine Nummer in den Flur hängt für die Situation, dass es Probleme mit dem Fahrstuhl gibt, und es Probleme mit dem Fahrstuhl gibt, darf der Mieter mit gutem Gewissen und ohne eigene Übernahme der Kosten diese Nummer anrufen.

Das mit dem "Auftraggeber" ist dann `ne linke Nummer. Rechtlich nicht haltbar.

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Oh Gott, auf den Schildern steht "...im Notfall..."!"

Sicher, da du ja die Schilder, egal welche, gelesen hast.... :grins:

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#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
"Ich war mal steckengeblieben und habe danach die Nummer angerufen, die für "Fahrstuhlprobleme" verantwortlich ist (steht bei uns im Hausflur)."

Wenn man im Fahrstuhl feststeckt, bringt eine Nummer außerhalb, im Flur, nicht wirklich was.

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt habe ich einen Anruf bekommen, dass ich der "Auftraggeber" war und eine Rechnung vorliegt. <hr size=1 noshade>



Das kann eigentlich nur ein Scherz sein.

Als M ist man u.U. sogar verpflichtet, Nebenpflicht aus dem MV, bei einem Defekt die Nummer anzurufen, die ausgehängt ist. Das danken einem nicht nur die Mitmieter, sondern auch der Vermieter.

Aus Sicht des Reparateurs ist das erkennbar nicht die Beauftragung einer Reparatur, sondern eine (Not-) Geschäftsführung ohne Auftrag im Namen des Vermieters nach §§ 677 ff. BGB . Der Wartungsvertrag besteht sowieso mit dem Vm.

Ein Vertrag mit dem Geschäftsführer kommt hier 100%ig nicht zustande, Ansprüche des Reparateurs gegen den M bestehen 100%ig nicht.

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... ist es fraglich, ob der Mieter dann nicht doch wegen seiner eigenmächtigen Beauftragung auf den Kosten sitzen bleibt.



Nein, das ist vollkommen ausgeschlossen.

Es kommt auf den Empfängerhorizont des Reparateurs an. Der hat sowieso den Wartungsauftrag.

Wenn ihm jemand anruft "Aufzug kaputt" muss er das so verstehen, dass im Auftrag des Betreibers angerufen und wenn er tätig wird, dass das auf dessen Rechnung geht.

Alles andere wäre abwegig.

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>... ein Mieter bleibt auf den Kosten sitzen, wenn er bei Mängeln in der Wohnung einfach selbst Handwerker beauftragt, ... <hr size=1 noshade>


In der Wohnung. Auch da wäre es i.Ü. bei einer Notgeschäftsführung, Wasserrohrbruch o.ä. anders.

Bei Gemeinschaftseinrichtungen wird man, wenn nicht der M ausdrücklich sagt "ich will das bezahlen" nach §§ 133 , 157 BGB bei verständiger Würdigung des Empfängerhorizonts niemals im Wege der Auslegung zu einem Vertragsangebot kommen können.

TE muss hier die Rechnung definitiv nicht zahlen.

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#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... ein Mieter kann nicht einfach eine Reparatur beauftragen ...



Das ist hier nie geschehen.

Du solltest schon bei den Tatsachen bleiben. Bloß weil das so in der "Rechnung" steht, wird das nicht zur Tatsache.

Soll TE entscheiden, was er nun glaubt, er weiss wohl am Besten wie es war.

Manche hier handeln eben aus Altruismus, andere aus Egoismus.

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#18
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wenn ihm jemand anruft "Aufzug kaputt" muss er das so verstehen,

Und wenn er das so nicht versteht ?

quote:
Das ist hier nie geschehen.

Was denn dann ?

quote:
Altruismus

Damit meinst Du dich natürlich.
Ein paar § hier reinkopieren und schon ist man ein Gutmensch, - klasse !

quote:
Manche hier handeln eben aus Altruismus, andere aus Egoismus.

Und wieder andere aus Erfahrung unter dem Motto, - wehret den Anfängen.

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#21
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und das erzählt mir der, der sich hier grad alles so hinbiegt, dass es irgendwie zu seinen paar auswendig gelernten Paragrafen passt.
<hr size=1 noshade>


Die Aufzugsfirma wird sich eben sehr schwer damit tun, aus der Meldung "Aufzug kaputt" das Angebot auf Abschluss eines Reparaturvertrages zu konstruieren.

Genauer gesagt ist das völlig ausgeschlossen.

Niemand muss sich da Gedanken machen, man kann den Schaden jederzeit bei der Rufnr. melden, die am Aufzug angebracht ist. Man läuft nicht das Risiko, dass man damit einen Werkvertrag abschliesst.

Dazu braucht es keine §§en, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, nichts anderes sagen die §§ 133 , 157 BGB .

Ausnahme: Bewusste Falschmeldung um den Vm. zu schädigen. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Das ist mir schon wichtig für alle, die hier mitlesen. Mit "hinbiegen" hat das nichts zu tun. Es wäre schlimm, wenn nach der "Beratung" hier sich niemand mehr traut anzurufen. Das könnte fatale Konsequenzen haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
man kann den Schaden jederzeit bei der Rufnr. melden, die am Aufzug angebracht ist.

Ein Schaden im, oder am Haus ist dem VM zu melden, dazu gehören auch Aufzugsschäden !


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein Schaden im, oder am Haus ist dem VM zu melden, dazu gehören auch Aufzugsschäden !

<hr size=1 noshade>


Falsch. Der Aufkleber wurde mit Wissen und Wollen des Vm. angebracht. Die Fa. ist sein Erfüllungsgehilfe, § 278 BGB .

Das Thema Wochende, Geschäftszeiten etc. muss man da gar nicht erst bemühen.

Man kann ganz beruhigt direkt bei der Wartungsfirma anrufen, ohne sich da irgendwelchen Nachteilen auszusetzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Der Aufkleber wurde mit Wissen und Wollen des Vm. angebracht.

Woher weißt Du denn das schon wieder ?

quote:
Die Fa. ist sein Erfüllungsgehilfe,

Natürlich klebt die Fa. überall ihre Nummer ran, aber doch nicht uneigennützig.
Die wollen Geld verdienen.



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0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
kannst du ausser durch Anwendung nicht zutreffender Paragrafen nach wie vor nicht darlegen.

Ohne § ist Flawless und sein Kumpel sinus total aufgeschmissen, Theoretiker, ohne Vermieterfahrung eben.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Ich war mal steckengeblieben und habe danach die Nummer angerufen, die für "Fahrstuhlprobleme" verantwortlich ist


Wie bzw. von wem wurde TE vom Aufzug befreit ?
Warum hat er DANACH die Aufzugfirma noch angerufen ?


Zitat:
Es ist Vorschrift, dass sich im Haus ein Hausmeister oder ein
sich auskennender Bewohner bereit hält, helfend einzugreifen
wenn der Aufzug stecken bleibt


Das stimmt. Ich wurde auch von Aufzugsfirma angelernt.

-- Editiert icecycle am 31.01.2012 15:50

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wie du auf die abenteuerliche Idee kommst, dass hier ein Mieter bei der Firma aus welchem Grund auch immer ein Reparatur veranlassen dürfte


Du bist ja auch der Einzige, den Troll nehme ich mal aus, der darauf aus Rechthaberei beharrt und sich den SV so hinbiegt, dass es passt.

TE hat einen Schaden gemeldet, keine Reparatur beauftragt´oder "veranlasst".

Dadurch entstehen keinerlei vertragliche Verpflichtungen.

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