Falsche Abrechnung und Nebenkostenerhöhung

17. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lady X
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 52x hilfreich)
Falsche Abrechnung und Nebenkostenerhöhung

Hallo,
ich hoffe man kann hier helfen.Das Problem besteht schon seit etwa 3 Jahren. Schon beim Einzug bemängelten wir die Fenster und es wurde auch Versprochen diese zu machen. gemacht wurden 2 von 3. Na ja dachte ja OK. Das Dritte wird wohl noch gemacht werden.Inzwischen sind nun die Anderen Fenster total verzogen.Das heißt : im geschlossenen Zustand kann man locker einen Finger durch schieben. Es waren Handwerker da die es nachstellen sollten.Doch diese sagten nur es ginge nicht die Fenster müssen komplett ausgetauscht werden.Es waren insgesammt 2 verscheidene Firmen da. Die Fenster wurden bis heute nicht ausgetauscht.Ich drohte mit Mietminderung und nicht´s geschah und so mache ich nun seit über 2 Jahren mietminderung und nicht´s passiert.

NUn kam die Abrechnung und natürlich ist die Mietmiderung als Mietrückstand berechnet. Was aber laut BGB nicht zulässig ist.
Schließlich hat man nie dem Mangel wiedersprochen sondern noch Handwerker beauftragt.

Und das tollste ist man will die Nebenkostenpauschale einfach um 71 € erhöhen.

Nun meine Frage wie kann ich mich wehren? Ich sehe nicht ein mehr zu betzahlen nur weil der Vermieter keine neuen Fenster einbauen will.Und die Verwaltung nicht in der Lage ist eine Abrechnung zu erstellen die Richtig ist.

Reicht ein Wiederspruch mit Aufforderung zu einer neuen Abrechnung?

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"Lady X"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Verstehe ich jetzt nicht ganz:

Wenn von Mietrückstand dei Rede ist, dann hat das ja nicht zu bedeuten, dass man das mit den NK abgerechnet hat, sondern es sind Mietrückstände. Ob dies so berechtigt ist, müsst dann im Fall einer fristlosen Kündigung wg. der Mietrücksände ein Richter klären.

Nebenkostenpauschale ?? Oder NK-Vorauszahlung ??
Was wurde da im Mietvertrag vereinbart ??


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#3
 Von 
Lady X
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 52x hilfreich)

Ja genau. Hab natürlich von der gesammten Miete gemindert.

Es gibt keine Mietrückstände nur Mietminderung ! Zahle immer Pünktlich.Sonst hätte man schon geklagt.Die legen es halt jedes Jahr als nicht gezahlt aus.
Der letzte Satz von dem Verwalter war, wenn es uns nicht passt können wir ja ausziehen.Aber einen umzug kann ich mir halt nicht leisten. Und die Wohnung nutzen wie ich will geht auch nicht den im Winter kann man nicht vor dem Fenster sitzen.Und die Unkosten kommen ja nur von den Undichten Fenstern.

Lt. Mietvertrag wurde eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart von 160 €. Diese wurde in 2009 schon mal um 9€ erhöht.

Zu einer Klage wird es wohl nie kommen da schon die Verwaltung zugegeben hat das der Mangel ja da ist.Nur der Eigentümer macht halt nicht´s.Mir geht es jetzt ja nur darum wie ich mich gegen diese Erhöhung wehren kann.Denn sonst zahle ich bald 600 €. Und habe einige Euros dann gut die ich nie bekommen werde.
Also was kann ich machen?



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"Lady X"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Reicht ein Wiederspruch mit Aufforderung zu einer neuen Abrechnung?

Nein.
Sofern man Zweifel an der Korrektheit der Nebenkostenabrechnung hat, kann man die Abrechnungsbelege einsehen, prüfen, nachrechnen und dann fundierte Einwände erheben (am besten schriftlich mit Zugangsnachweis).



Wurde der Vermieter über die Mängel schriftlich mit Zugangsnachweis in Kenntnis gesetzt?
Wurde eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt?
Wurde einen Ersatzvornahme (schriftlich mit Zugangsnachweis) angedroht?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lady X
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 52x hilfreich)

Ja der Vermieter bzw. die Verwaltung wurde natürlich schriftlich darüber informiert.

Auch eine Frist wurde gesetzt.Und eine Mietminderung wurde auch erst schriftlich angemahnt dann auch vollzogen.

Wie schon erwähnt wurde auch schon eine Begehung mit Verwalter,Vermiter und Mieter gemacht wobei der Vermiter nicht anwesend war.Die Verwaltung kennt den Mangel und wollte dem Vermiter die beseitigung empfehlen.Fenster wurden bisher nur vermessen sonst nicht´s.

Auch das ich dem Verwalter sagte das Geld ist weg bei einer Minderung das bekommen sie nicht wieder gab es keine Reaktion.Bloß das sich der Vermiter wohl einen Anwalt nehmen würde.Bloß hab ich nie was von einem Anwalt bekommen. Und selbst wenn ich heute bei der Verwaltung nachfrage kommt nur die Antwort das macht jetzt der Anwalt. Bloß kommt da nicht´s.

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"Lady X"

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#7
 Von 
Lady X
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 52x hilfreich)

?????

Da wurde wohl etwas missverstanden. Die Abrechnung als solches ist ja korekt nur das man immer den Fehler macht die Minderung als mietrückstand zu rechnen.Und nicht so wie es im BGB vorgeschrieben ist.

Also hab ich da ein Recht auf eine Neuberechnung oder nicht? Denn so stimmt diese ja nicht.
Oder sehe ich das falsch?
Dann wäre ja eine Minderung voll für den Ar.....

Also weiß jemand wie ich mich noch wehren kann?

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"Lady X"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Dann sollte ein Widerspruch (schriftlich, Einschreiben-Rückschein) mit Hinweis auf die entsprechenden §§ im BGB normalerweise genügen.





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