Falsche BK-Abrechnung - Nachfrist ???

22. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
stud
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche BK-Abrechnung - Nachfrist ???

Hallo. Ich habe nachfolgendes Problem und würde mich über Euren Rat und Meinung freuen.

Im Juni 04 bekam ich meine Nebenkostenabrechnung für 2003. Die einzelnen Positionen wurden vom Vermieter falsch berechnet, dazu auch Kosten ganz offensichtlich doppel in Rechnung gestellt. Ich bat den Vermieter um Korrektur. Er gesteht zwar die Fehlerhaftigkeit ein, bock aber nun mit der Abrechnung rum und meint diese bis Dez 04 hinauszögern zu können, um mir das Guthaben nicht vorher auszahlen zu müssen. Ebenso zahle ich trotz der zu hoch berechneten Nebenkosten, für 2004 ja immer noch, die zu 90% über den eigentlichen Kosten liegenden, Betriebskostenvorauszahlungen weiter. Ich sehe aber nicht ein, dem Vermieter für 2004 ein weiteres Darlehen damit zu gewähren.

Nun meine Frage an die Fachmänner und -frauen:

-Wie sieht es mit den Fristen nach Vorlage der BK Abrechnung aus? Hat er jede Zeit bis Dez 04 oder reicht eine verbindliche Fristsetzung meinerseits aus?
-Kann ich die Nebenkosten für 04 eigenmächtig herabsetzen, um ihm kein weiteres Darlehen gewähren zu müssen.

Vielen Dank für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Grundsätzlich ist die Frist für die NK Abrechnung 2003 tatsächlich der Dezember 2004 aber ich glaube, da Du ja nur Vorauszahlungen leistest, kannst Du auch selbst festlegen, weniger zu zahlen... ich würde das dem VM lediglich schriftlich mitteilen.

P.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stud
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Mit den Vorauszahlungen sehe ich das auch so ähnlich. Da hilft auch der §560 BGB , wonach ich die Nebenkosten, zwar erst nach Vorlage der Abrechnung, auch angemessen selbst festlegen darf, auch einseitig. Mich ärgert so ein wenig die Nachfrist, da kann ich rein gar nichts zu finden. Letztlich lag die Abrechnung ja schon vor und in vielen anderen BGB-Bereichen ist eine Nachfrist bindend, warum dies nicht auch im Mietrecht. Vielleicht hat ja noch jemand eine Meinung dazu.
Würde ich die Nebenkosten jetzt für 2004 mindern, und das gerne rückwirkend, würd ich selbst an die normale Grundmiete ran müssen. Ist das ok? Bspw. eine Gesamtrechnung aufmachen, aller.... für 2004 haben Sie Summe X zu bekommen, gezahlt bisher XX, somit als Gesamtbetrag nur noch XXX offen. Darf ich Grundmiete und NK so aufwiegen und damit die NK rückwirkend mindern.

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