Falsche Nebenkostenabrechnung: Verwaltung reagiert nicht

11. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Nebenkostenabrechnung: Verwaltung reagiert nicht

Der NK Abrechnung deutlich schriftlich widersprochen und um Belegeinsicht gebeten. Darauf die Rückmeldung, dies wären über 100 Seiten dun ich müsse pro Kopie 20 cent zahlen und den Versand nochmals mit 5 Euro. Oder wir können die Belege vor Ort einsehen (Verwaltung ist 650 km entfernt). Die Abrechnung ist nicht richtig, da bauliche Mängel vorliegen, das hat ein Mieter prüfen lassen (Sachverständiger).
Wir haben um Abrechnungsprotokoll gebeten - dann darauf keine Antwort mehr erhalten.
Müssen wir nochmals offiziell widersprechen mit einer bestimmten Wortwahl?
Wann wäre Verjährung?


-- Editiert von Kerstin2123 am 11.12.2021 19:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Verwaltung reagiert nicht

Ist ja schon mal schlicht falsch.



Zitat (von Kerstin2123):
Ich habe der NK Abrechnung widersprochen

Mit welchem Wortlaut?



Zitat (von Kerstin2123):
Ich habe um Abrechnungsprotokoll gebeten

Und das soll was genau sein?



Zitat (von Kerstin2123):
Darauf die Rückmeldung, dies wären über 100 Seiten dun ich müsse pro Kopie 20 cent zahlen und den Versand nochmals mit 5 Euro. Oder ich könne die Belege vor Ort einsehen (Verwaltung ist 650 km entfernt).

Und welche Option hat man gewählt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Die Abrechnung ist nicht richtig, da bauliche Mängel vorliegen,

Das ist doch völliger Unsinn. Was sollen denn "bauliche Mängel" mit einer Betriebskostenabrechnung zu tun haben ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Die Abrechnung ist nicht richtig, da bauliche Mängel vorliegen, das hat ein Mieter prüfen lassen (Sachverständiger).
Kannst du das mal näher erklären? Liegt dir das Gutachten des Sachverständigen vor? Was haben BK/NK mit baulichen Mängeln zu tun?

Dass eine BK-Jahresabrechnung nicht korrekt ist, kommt häufiger vor. Deshalb kann ein Mieter Belegeinsicht verlangen, kann evtl. den genauen Kritikpunkt benennen. Die HV hat die Belegeinsicht angeboten. Das war korrekt.
Sie hat auch angeboten, dass sie gegen Kosten alles zuschickt, damit du zu Hause prüfen kannst. Das war auch korrekt. Das sie das nicht gratis macht, ist auch korrekt.
Zitat (von Kerstin2123):
Müssen wir nochmals offiziell widersprechen
Wenn du deutlich schriftlich widersprochen hast, dürfte die HV das schon verstanden haben. Sie hat schließlich ganz korrekt reagiert.
Zitat (von Kerstin2123):
Wann wäre Verjährung?
Kommt drauf an. Wann war denn was? Um welche BK-Abrechnung gehts seit wann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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