Der NK Abrechnung deutlich schriftlich widersprochen und um Belegeinsicht gebeten. Darauf die Rückmeldung, dies wären über 100 Seiten dun ich müsse pro Kopie 20 cent zahlen und den Versand nochmals mit 5 Euro. Oder wir können die Belege vor Ort einsehen (Verwaltung ist 650 km entfernt). Die Abrechnung ist nicht richtig, da bauliche Mängel vorliegen, das hat ein Mieter prüfen lassen (Sachverständiger).
Wir haben um Abrechnungsprotokoll gebeten - dann darauf keine Antwort mehr erhalten.
Müssen wir nochmals offiziell widersprechen mit einer bestimmten Wortwahl?
Wann wäre Verjährung?
-- Editiert von Kerstin2123 am 11.12.2021 19:05
Falsche Nebenkostenabrechnung: Verwaltung reagiert nicht
11. Dezember 2021
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Frage vom 11. Dezember 2021 | 19:03
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Nebenkostenabrechnung: Verwaltung reagiert nicht
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatVerwaltung reagiert nicht :
Ist ja schon mal schlicht falsch.
ZitatIch habe der NK Abrechnung widersprochen :
Mit welchem Wortlaut?
ZitatIch habe um Abrechnungsprotokoll gebeten :
Und das soll was genau sein?
ZitatDarauf die Rückmeldung, dies wären über 100 Seiten dun ich müsse pro Kopie 20 cent zahlen und den Versand nochmals mit 5 Euro. Oder ich könne die Belege vor Ort einsehen (Verwaltung ist 650 km entfernt). :
Und welche Option hat man gewählt?
#2
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 19:20
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Die Abrechnung ist nicht richtig, da bauliche Mängel vorliegen,
Das ist doch völliger Unsinn. Was sollen denn "bauliche Mängel" mit einer Betriebskostenabrechnung zu tun haben ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Dezember 2021 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Kannst du das mal näher erklären? Liegt dir das Gutachten des Sachverständigen vor? Was haben BK/NK mit baulichen Mängeln zu tun?ZitatDie Abrechnung ist nicht richtig, da bauliche Mängel vorliegen, das hat ein Mieter prüfen lassen (Sachverständiger). :
Dass eine BK-Jahresabrechnung nicht korrekt ist, kommt häufiger vor. Deshalb kann ein Mieter Belegeinsicht verlangen, kann evtl. den genauen Kritikpunkt benennen. Die HV hat die Belegeinsicht angeboten. Das war korrekt.
Sie hat auch angeboten, dass sie gegen Kosten alles zuschickt, damit du zu Hause prüfen kannst. Das war auch korrekt. Das sie das nicht gratis macht, ist auch korrekt.
Wenn du deutlich schriftlich widersprochen hast, dürfte die HV das schon verstanden haben. Sie hat schließlich ganz korrekt reagiert.ZitatMüssen wir nochmals offiziell widersprechen :
Kommt drauf an. Wann war denn was? Um welche BK-Abrechnung gehts seit wann?ZitatWann wäre Verjährung? :
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