Falsche Nebenkostenabrechnung - Was können wir zurückverlangen und für wieviel Jahre?

21. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)
Falsche Nebenkostenabrechnung - Was können wir zurückverlangen und für wieviel Jahre?

Hallo,


Zunächst mal zu unseren Fakten, damit ihr es besser nachvollziehen könnt.
Unsere Wohnfläche(EG) beträgt ca. 73,xx m². Im Mietvertrag taucht auf einmal der Wert ca. 85m² auf. Dies ist aber zunächst mal belanglos.Da bei der Nebenkostenabrechnung für jedes Jahr die korrekte Zahl 73,xx m² benutzt wurde.
In diesem Haus gibt es zwei weitere Wohnungen, einmal das 1.OG und einmal das DG. Beide Wohnungen wurde bis zuletzt vom Eigentümer genutzt.


Wir mussten feststellen,das unsere Nebenkosten falsch berechnet wurden.Sie wurden nach dem Jahresabschluss falsch aufgeteilt.
Wir hätten laut unserer nun korrekten Berechnung der Anteile der Wohnfläche lediglich 30% zu zahlen und 70% der Rest der Bewohner im Haus.Da der Eigentümer seine Berechnungen immer selbst gemacht hatte und wir ihm dummerweise vertrauten und uns dies nie aufviel bis heute, hat er doch tatsächlich die Hälfte der Gaskosten uns aufs Auge gedrückt!!! Es gab leider nur einen Gaszähler.

Wenn man jetzt die Wohnfläche beider Eigentumswohnungen im Haus zusammenzählt, kommen wir auf folgendes Verhältnis.

73,24m² (EG) -> 29,38%

176,01 m² (1. OG +DG) -> 70,62%

Da ja nun nur ein gaszähler aufgestellt ist, ist es doch korrekt das verhältnis so zu errechnen ???

Da ich mit meiner freundin schon seit 5 jahren in der Wohnung lebe, ärgert es uns auch grenzenlos ,das wir diese Abrechnungen nie genau genug kontrolliert hatten,das ist ganz klar unsre Schuld!

Nun könnt ihr euch sicher denken welche Fragen uns brennend interessieren würden.

Was können wir zurückverlangen und für wieviel Jahre ???

Ich hatte mal was gelesen darüner,dass wenn man immer schön zahlt,das man damit die Nebenkostenabrechnung akzeptiert, das wäre sehr schmerzhaft für uns...

An wen könnten wir uns wenden um Hilfe zu bekommen.
Wir werden noch ca ein halbes jahr hier wohnen und werden dann in ein Eigenheim ziehen. Deshalb wollten wir nun nicht beim Mieterbund eintreten. Sollte es allerdings nicht anders gehen ,dann werden wir dies tun...

Ich hoffe auf eure Hilfe. Danke schonmal im vorraus.Bin immernoch sehr aufgebracht...


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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

wenn man immer schön zahlt,das man damit die Nebenkostenabrechnung akzeptiert,

Da hast du richtig gelesen.
Wie wird eigentlich das Warmwasser abgerechnet ?
Ist das EG wirklich kleiner als das DG ?
Es gibt übrigens auch eine Ausnahmeregelung von der Heizkostenverordnung, das betrifft speziell ein vom Vermieter bewohntes Zweifamilienhaus.

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#2
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Das ist leider schmerzhaft ,aber wohl unsere Dummheit , denke aber das lässt sich bestimmt noch anders regeln, denn auch die Eigentümer sind keine Unmenschen wenn man es Ihnen plausibel erklärt. Aber damit rechnen wir erstmal nicht....

Das Warmwasser wird über die Wasseruhr abgelesen und berechnet.

Ja das DG ist wirklich größer,da das Haus eine Garage besitzt auf diese dann auch gebaut wurde im 1.OG sowie im DG.

Was besagt diese Ausnahmeregelung und wo kann ich diese nachlesen ?

Danke schonmal für die Antwort

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

gib einfach "Heizkostenverordnung 2009" ein.

§2 betrifft das Zweifamilienhaus.


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#4
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Laut Auskunft eines Rechtsberaters liegt ein eklatanter Verstoß gegen die Heizkostenverordnung vor. Aus diesem Grund sei es möglich, bis zu 3 Jahre falsche nebenkostenabrechnungen zurück zu verlangen.

Das ist doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Da wir zudem noch andere Probleme in der Wohnung haben(Schimmel) werden wir unsre Rechtschutzvers. einsetzen und uns zunächst einmal ausgiebig beraten lassen.Ich danke schonmal für die Hilfe und den verweiss auf die Heizkostenverordnung !! DANKE !

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Laut Auskunft eines Rechtsberaters liegt ein eklatanter Verstoß gegen die Heizkostenverordnung vor

Wenn er nicht einmal die HKV kennt, würde ich ihm aber nicht allzuviel Vertrauen entgegenbringen.

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#6
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Was soll das bitte heissen ? Es gibt nur einen Gaszähler für das ganze Haus, demnach ist der Vermieter seiner Pflicht, einen pro Wohnung zu installieren nicht nachgekommen und verstößt demnach gegen diese Verordnung. Zudem ist es laut seiner Aussage rechtens 15% Aufschlag für dieses Vergehen zu fordern...


Wenn du anderer Meinung bist ,dann sag mir bitte deine Ansicht....




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#7
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

§ 2 Heizkosten-Verordnung
Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter
selbst bewohnt
, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen
Bestimmungen vor.




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#8
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Also die Sache ist wie folgt.

Der Vermieter wohnt nicht direkt im Haus! (2 Fam. Haus mit 3 Wohnungen). Sein Bruder hatte die zwei oberen Stockwerke, weil das sein Erbanteil damals war. Der wirkliche Vermieter wohnt weiter weg und hat als Erbanteil scheinbar nur unsere Wohnung bekommen.
Denke das ändert die ganze Situation bzw. klärt sie auf.

Ansonsten müsstet ihr mir mal diesen Passus verdeutlichen was das genau für mich/uns heisst ,denn ich bin dieser Rechtssprache nicht mächtig.

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#9
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo und guten Morgen.

quote:
Wir mussten feststellen,das unsere Nebenkosten falsch berechnet wurden.

Leider geht aus dem Beitrag nicht hervor was genau falsch sein soll.
Zum besseren Verständnis deshalb vorab:
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus (drei Parteien)?
Alle drei Parteien sind Mieter?
Beanstandet wird die Heizkostenabrechnung (1 Gaszähler)?
Was steht im Mietvertrag im Hinblick auf die Verteilung der Nebenkosten?
Gruß
Karakorum

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#10
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Genau genommen wurde der Gasverbrauch falsch berechnet.
In diesem Zweifamilienhaus wohnen 2 Parteien auf 3 Stockwerken.

Einmal wir im EG, und im 1.OG sowie dem DG der Bruder des Vermieters(Er ist Eigentümer der zwei oberen Stockwerke).
Und der Bruder des Vermieters war es auch ,der die Nebenkostenabrechnung falsch berechnet hat.
Es gibt einen Gaszähler für das gesamte Haus.
Und er hat uns von den Gesamtkosten des Gasverbrauchs die Hälfte berechnet, obwohl wir Anteillig nur 30% zahlen mussten. Da die Wohnfläche insgesamt 249,xx m² beträgt,und sich die zwei oberen Stockwerke 160,xxm² und das EG 73,xx m² aufteilen ,müsste unser anteil genau errechnet 29,38% betragen.tatsächlich berechnet wurden jedoch immer 50% !

Ich hoffe jetzt ist es ein wenig verständlicher...

genauere Zahlen zur Wohnfläche und den Anteilen steht in meinem ersten posting...



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#11
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Was steht im Mietvertrag im Hinblick auf die Verteilung der Nebenkosten?




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#12
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

§ 4 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten

2.Die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser werden zu 50% nach Wohnfläche (qm-Zahl) und zu 50% nach dem festgestellten Wärmeverbrauch umgelegt, soweit nicht nachstehend ein anderer nach der Heizkostenverordnung zulässiger Verteilerschlüssel gewählt wurde.

4. Andere Betriebskosten werden verbrauchsabhängig oder verursachungsabhängig abgerechnet, soweit sie entsprechend erfasst werden. Andernfalls erfolgt die Abrechnung über

- die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche;
- die Betriebskosten für Wasserversorgung, Entwässerung und Müllabfuhr nach Personenzahl.




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#13
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

- die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche;

Das ist doch eine klare Vereinbarung.
Ruf deinen VM an, er soll eine neue Abrechnung schicken.

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#14
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,

quote:
73,24m² (EG) -> 29,38%
176,01 m² (1. OG +DG) -> 70,62%
Da ja nun nur ein gaszähler aufgestellt ist, ist es doch korrekt das verhältnis so zu errechnen ???

Ich denke nicht, daß der Gedankengang richtig ist.Die Verteilung der Heizkosten erfolgt lt. Mietvertrag:
quote:
Die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser werden zu 50% nach Wohnfläche (qm-Zahl) und zu 50% nach dem festgestellten Wärmeverbrauch umgelegt, soweit nicht nachstehend ein anderer nach der Heizkostenverordnung zulässiger Verteilerschlüssel gewählt wurde.

d.h.:
von den angefallenen Kosten für Heizung = 100%
entfallen ca. 85% auf die Heizkosten
und ca. 15% auf die Warmwasserkosten

von den 85% Heizkosten wiederum werden 50% Grundkosten nach qm berechnet und 50% nach Verbrauch (Striche o.ä.)

von den 15% Warmwasserkosten wiederum werden 50% Grundkosten nach qm berechnet und 50% nach Verbrauch cbm.

Gruß
Karakorum



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#15
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Ganz schön kompliziert, da soll mal jemand durchblicken :-/

Ich dachte das Warmwasser wird gesondert nach Zählerstand berechnet ???
So wurde es zumindest bisher berechnet....

Ich denke eine rechtsberatung beim fachman wäre da schon von Nöten. Fakt ist schonmal das er uns auf die letzten 5 Jahre die Nebenkosten falsch berechnet hat. Denn einfach den Gesamtwert durch die Hälfte zu teilen ist wohl nicht korrekt...

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#16
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi und guten Morgen,

quote:
Denn einfach den Gesamtwert durch die Hälfte zu teilen ist wohl nicht korrekt...

nein kaum, hier hat der Vermieter den Mietvertrag etwas abenteuerlich ausgelegt.
quote:
Ich dachte das Warmwasser wird gesondert nach Zählerstand berechnet ???

Halb nach Verbrauch (Zähler), halb nach qm.
Obwohl ich nicht davon ausgehe, daß auch die Heizkostenabrechnung für 2009 bereits vorliegt noch der Hinweis, daß ab 1.1.2009 die neue Heizkostenverordnung gilt. Sie steht über der mietvertraglichen Vereinbarung.
D.h.
von den errechneten 85% Heizkosten werden 30% Grundkosten nach qm berechnet und 70% nach Verbrauch (Striche o.ä.) und
von den errechneten 15% Warmwasserkosten werden 30% Grundkosten nach qm berechnet und 70% nach Verbrauch cbm.
quote:
Ich denke eine rechtsberatung beim fachman wäre da schon von Nöten

Das würde ich auch empfehlen.

Gruß
Karakorum



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#17
 Von 
guest-12323.02.2010 15:51:26
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo nochmal,

quote:
Du solltest besser auch nicht glauben, was Karakorum da so schreibt und dich tatsächlich von einem Fachmann beraten lassen

nun der Sinn dieses Forums ist es, dem Fragenden Informationen zur Verfügung zu stellen, anhand deren er sich ein Bild machen kann um dann eine Entscheidung zu treffen; in diesem Fall einen Fachmann zu Rate zu ziehen, wie der User ja auch plant.
Daß so manche Stellungnahme, z. B. wie die oben zitierte, in erster Linie etwas mit Quantität zu tun hat (um die Anzahl der Beiträge zu erhöhen) und so gut wie nichts mit Qualität (hier wäre es vielleicht ganz sinnvoll etwas Fachwissen, wenn vorhanden, weiterzugeben, bevor ein sinnleerer Kommentar geschrieben wird), ist, denke ich, für jeden ersichtlich. Schade, daß der Forumsbetreiber duldet, daß das Niveau dieses Forums durch den Einen oder Anderen immer wieder in erster Linie zur Selbstdarstellung mißbraucht wird anstatt durch
konkrete Hilfestellung.

In diesem Sinne
Gruß
Karakorum

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