Hallo Rechts-Gemeinde,
als Vermieter eines MFH gebe ich zur Erstellung der NK-Abrechnung meine Belege einem Haus & Grund Verein.
Dieser hat aber eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erstellt. Obwohl ich "ihn" darauf aufmerksam gemacht habe, ist keine Einsicht bzw Änderung vorgenommen worden.
Kurz zur Erklärung: Der Allgemeinstromverbrauch des Jahres lag bei 1000 kwh. Durch einen Wasserschaden des Energieversorgers wurden Trockengeräte aufgestellt. Der dadurch angefallenen Stromverbrauch von 600kwh wurde mir seitens der Versicherung des Energieversorgers gutgeschrieben.
Nach "meinem" Adam Riese müssten nun noch 400 kwh auf die Mieter umgelegt werden. H&G konnte das nicht nachvollziehen. Auch hieß es, man müsse sich an die Rechnungsfakten des Energieversorgers halten, sprich 1000kwh.
Wer haftet nun, wenn ein Mieter dies beklagt?
Oder korrigiere ich die NK-Abrechnung nun selbst?
LG agrippina
Falsche Nebenkostenabrechnung durch "Haus & Grund"/ wer haftet
19. September 2016
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Frage vom 19. September 2016 | 10:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Nebenkostenabrechnung durch "Haus & Grund"/ wer haftet
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#1
Antwort vom 19. September 2016 | 10:57
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatDer dadurch angefallenen Stromverbrauch von 600kwh wurde mir seitens der Versicherung des Energieversorgers gutgeschrieben. :
Die Gutschrift muss halt auch noch rein. Wann war die denn? In einem anderen Abrechnungsabschnitt?
#2
Antwort vom 19. September 2016 | 11:24
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 627x hilfreich)
Oder korrigiere ich die NK-Abrechnung nun selbst?
das wird das einfachste sein.
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#3
Antwort vom 19. September 2016 | 11:27
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Dem Mieter gegenüber haftest im Falle von Abrechnungsfehlern.
ZitatH&G konnte das nicht nachvollziehen. Auch hieß es, man müsse sich an die Rechnungsfakten des Energieversorgers halten, sprich 1000kwh. :
Das ist doch korrekt. Hast Du die Gutschrift bei H&G, zusammen mit der Rechnung, abgegeben?
ZitatOder korrigiere ich die NK-Abrechnung nun selbst? :
Das kann Dir keiner verbieten.
#4
Antwort vom 19. September 2016 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatNach "meinem" Adam Riese müssten nun noch 400 kwh auf die Mieter umgelegt werden. :
Auch nach dem Gesetz ...
ZitatH&G konnte das nicht nachvollziehen. :
Warum nicht?
Batterie vom Taschenrechner leer, Grundschule abgebrochen, ... ?
ZitatAuch hieß es, man müsse sich an die Rechnungsfakten des Energieversorgers halten, sprich 1000kwh. :
Korrekt.
Aber man muss sich aber auch an die Rechungsfakten der Versicherung halten, die dann eine Gutschrift enthalten.
Oder kam die Gutschrift von der Versicherung nicht in der selben Abrechnungsperiode?
ZitatWer haftet nun, wenn ein Mieter dies beklagt? :
Der Vermieter.
ZitatOder korrigiere ich die NK-Abrechnung nun selbst? :
Dürfte das einfachste sein, wenn gleiche Abrechnungsperiode.
#5
Antwort vom 19. September 2016 | 11:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Schaden und die Gutschrift sind beide im letzten Jahr gewesen.
Und somit blieben von den 1000kwh - 600kwh erstatteten noch 400 umlagefähige kwh übrig.
Na, super! Dann darf ich mich wohl an die Berechnungsgrundlage herantasten. Wofür nimmt man sich denn versierte Vertreter?
#6
Antwort vom 19. September 2016 | 11:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum nicht? :
Batterie vom Taschenrechner leer, Grundschule abgebrochen, ... ?
Juristin für Mietrecht. Trotz Rechenwegserklärung nicht umsetztbar. Mathematische Synapse fehlt wohl.
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