Falsche Nebenkostenabrechnung durch "Haus & Grund"/ wer haftet

19. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
agrippina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Nebenkostenabrechnung durch "Haus & Grund"/ wer haftet

Hallo Rechts-Gemeinde,
als Vermieter eines MFH gebe ich zur Erstellung der NK-Abrechnung meine Belege einem Haus & Grund Verein.

Dieser hat aber eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erstellt. Obwohl ich "ihn" darauf aufmerksam gemacht habe, ist keine Einsicht bzw Änderung vorgenommen worden.

Kurz zur Erklärung: Der Allgemeinstromverbrauch des Jahres lag bei 1000 kwh. Durch einen Wasserschaden des Energieversorgers wurden Trockengeräte aufgestellt. Der dadurch angefallenen Stromverbrauch von 600kwh wurde mir seitens der Versicherung des Energieversorgers gutgeschrieben.
Nach "meinem" Adam Riese müssten nun noch 400 kwh auf die Mieter umgelegt werden. H&G konnte das nicht nachvollziehen. Auch hieß es, man müsse sich an die Rechnungsfakten des Energieversorgers halten, sprich 1000kwh.

Wer haftet nun, wenn ein Mieter dies beklagt?
Oder korrigiere ich die NK-Abrechnung nun selbst?

LG agrippina

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von agrippina):
Der dadurch angefallenen Stromverbrauch von 600kwh wurde mir seitens der Versicherung des Energieversorgers gutgeschrieben.


Die Gutschrift muss halt auch noch rein. Wann war die denn? In einem anderen Abrechnungsabschnitt?

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Oder korrigiere ich die NK-Abrechnung nun selbst?

das wird das einfachste sein.
Unkompliziert, ohne viele sinnlose Telefonate, ohne Warterei.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Dem Mieter gegenüber haftest im Falle von Abrechnungsfehlern.

Zitat (von agrippina):
H&G konnte das nicht nachvollziehen. Auch hieß es, man müsse sich an die Rechnungsfakten des Energieversorgers halten, sprich 1000kwh.


Das ist doch korrekt. Hast Du die Gutschrift bei H&G, zusammen mit der Rechnung, abgegeben?

Zitat (von agrippina):
Oder korrigiere ich die NK-Abrechnung nun selbst?


Das kann Dir keiner verbieten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von agrippina):
Nach "meinem" Adam Riese müssten nun noch 400 kwh auf die Mieter umgelegt werden.

Auch nach dem Gesetz ...



Zitat (von agrippina):
H&G konnte das nicht nachvollziehen.

Warum nicht?
Batterie vom Taschenrechner leer, Grundschule abgebrochen, ... ?



Zitat (von agrippina):
Auch hieß es, man müsse sich an die Rechnungsfakten des Energieversorgers halten, sprich 1000kwh.

Korrekt.
Aber man muss sich aber auch an die Rechungsfakten der Versicherung halten, die dann eine Gutschrift enthalten.

Oder kam die Gutschrift von der Versicherung nicht in der selben Abrechnungsperiode?



Zitat (von agrippina):
Wer haftet nun, wenn ein Mieter dies beklagt?

Der Vermieter.



Zitat (von agrippina):
Oder korrigiere ich die NK-Abrechnung nun selbst?

Dürfte das einfachste sein, wenn gleiche Abrechnungsperiode.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
agrippina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schaden und die Gutschrift sind beide im letzten Jahr gewesen.
Und somit blieben von den 1000kwh - 600kwh erstatteten noch 400 umlagefähige kwh übrig.

Na, super! Dann darf ich mich wohl an die Berechnungsgrundlage herantasten. Wofür nimmt man sich denn versierte Vertreter?

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#6
 Von 
agrippina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum nicht?
Batterie vom Taschenrechner leer, Grundschule abgebrochen, ... ?


Juristin für Mietrecht. Trotz Rechenwegserklärung nicht umsetztbar. Mathematische Synapse fehlt wohl.

0x Hilfreiche Antwort

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