Hallo liebe Formusnutzer,
folgende Frage:
Ein Vermieter vermeitet einem Freund und seiner Frau eine 100qm Wohnung für 300 Euro kalt.
Sein Freund bezieht jedoch Grundsicherung und daher trägt der Vermeiter nur 60qm in den Mietvertrag ein.
Nun will der Vermieter das Haus verkaufen, mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen die beiden rechnen.
Falsche QM Angabe
Mit Blick auf den Verkauf sollte erstmal ein neuer MV abgeschlossen werden ohne qm Angabe. Ein Käufer hat dann keine Nachteile und keine besonderen Recht deswegen.
Mit Blick auf die Arge kommts drauf an, ob die Arge ueberhaupt davon erfährt und was eine vergleichbare 60qm Wohnung kostet. Die Arge hat naemlich nichts dagegen, wenn sie fuer die 100qm warm nicht mehr bezahlt, als den ortsüblichen KdUsatz einer zulässigen Wohnung.
Heisst wenn die 100qm warm 450€ kosten ,eine neuanzumietende 60qm Wohnung warm 480€ kosten würde, ist das zulässig. Kosten die 60qm aber nur 350€ warm, dann kann das zum Problem werden, wenn die Arge das erfährt.
Das hat wenig mit rechtlichen Konsequenzen zu tun.
Wenn ich der Käufer wäre, müsstest du mir aber erklären:
1. warum ich den Kaufpreis für 100 qm zahlen sollte, aber nur 60 qm dafür erhalte.
2. die fehlenden 40qm x ortsübliche Miete x 12 Monate x 25 Jahre vom Kaufpreis abziehen.
Da wird nicht mehr viel übrigbleiben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
28 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten