Hallo,
wir haben einen Mietvertrag zum 1.11. f. eine Wohnung unterschrieben. Heute haben wir nach nochmaliger Besichtigung und unserem Aufmass festgestellt, dass die Wohnung nicht den versprochenen 76 qm sondern nur nach Abzug der Dachschrägen eine Größe von ca. 55 qm aufweist. Leider waren die Vermieter so geschickt die Wohnungsgröße im Mietvertrag nicht zu erwähnen.
Wir haben allerdings die Zeitungsannonce mit Angabe von 76 qm aufbewahrt.
Wir würden am liebsten gar nicht mehr dort einziehen (die Möbel passen gar nicht). Besteht aus diesem Grund die Möglichkeit noch vor Einzug vom Mietvertrag zurück zu treten?
Vielen Dank schon mal vorab!
Falsche QM bei Wohnungsmiete
Fragen zur Miete?
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Ja, nach dem BGH-Urteil vom 24.03.04 stellt die Angabe einer zu geringen Wohnfläche (ab 10%) einen erheblichen Mangel der Mietsache dar. Im Internet finden Sie das Urteil zum Thema Mietflächenabweichung ganz leicht.
Fordern Sie den Vermieter auf, die Miete auf die reale Wohnfläche zu kürzen oder Sie treten vom Vertrag zurück. Es gibt da bisher wohl wenig Verfahren, aber wenn Ihr Vermieter seinen Anwalt befragt, wird er aus meiner Erfahrung rasch einlenken.
Hallo,
haben Sie bedacht, dass die Dachschrägen ab einer lichten Höhe von 1 Meter bis 2 Meter mit 50 % anzusetzen sind? Ist ein Balkon vorhanden, der mit 25 % bis 50 % anzusetzen ist?
MfG
Klaus
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Ja, wir haben an die Dachschrägen gedacht! Zum Teil sind Dachschrägen unter 1 Meter gegeben. Ein Balkon ist nicht vorhanden.
Wenn eine derartige Unterschreitung der Maße gegeben sind, sollte einer Mietanpassung, u.U. sogar Vertragsaufhebung, nix im Wege stehen.
Schlecht ist allerdings, dass von einer Größe nix im Mietvertrag geschrieben steht (ist der Mietvertrag ein selbstentworfenes Stück?)
Ich würde den Gang zum Mieterschutzbund empfehlen!! Die können bestimmt schnell Hilfe leisten!
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