Falsche QM bei Wohnungsmiete

1. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Weißgarnix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche QM bei Wohnungsmiete

Hallo,
wir haben einen Mietvertrag zum 1.11. f. eine Wohnung unterschrieben. Heute haben wir nach nochmaliger Besichtigung und unserem Aufmass festgestellt, dass die Wohnung nicht den versprochenen 76 qm sondern nur nach Abzug der Dachschrägen eine Größe von ca. 55 qm aufweist. Leider waren die Vermieter so geschickt die Wohnungsgröße im Mietvertrag nicht zu erwähnen.
Wir haben allerdings die Zeitungsannonce mit Angabe von 76 qm aufbewahrt.
Wir würden am liebsten gar nicht mehr dort einziehen (die Möbel passen gar nicht). Besteht aus diesem Grund die Möglichkeit noch vor Einzug vom Mietvertrag zurück zu treten?
Vielen Dank schon mal vorab!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8086x hilfreich)

Ja, nach dem BGH-Urteil vom 24.03.04 stellt die Angabe einer zu geringen Wohnfläche (ab 10%) einen erheblichen Mangel der Mietsache dar. Im Internet finden Sie das Urteil zum Thema Mietflächenabweichung ganz leicht.

Fordern Sie den Vermieter auf, die Miete auf die reale Wohnfläche zu kürzen oder Sie treten vom Vertrag zurück. Es gibt da bisher wohl wenig Verfahren, aber wenn Ihr Vermieter seinen Anwalt befragt, wird er aus meiner Erfahrung rasch einlenken.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

haben Sie bedacht, dass die Dachschrägen ab einer lichten Höhe von 1 Meter bis 2 Meter mit 50 % anzusetzen sind? Ist ein Balkon vorhanden, der mit 25 % bis 50 % anzusetzen ist?

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Weißgarnix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir haben an die Dachschrägen gedacht! Zum Teil sind Dachschrägen unter 1 Meter gegeben. Ein Balkon ist nicht vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn eine derartige Unterschreitung der Maße gegeben sind, sollte einer Mietanpassung, u.U. sogar Vertragsaufhebung, nix im Wege stehen.
Schlecht ist allerdings, dass von einer Größe nix im Mietvertrag geschrieben steht (ist der Mietvertrag ein selbstentworfenes Stück?)
Ich würde den Gang zum Mieterschutzbund empfehlen!! Die können bestimmt schnell Hilfe leisten!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.477 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen