Falsche Quadratmeterzahl im Mietvertrag - Fachmann der die Wohnung ausmisst?

7. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tonality
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Quadratmeterzahl im Mietvertrag - Fachmann der die Wohnung ausmisst?

Hallo,

meine kleine Wohnung im DG wurde komplett ohne Schrägen berechnet. Den Folgenden Brief habe ich an meinen Vermieter geschickt und als Architekturstudent, kurz vorm Abschluss bin ich mir 100% sicher, dass die Zahlen stimmen.

Heute kam als Antwort, dass die Flächenberechnung nur vom Fachmann bzw. Architekten akzeptiert wird und ich diesen beauftragen soll. Kündigen kann ich auch nur fristgerrecht nach 3 Monaten.

Wie soll ich eurer Meinung nach weiter vorgehen? Kann ich die Kosten für einen Architekten, bzw. Fachmann der die Wohnung ausmisst dem Vermieter dann auch in Rechnung stellen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Vermessen meiner Wohnung in der Esplanade 18 habe ich festgestellt, dass die im Mietvertrag angegebe Wohnfläche von ca. 28qm nicht stimmt. Ich habe sie nach Wohnflächenverordnung, insbesondere unter Berücksichtigung von §4 WoFlV neu berechnet. Hier das Ergebnis (bitte beachten Sie die beigefügte Skizze auf Seite 2):

Brutto Wohnfläche:
Nicht anrechenbare Fläche (unter 1m Deckenhöhe): Zu 50% anrechenbare Fläche (1-2m Deckenhöhe).

Netto Wohnfläche:
Dies entspricht 77,5% der ursprünglichen 28qm.

26,7qm 0,3qm 9,4qm
26,7 qm - 0,3 qm - 4,7 qm = 21,7 qm

Hiermit fordere ich Sie auf, mir die von meiner Seite zu viel gezahlte Miete in Höhe von 2174,63€ zurückzuerstatten. Ich verweise hierbei auf das Grundsatzurteil (Az. VIII ZR 295/03 ) des Bundesgerichtshofes vom 24.03.04. Die Summe entspricht 22,5% der seit dem 10.10.10 gezahlten 9665€ Warmmiete. 205€ für Oktober 2010, 6900€ für den Zeitraum von November 2010 bis zum September 2012, 2560€ für den Zeitraum von Oktober 2012 bis Mai 2013. Bitte überweisen Sie den Betrag umgehend bis spätestens 15.05.13 auf mein untenstehendes Konto. Des Weiteren werde ich ab dem 01.06.2013 die Warmmiete um 22,5% kürzen und daher den angepassten Betrag von 248€ überweisen. Um beiden Seiten langwierige Rechtsstreitigkeiten zu ersparen habe ich allerdings einen Vorschlag für Sie: Sie überweisen mir umgehend den auf Seite 1 genanten Betrag und ich ziehe aus der Wohnung aus. Ich suche einen Nachmieter für die Wohnung zum 15.05.2013, spätestens zum 01.06.2013, der einige meiner Möbel übernehmen soll. Sie teilen mir den Mietpreis für den neuen Mieter mit, den ich dann vorab an die Interessenten weitergebe.

-- Editiert Moderator am 07.05.2013 19:16

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Naja, die erste Hälfte war ja wahrscheinlich ok (wenn die Zahlen stimmen).

Aber die zweite Hälfte ist doch ein glattes Eigentor: direkt ein Vergleichsangebot? Da würde ich als Vermieter dann auch erstmal blocken.

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