Falsche Quadratmeterzahl im Mietvertrag - Teilrückzahlung der Miete?

6. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Versay
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Quadratmeterzahl im Mietvertrag - Teilrückzahlung der Miete?

Hallo,

ich hab da mal ne Frage. Eine Freundin von mir hat 4 Jahre lang in einer 1-Zi-Whg mit 35 qm gewohnt. Nun bei Auszug (vor einem Monat) hat diese nocheinmal nachgemessen und ist auf 21 qm gekommen. Also deutlich weniger Quadratmeter als im Mietvertrag standen.
Könnte sie dann theoretisch eine Teilrückzahlung der Miete fordern? Und wenn ja, wie viel?

Danke im Voraus. Ich bitte um Hilfe! =)
LG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Versay
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

:???:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Posen bist Du aber gemein. Schäm Dich. :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Recht hast Du. 14 qm sind schon heftig.

-----------------
" :wipp: "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Versay
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm...und wie ist die Rechtslage genau, weiß das jemand? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Versay
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, waren dann nur noch 25 qm (statt 21 qm)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

also für 25 m² bezahlt aber nur tatsächlich 21 m² ???

Nee, da gibts kein Geld zurück !!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AnneKaffeekanne
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Für 35m² bezahlt, aber tatsächlich nur 25m² ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Versay
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau! =) Nun jemand ne Ahnung? Zwecks Rechtslage oder ähnlichen?
:dau:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo versay,

35m² lt. Mietvertrag - 25m² reell sind 28,57 % zuviel berechnet;

hier ein Urteil vom BGH:
Ist die tatsächliche Fläche um mehr als 10% kleiner als ursprünglich im Mietvertrag angegeben, so stehen dem Mieter auch noch 2 Jahre nach dem Einzug Mietminderungs- und Rückforderungsansprüche zu.Bundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 24.03.2004, Az.: VIII ZR295/03;
und noch dies:
Auch Flächendefizite können die Tauglichkeit einer Mietsache zu dem vertragsgemäßen Gebrauch in einer Weise mindern, dass sie einen Sachmangel im Sinnes des § 537 BGB a.F. begründen.

Dies dürfte sich demnach dann doch für deine Freundin lohnen...
dasselbe gilt natürlich dann auch für die Betriebs- bzw. Nebenkosten...

Ich weiss allerdings jetzt nicht, wie es nach Auszug ist, ob sie da überhaupt noch Ansprüche darauf hat; sollte wohl doch einen Juristen damit beauftragen

viel Glück noch

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen