Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Eine Freundin von mir hat 4 Jahre lang in einer 1-Zi-Whg mit 35 qm gewohnt. Nun bei Auszug (vor einem Monat) hat diese nocheinmal nachgemessen und ist auf 21 qm gekommen. Also deutlich weniger Quadratmeter als im Mietvertrag standen.
Könnte sie dann theoretisch eine Teilrückzahlung der Miete
fordern? Und wenn ja, wie viel?
Danke im Voraus. Ich bitte um Hilfe! =)
LG
Falsche Quadratmeterzahl im Mietvertrag - Teilrückzahlung der Miete?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
sie hat bestimmt keinen Mietvertrag der nach m²/Miete umgerechnet ist.
schau dir mal diesen Link an:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Tatsächliche-Wohnungsgröe__f17112.html
Wie lange man nach dem Auszug noch etwas geltend machen kann, weiß ich nicht. Vielleicht mal ein Gespräch mit dem RA.
-- Editiert von Eirene113 am 06.12.2006 21:51:32
Posen bist Du aber gemein. Schäm Dich.
--- editiert vom Admin
Recht hast Du. 14 qm sind schon heftig.
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" "
Hm...und wie ist die Rechtslage genau, weiß das jemand?
Sorry, waren dann nur noch 25 qm (statt 21 qm)
also für 25 m² bezahlt aber nur tatsächlich 21 m² ???
Nee, da gibts kein Geld zurück !!!
Für 35m² bezahlt, aber tatsächlich nur 25m²
Genau! =) Nun jemand ne Ahnung? Zwecks Rechtslage oder ähnlichen?
Hallo versay,
35m² lt. Mietvertrag - 25m² reell sind 28,57 % zuviel berechnet;
hier ein Urteil vom BGH:
Ist die tatsächliche Fläche um mehr als 10% kleiner als ursprünglich im Mietvertrag angegeben, so stehen dem Mieter auch noch 2 Jahre nach dem Einzug Mietminderungs- und Rückforderungsansprüche zu.Bundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 24.03.2004, Az.: VIII ZR295/03;
und noch dies:
Auch Flächendefizite können die Tauglichkeit einer Mietsache zu dem vertragsgemäßen Gebrauch in einer Weise mindern, dass sie einen Sachmangel im Sinnes des § 537 BGB
a.F. begründen.
Dies dürfte sich demnach dann doch für deine Freundin lohnen...
dasselbe gilt natürlich dann auch für die Betriebs- bzw. Nebenkosten...
Ich weiss allerdings jetzt nicht, wie es nach Auszug ist, ob sie da überhaupt noch Ansprüche darauf hat; sollte wohl doch einen Juristen damit beauftragen
viel Glück noch
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