Falsches Datum Übergabeprotokoll

4. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
dh84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches Datum Übergabeprotokoll

Hallo,
zum 31.10.2012 habe ich meine Wohnung gekündigt. Die Wohnungsübergabe fand am 30.10.2012 um 12h statt. Leider wurde ein Übergabeprotokoll unterschrieben und ausgehändigt, welches mit dem falschen Datum versehen ist (30.12.2012). Das Ableseprotokoll für Strom und Wasser ist allerdings mit dem richtigen Datum unterschrieben worden. Da vom 30.10.2012 ausgehend jetzt 6 Monate vergangen sind und eventuelle Forderungen bezüglich Mängelbeseitigung verjährt sind, wollte ich mal nach meiner Kaution beim Vermieter fragen.
Meine Frage: Ist das falsche Datum auf dem Überprotokoll rechtskräftig ? Also sollte ich noch 2 Monate mit meiner Forderung nach Kautionsauszahlung warten oder reicht die Tatsache, dass der Mietvertrag am 31.10.2012 endete, das Ableseprotokoll mit richtigem Datum versehen ist, der 30.12.2012 ein Sonntag war, beweisen kann nicht in der Stadt gewesen zu sein und das meine Mitbewohnerin bei der Übergabe als Zeugin dabei war ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen ! Viele Dank !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo dh,

ich gehe davon aus, dass bislang vom Vermieter keine Forderungen gekommen sind oder erwartest Du da was?!?

Meines Wissens sollte die Kaution im allgemeinen zeitnah ausgezahlt werden, wenn keine ersichtlichen Mängel da sind. Das falsche Datum sehe ich ehrlich gesagt nicht als großes Problem an, Ihr habt wahrscheinlich zum 01.11. die Wohnung gekündigt, warum sollte dann die Übergabe erst Ende Dezember erfolgen, gab es vielleicht schon einen Nachmieter?

Frag doch einfach mal beim Vermieter nach, wie es mit der Kaution aussieht.

Liebe Grüße

Line

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Hallo Line
eine Wohnung wird üblicherweise und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen immer zum letzten Tag eines Mietzeitraums gekündigt (und nicht zum 1. des folgenden Monats).
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

auch dahingehend 6 Monate abzuwarten war dh84 gut beraten - wegen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html

Somit steht nun fest, dass der Vermieter mit Ersatzforderungen ausgeschlossen ist.
Hinsichtlich evtl. entstehender Kosten (Anwalt, Gericht) ist nun wichtig, dass dem Vermieter mittels nachweislich zugestelltem Schreiben nochmal eine Frist (14 Tage) zur Kautionsrückzahlung gesetzt wird. Nach ergebnislosem Ablauf ist der Vermieter dann mit der Kautionsrückzahlung in Verzug.
Sodann wäre der nächste Schritt Klage auf Rückzahlung oder Klage auf Rückgabe eines verpfändeten Sparguthabens
http://www.mietrechtler-in.de/kaution-fachanwalt-berlin-mitte.html
http://www.freizeitfreunde.de/de/editorial/rat_und_tat/geld_und_recht/geld_und_recht_artikel_76803.html

Ein so offensichtlicher Schreibfehler, was ja auch durch andere Schriftstücke plus Zeugen belegbar ist, sollte m.E. kein Problem darstellen.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

sorry, ich meinte natürlich letzten Tag des Monats!

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" "

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