Falsches Datum in Kündigung

3. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Josef:Kapinski
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches Datum in Kündigung

Der Mieter möchte gerne zum 30.04.2022 ausziehen und hat eigentlich fristgerecht im Januar gekündigt.
In seiner schriftlichen Kündigung ist jedoch mehrfach (sowohl in der Kopfzeile als auch im Fließtext) ein falsches Datum für den heutigen Tag, also der Tag an dem die Kündigung verfasst wurde, angegeben. Der 25.02.2022 statt dem 25.01.2022.

Die Kündigung wurde bereits schriftlich zum 30.04.2022 bestätigt.

Ist die Kündigung mit dem falschen Datum nun gültig zum 30. April oder ungültig aufgrund des falschen Datums?
Kann ich die Kündigung aufgrund des Formfehlers ablehnen und der Mieter muss erneut kündigen? Da wir nur bereits Februar haben, könnte die Kündigung mit der Frist von drei Monaten dann erst zum 30.05.2022 erfolgen.

-- Editiert von Josef:Kapinski am 03.02.2022 14:41

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45473 Beiträge, 16172x hilfreich)

Zitat (von Josef:Kapinski):
Die Kündigung wurde bereits schriftlich zum 30.04.2022 bestätigt.


Dann ist doch alles klar.

Zitat (von Josef:Kapinski):
Ist die Kündigung mit dem falschen Datum nun gültig zum 30. April oder ungültig aufgrund des falschen Datums?


Die Kündigung ist gültig.

Es ist alleine das Datum des Zugangs der Kündigung relevant.

Zitat (von Josef:Kapinski):
Kann ich die Kündigung aufgrund des Formfehlers ablehnen und der Mieter muss erneut kündigen?


Nein

-- Editiert von hh am 03.02.2022 14:46

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#2
 Von 
Josef:Kapinski
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

aber das ergibt doch keinen Sinn, wenn jemand am 25.02.2022 kündigt zum 25.2 .22 und dieses Datum in der Zukunft liegt und 3 Monate sind nun mal nicht der 30.4. sondern der 30.5.

Also ist die Kündigung gültig zum 25.02 ?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45473 Beiträge, 16172x hilfreich)

Zitat (von Josef:Kapinski):
wenn jemand am 25.02.2022 kündigt


Dann kann die Kündigung nicht schon am 30.01.2022 der Vermieter zugegangen sein. Da der Vermieter aber schon bestätigt hat, dass er die Kündigung erhalten hat, muss man über das falsche Datum nicht mehr diskutieren.

Aber selbst wenn der Vermieter die Kündigung nicht bestätigt hätte, würde es reichen,dass der Mieter nachweist, dass das Kündigungsschreiben dem Vermieter bereits am 30.01.2022 zugegangen ist.

Zitat (von Josef:Kapinski):
Also ist die Kündigung gültig zum 25.02 ?


Nein, das Datum hat keine rechtliche Bedeutung. Man kann es auch weglassen. Im Übrigen gilt hier auch nocht der § 133 BGB und darüber kommt man zum Ergebnis, dass der 25.01.2022 gemeint war.

Es geht umgekehrt auch nicht, dass man das Schreiben auf den 29.12.2021 datiert und zum 31.03.2022 kündigt, wenn die Kündigung dem Vermieter erst am 15.01.2022 zugegangen ist.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36652 Beiträge, 13625x hilfreich)

Kommen wir mal zum Ausgangspunkt zurück. Er hat eine Kündigung geschrieben, die so mißverständlich war. Darauf hin hat der Vermieter einen Vorschlag der Einigung unterbreitet. Denn solltest Du aus Gründen der Sicherheit jetzt schriftlich bestätigen, wenn er Dir passt. Dann ist alles klar.

wirdwerden

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8296 Beiträge, 3710x hilfreich)

Zitat (von Josef:Kapinski):
Die Kündigung wurde bereits schriftlich zum 30.04.2022 bestätigt.


Der TE ist der VM und hat die Kündigung erhalten und bestätigt. Da muss niemand mehr was tun.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111298 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Josef:Kapinski):
Ist die Kündigung mit dem falschen Datum nun gültig zum 30. April oder ungültig aufgrund des falschen Datums?

Da das Mietende bereits bestätigt wurde, ist das ganze im Zweifel als Aufhebungsvertrag zu werten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1656 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von Josef:Kapinski):
Der Mieter möchte gerne zum 30.04.2022 ausziehen und hat eigentlich fristgerecht im Januar gekündigt.

Und diese Kündigung wurde zum 30.4.22 vom VM

Zitat (von Josef:Kapinski):
Die Kündigung wurde bereits schriftlich zum 30.04.2022 bestätigt


Zitat (von HeHe):
Der TE ist der VM und hat die Kündigung erhalten und bestätigt. Da muss niemand mehr was tun.


Auch meine Meinung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45473 Beiträge, 16172x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er hat eine Kündigung geschrieben, die so mißverständlich war.


Was soll denn an der Kündigung missverständlich gewesen sein?

Zitat (von wirdwerden):
Darauf hin hat der Vermieter einen Vorschlag der Einigung unterbreitet.


Er hat nur die sehr eindeutige und unmissverständliche Willenserklärung des Mieters bestätigt.

Zitat (von wirdwerden):
Denn solltest Du aus Gründen der Sicherheit jetzt schriftlich bestätigen, wenn er Dir passt. Dann ist alles klar.


Da war nie etwas unklar.

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