Familien Streit wegen Strom

27. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb485022-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Familien Streit wegen Strom

Hallo
Ich weiß nicht ob ich hier so ganz richtig bin aber ich erzähle euch einfach mal meine Geschichte und hoffe das jemand einen Rat für mich hat


Wir (mein Mann und ich ) haben im mai letzten Jahres ein Haus gefunden und da dieses sehr groß ist ( 5 Wohnungen ) meine Familie mit einbezogen ... meine Eltern und meine 3 Geschwister waren Feuer und Flamme und wollten alle mit einziehen! Mittlerweile wohnen wir auch alle hier! Das Haus wurde auf Mietkauf gekauft und jeder hat einen Mietvertrag bekommen! Zusätzlich zur Miete wurde vereinbart das der Strom über uns angemeldet wird aber von jedem halt mit bezahlt wird!
Meine Schwester hatte sich von ihrem Mann damals getrennt und ist alleine mit eingezogen . Sie lebt von Hartz 4 und die Miete wird direkt von der arge überwiesen ! So weit so gut...jetzt hat sie innerhalb von 8 Monaten 5 mal den Strom nicht bezahlt! Auf ansprechen ging sie total in die Luft und drohte damit auch weiter nicht zu bezahlen !
Stattdessen wohnt jetzt ohne Einverständnis von uns ihr ex mit hier und das auch noch mit Hund !
Müssen wir das so dulden das der einfach mit hier einzieht und dann auch noch mit Hund ? Vor allem begehen die meiner Meinung nach Betrug an der arge denn bei denen gelten die als getrennt ! Schließlich hat er auch eine eigene Wohnung die von der arge bezahlt wird ! Was kann man wegen dem nicht bezahltem Strom machen ?
Kann man da vielleicht direkt mit der arge sprechen das die den direkt mit der Miete an uns überweisen?
Ich möchte diese Kosten jetzt eigentlich nicht immer für meine Schwester bezahlen während sie und ihr Mann auf der faulen Haut liegen ...
ja ich weiß das es meine Schwester ist, aber reden lässt sie nicht mehr mit sich und ich möchte dieses Verhalten auch nicht noch Unterstützen !
Was kann ich denn nun machen ? Habe ich die Chance den Mann rauszuwerfen ? Oder gar die Wohnung ganz zu kündigen ?
Mittlerweile hat sie so viel Schulden bei uns das ich nicht daran glaube auch nur einen Cent wieder zu sehen aber ich möchte auch nicht noch mehr „Lehrgeld" bezahlen

Ich bin dankbar für jede Antwort
Lg

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Hallo,

für den Ex benötigt Sie kein Einverständnis von Euch, sie muss Euch lediglich informieren und halt evtl. einen höheren Nebenkostenanteil bezahlen, wenn nach Personen abgerechnet wird.

Für den Strom könnt Ihr natürlich klagen oder auch, wenn genügend aufgelaufen ist, kündigen.

Wenn Ihr die Schwester beim Amt anschwärzt bekommt sie evtl. eine Sperre und Ihr gar nichts mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich fang mal an. Von einigen Monaten Nichtzahlung Strom kann ja so ein Riesenschuldenberg bei Euch nicht zustande kommen. Als ersten Schritt würde ich mal die Verzahlung der Verhältnisse lösen. Was steht z.B. dahinter, dass nur Ihr als Vertragspartner für Strom angemeldet seid? Das würde ich als erstes kappen, der Schwester mitteilen, dass sie eine selbständige Anmeldung bei welchem Stromanbieter auch immer tätigen muss. Wenn sie dann nicht bezahlt, dann ist das ihr Problem und nicht das Deinige. Und sie abmelden bei dem Stromlieferanten. Das wäre für mich der Einstieg. Nein, das Job-Center ist nicht dazu da, Eure Schulden einzutreiben oder zu regulieren. Stromkosten sind in den Lebenshaltungskosten enthalten, also in dem Betrag, welchen die Schwester regelmäßig überwiesen bekommt. Andere Schulden sollten da eigentlich nicht entstehen. Denn das Job-Center überweist ja die Warmmiete.

Wo haben denn die anderen Schulden ihren Ursprung? Auch im Mietverhältnis? Ich habe selbst 2 Mieter, die aufstockend Grundsicherung/ALG II bekommen. Auch Mehrkosten in der Warmmiete werden von den Behörden anstandslos bezahlt. Allerdings sind die Abrechnungen auch okay. Liegt da noch was im argen?

Gegen den Einzug des Ehemannes mit Hund wird man wenig machen können. Gegen ein Anhäufen der Schulden aus dem Mietverhältnis kann man was tun.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wurde schriftlich vereinbart, dass die Schwester Betrag X an Strom zu leisten hat? Wenn nicht, dann sehe ich da - bei dem Verhalten was sie an den Tag legt - schwarz für die Vergangenheit.

ABER (und das sehe ich exakt so wie wirdwerden) ich würde Sie auffordern sofort die Rückstände zu zahlen (ist ja bald der 1. da hätte sie dann Geld) und wenn nicht. Stromzufuhr kappen.

Bei einem Haus mit 5 Wohnungen dürften auch entsprechend die Zähler für die Wohnung da sein. Abmelden und fertig. Soll sie sehen, was sie macht.
Bezüglich der Doppelbelegung wäre ich da ganz schmerzfrei.

Zitat:
Geehrte Schwester,

da der Gatte nun wieder mit dir zusammenlebt erlaube ich mir, deinen Anteil an NK auf Betrag X anzuheben. Ich darf dich bitten, die Erhöhung ab dem 1.3. zu berücksichtigen und frage höflich an, ob ich eine Kopie dieses Schreibens der ARGE vorlegen soll, damit diese die Anhebung der NK in ihren Unterlagen aufnehmen. Desweiteren erinnere ich letztmalig an den Ausgleich der Stromkosten in Höhe von insgesamt XX, welche bitte bis zum 5.3. auf meinem Konto eingehen sollten, da ich ansonsten den Strom abmelden werde.


Auch wenn sie tobt, ich würde wetten ,sie wird zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb485022-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz klar gesagt hat meine Schwester aus der letzten Wohnung hohe stromschulden und würde gar kein Strom auf sich oder ihren Mann angemeldet bekommen, daher haben wir alle Zähler in diesem Haus der Einfachheit eben auf uns angemeldet..
die Schulden rühren nicht nur aus nicht Zahlung des Stroms sondern auch daher das sie sich eine größere Summe geliehen hatte und auch diese nicht zurückgezahlt hat!
Es sind 5 Monate a 80 Euro um die es mir jetzt aber genau geht ! Und sie hat ja auch angedroht das sie weiterhin nicht zahlen wird !
Ich mag mir ungerne auf den Kopf rumtrampeln lassen und bin natürlich auch überaus enttäuscht mich von meiner Schwester so behandeln und auch beschimpfen zu lassen !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Schritt 1 : Zähler der Schwester abmelden und sie selber anmelden lassen......

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Eben, die Schulden aus der Vergangenheit in dem Ordner "eigene Blödheit" abheften, haken. Das kostet nur Deine Nerven. Lohnt sich nicht. Verantwortung für Strom auf sie übertragen. 1. Schritt. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb485022-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für die Antworten ! Ich werde ihr dann jetzt schriftlich mitteilen das sie den Strom auf sich anmelden muss und melde den Zähler von mir ab !
Ich bin mal gespannt wie sie das wohl hinbekommt ...

Danke noch mal für alle Antworten, ihr habt mir sehr geholfen !

Lg, mel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb485022-8):
Ganz klar gesagt hat meine Schwester aus der letzten Wohnung hohe stromschulden und würde gar kein Strom auf sich oder ihren Mann angemeldet bekommen, daher haben wir alle Zähler in diesem Haus der Einfachheit eben auf uns angemeldet..


Das schnellsten wieder ändern. Warum die Frau Schwester keinen Strom bekommt, dürfte Ihnen ja mittlerweile klar sein. Wir haben auch einige MIeter mit hohen Stromschulden, da haben dann die Stadtwerke so einen Münzapperat eingebaut, die bekommen nun halt nur noch Prepaid-Strom. Ist der Strom für den eingezahlten Betrag verbraucht, müssen sie nachwerfen oder eben ohne auskommen.

Zitat (von fb485022-8):
die Schulden rühren nicht nur aus nicht Zahlung des Stroms sondern auch daher das sie sich eine größere Summe geliehen hatte und auch diese nicht zurückgezahlt hat!


...

Zitat (von fb485022-8):
Es sind 5 Monate a 80 Euro um die es mir jetzt aber genau geht ! Und sie hat ja auch angedroht das sie weiterhin nicht zahlen wird !


Dann stellen Sie den Strom ab und gut ist. Wurden die 80 EUR schriftlich vereinbart?

Zitat (von fb485022-8):
Ich mag mir ungerne auf den Kopf rumtrampeln lassen und bin natürlich auch überaus enttäuscht mich von meiner Schwester so behandeln und auch beschimpfen zu lassen !


Kann ich gut verstehen und deswegen sollten SIe jetzt handeln. Im übrigen würde ich mir überlegen, ob man die Schwester tatsächlich in der FamilienWG eingebunden behaltten möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Wenn man vermietet - auch an Familie oder GERADE an die Familie - sollte man seiner Vermieterrolle auch gerecht werden und alles so tun, wie ein Vermieter, der an Dritte vermietet. Da hat man im Zweifel weniger Skrupel, Dinge einzufordern oder gar einzuklagen.

Ich vermute mal, dass es keine separaten Stromzähler je Wohnung (mehr) gab? Oder diese abgemeldet waren? Aus Kostengründen hat man sich ggf. entschieden dies so zu belassen. Normalerweise hat in einem MFH jede Wohnungen und die allgemeinen Flächen (Treppenhaus, Außenbeleuchtung) einen separaten Zähler. Fakt ist, wenn ihr das so regelt, könnt ich froh sein, dass alle anderen bezahlen.

Ich würde das vermutlich alles auf korrekte Beine stellen, damit der Vermieter auf der sicheren Seite ist. Und jeder Beteiligte hat die Transparenz über seinen Strom und die Möglichkeit regelmäßig den Anbieter zu wechseln.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb485022-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):


Ich vermute mal, dass es keine separaten Stromzähler je Wohnung (mehr) gab? Oder diese abgemeldet waren? Aus Kostengründen hat man sich ggf. entschieden dies so zu belassen. Normalerweise hat in einem MFH jede Wohnungen und die allgemeinen Flächen (Treppenhaus, Außenbeleuchtung) einen separaten Zähler. Fakt ist, wenn ihr das so regelt, könnt ich froh sein, dass alle anderen bezahlen.


.



Es gibt für jede Wohnung einen separaten Zähler !

-- Editiert von fb485022-8 am 27.02.2018 11:24

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb485022-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Stromzahlung wurde im Mietvertrag festgehalten!
Wenn ich ehrlich bin mag ich meine Schwester nach dem ganzen natürlich nicht mehr in unserer Gemeinschaft haben und auch alle anderen, sogar unsere Eltern mögen nicht mehr ! Sie lässt auch nicht mit sich reden ohne in die Luft zu gehen ... aber wie kann ich sie kündigen ohne ne Räumungsklage?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb485022-8):
Die Stromzahlung wurde im Mietvertrag festgehalten!


Das ist schon mal von Vortell

Zitat (von fb485022-8):
aber wie kann ich sie kündigen ohne ne Räumungsklage?


Vor Räumungsklage immer erst Kündigung. Kündigung ist möglich, wenn die Schwester mit einer Monatsmiete in Verzug ist. Nun ist es an Ihnen entweder abzuwarten, bis durch die Nichtzahlung des Stroms eine Monatsmiete voll ist, oder aber die Schwester aufzufordern.

Ich würde auffordern zu zahlen, mitteilen, dass die Handlungsweise in Zukunft nicht mehr geduldet wird (Nichtzahlung von Mietanteil iHv 80,00 €) und dass man beim nächsten Mal von seinem Recht auf außerordentlicher Kündigung Gebrauch machen wird. Und dann wüde ich auch tatsächlcih künidgen.

So wie ich die Sache einschätze, werden SIe jedoch um eine Räumungsklage nicht herumkommen. Und da es Familie ist empfehle ich dringend hier einen Anwalt sich andie Seite zu stellen, der ist neutraler und an diesem wird die Wut der Schwester abprallen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb485022-8):
Die Stromzahlung wurde im Mietvertrag festgehalten!

Positiv
Zitat (von fb485022-8):
Es sind 5 Monate a 80 Euro um die es mir jetzt aber genau geht ! Und sie hat ja auch angedroht das sie weiterhin nicht zahlen wird !

Wie lange braucht es noch für den Mietrückstand von einer Monatsmiete, bzw. laufend zu wenig Mietzahlung berechtigen auch zur Kündigung. Dafür sollte man einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.887 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen