Farbe und Größe der Müllsäcke (Restmüll)

14. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Teta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Farbe und Größe der Müllsäcke (Restmüll)

Hallo,

Ich würde gerne wissen , ob der Vermieter vorschreiben kann das die Mieter nur noch weiße durchsichtige Müllsäcke bis zu einer Größe von 30L in die schwarze Tonne (Restmüll) werfen dürfen ??.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zumindest nicht ohne sehr gute Begrüdung. Und da kann ich mir gerade wenig vorstellen. Das Kontrollbedürfnis des Vermieters ist als Grund nicht ausreichend. Es müssten schon schwerwiegende Probleme vorliegen, die sich ohne eine solche Regelung nicht lösen lassen.

Aber was ist das bitte für ein Vermieter? Privatvermieter mit Kontrollzwang?

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich könnte mir vorstellen, dass z. B. Mieter oft nicht richtig Papier/Verpackungsmüll nicht aussortiert haben und dadurch die schwarze Restmülltonne oft schnell übervoll war und er nun dem so entgegenwirken möchte ?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ich könnte mir vorstellen, dass z. B. Mieter oft nicht richtig Papier/Verpackungsmüll nicht aussortiert haben und dadurch die schwarze Restmülltonne oft schnell übervoll war und er nun dem so entgegenwirken möchte ?
Das mag sein. Sinn dieser Regelung wird sein, dass er den Müll seiner Mieter kontrollieren will. Das ist ohne wirklich schwerwiegende Folgen aber meiner Meinung nach nicht zulässig. Auch der Müll ist privat.

Wenn die Tonne zu schnell voll wird, muss er eben eine größere (zu höheren Kosten) anschaffen. Wenn unbefugte Müll einwerfen, muss er die Tonnen entsprechend sichern. Wirklich problematisch wird es erst dann, wenn die Entsorgungsunternehmen den Müll aufgrund von Falschbefüllung nicht mehr mitnehmen und trotz entsprechender Aufforderungen und Hinweise an die Nutzer sich das nicht ändert. Aber selbst dann sehe ich noch nicht wirklich den Vorteil dieser Regelung. Dann müsste er schon registrierte Müllsäcke an die Nutzer ausgeben, um den Verursacher ausfindig machen zu können.

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#4
 Von 
Teta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

der Grund ist das die Tonne zu schnell voll wird und angeblich nicht jeder den Müll ordentlich trennt.

mir geht es nur darum ob da was passieren kann wenn ich größere Müllsäcke in einer anderen Farbe nutze ?
ich habe noch sehr viele Rollen übrig und sehe irgendwo nicht ein das ich extra Geld für Müllsäcke ausgebe, die ich eh wegwerfe, wenn ich andere Müllsäcke umsonst bekommen kann und noch viele auf Lager habe.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Ich habe mich bereits geäußert. Rein rechtlich kann ich nicht erkennen, woher die Verpflichtung des Mieters zu solchen Müllsäcken herkommen soll.

Zur Klarstellung: Die mietvertraglichen Pflichten und Rechte werden mit dem Mietvertrag festgelegt. Nur wenn Gesetze dieses ermöglichen (z.B. Recht auf Mieterhöhung) kann einseitig von diesen Rechten abgewichen werden. Ich kann keinerlei Gesetz ergekennen, welches dem Vermieter ein solches Recht bei der Verwendung von Mülltüten zubilligen würde.

Man könnte noch versuchen, über eine Hausordnung zu argumentieren. Wenn es eine solche gibt und diese in den Mietvertrag eingebunden wurde, dann kann der Vermieter in sehr engen Grenzen die Hausordnung ändern. Das wäre hier der einzig mögliche Ansatzpunkt. Aber dazu müsste in der Hausordnung bereits irgendwas zur Benutzung der Mülltonnen entstehen und die aktuelle Forderung nur eine Konkretisierung der bereits dort enthaltenen Verpflichtungen sein.

Und selbst dann bleibt die Inhaltskontrolle und die Frage, ob es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Mieters handelt. Das würde ich so sehen. Der genannte Grund reicht mir zumindest nicht aus. Kein Mieter muss es sich gefallen lassen, dass aus Pauschalgründen sein Müll vom Vermieter kontrolliert wird.

Zum Schluss noch ein unrechtlicher Hinweis: Offenbar lebt der Vermieter mit im Haus oder zumindest in der Nähe. Wenn § 573a BGB relevant ist, muss der Mieter vorsichtig sein. Auch sonst ist zu überlegen, ob man es sich mit einem Vermieter als Nachbarn verscherzen will. Das Zusammenleben kann dann durchaus schwierig werden. Wegen ein paar Cent würde ich das nicht tun. Für mich wäre allerdings die Vorstellung, dass mein Nachbar mein Müll durchsuchen will, ein Grund mehr, große und blickdichte Mülltüten zu verwenden. Denn für mich ist das keine angenehme Vorstellung.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ein Vorschlag zur Lösung - falls machbar:

Jeder Mietpartei wird eine Tonne zugeteilt. Dann ist die für Inhalt und Kosten eindeutig verantwortlich.

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#7
 Von 
Teta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Offenbar lebt der Vermieter mit im Haus oder zumindest in der Nähe. Wenn § 573a BGB relevant ist, muss der Mieter vorsichtig sein. Auch sonst ist zu überlegen, ob man es sich mit einem Vermieter als Nachbarn verscherzen will. Das Zusammenleben kann dann durchaus schwierig werden. Wegen ein paar Cent würde ich das nicht tun. Für mich wäre allerdings die Vorstellung, dass mein Nachbar mein Müll durchsuchen will, ein Grund mehr, große und blickdichte Mülltüten zu verwenden. Denn für mich ist das keine angenehme Vorstellung.


nee der wohnt 2 orte weiter,
aber ok, ich sehe das genauso, solange ich meinen Müll trenne, kann ich in die tonne auch 60l bunte säcke reinwerfen..

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