Fehlende Nebenkostenabrechnung nach Auszug

1. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Memesa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlende Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hallo zusammen,

Ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Mein Mann und ich haben von Juli 2020 bis November 2021 in unserer alten Wohnung zur Miete gewohnt. Nach unserem Auszug hat unser Vermieter einen Teil unserer Kaution (knapp 1000€ von insgesamt 3000€ Kaution) als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung einbehalten.

Wenn ich richtig informiert bin, hätte er bis Ende 2022 Zeit gehabt uns diese zuzustellen. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Wir haben lediglich vor einer Woche eine Überweisung in Höhe von 530€ mit dem Verwendungszweck „Kaution minus Nebenkosten" erhalten. Inwieweit eine Nebenkostennachzahlung von fast 500€ gerechtfertigt ist, können wir nicht einschätzen, da es sich um einen Erstbezug gehandelt hat und man keinerlei Erfahrungswerte hatte.

Haben wir Anspruch darauf das restliche Geld der Kaution einzufordern, da seitens des Vermieters versäumt wurde rechtzeitig eine Nebenkostenabrechnung zuzustellen?

Ich bedanke mich für die Unterstützung.


Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120099 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Memesa):
Haben wir Anspruch darauf das restliche Geld der Kaution einzufordern, da seitens des Vermieters versäumt wurde rechtzeitig eine Nebenkostenabrechnung zuzustellen?

Ja.

Das sollte man dann aber in gerichtsfester Form machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Memesa):
Wenn ich richtig informiert bin, hätte er bis Ende 2022 Zeit gehabt uns diese zuzustellen.


Das kommt ganz drauf an. Wahrscheinlich schon, es kann aber auch anders aussehen. Dazu ganz wichtig: von wann bis wann geht eure Abrechnungsperiode? Meist steht das im Mietvertrag, aber auch längst nicht immer. Ggf. erschließt sich das aus der letzten Abrechnung, die ihr bekommen habt.

Meist sind die Abrechnungsperioden 01.01.-31.12., und dann hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12. des nächsten Jahres, dem Mieter die Abrechnung zuzustellen.

Wenn eure Abrechnungsperiode ebenfalls der 01.01.-31.12. ist, dann hätte euch die Abrechnung für 2021 (01.01.-31.12.21) bis zum 31.12.22 zugehen müssen. Alles, was euch später erreicht, darauf müsst ihr keine Nachzahlungen mehr leisten.

Wenn eure Abrechnungsperiode aber z.B. der 01.10.-30.09. ist und ihr am 30.11.21 ausgezogen seid, hätte euer Vermieter für den November 21 sogar noch bis zum 30.09.23 Zeit, den abzurechnen. Für alles bis September wäre das dann allerdings nur der 30.09.22 gewesen.

Also, ehe ihr ein gerichtsfestes Schreiben an den Vermieter schickt, dass ihr keine Nachzahlung mehr leisten müsst, weil er die Abrechnung nicht fristgerecht geschickt hat, und ihr die komplette Kaution zurückfordert, bitte auf jeden Fall die Abrechnungsperiode checken.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 363x hilfreich)

Die Ausführungen sind zwar korrekt, möglicherweise ist die Abrechnung gar noch gar nicht fällig.
Allerdings glaubt der Vermieter irgendwas korrekt abgerechnet zu haben, was er (dokumentiert) bei der Kautionsrückzahlung in Abzug bringt.

Bei den genannten Daten erstreckt sich das Mietverhältnis (je nach Lage) über 2 oder 3 Abrechnungsperioden, also es müsste mittlerweile schon mindestens eine Abrechnung gegeben haben. Das passt nicht zu der Angabe, dass es wegen Erstbezug keine Vergleichsabrechnung gegeben haben aus der die Abrechnungsperiode hervorgeht (oder diese wäre bereits selbst verfristet).

Ich würde den Vermieter denke ich jetzt erstmal auffordern alle bisher noch nicht erstellten Abrechnungen zu erstellen und zuzustellen und gleichzeitig Belegeinsicht einfordern (auf irgendwas muss der Abzug ja wohl basierern) und danach prüfen, ob alles korrekt gelaufen ist und ggf. Geld zurückfordern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen