Fehlendes Geländer / nur Handlauf

1. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.07.2019 19:32:57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Fehlendes Geländer / nur Handlauf

Hi,
Bei Einzug war ein marodes Geländer vorhanden, das kurz nach Einzug entfernt wurde. Natürlich in der Annahme meinerseits, es folge bald ein neues.
Dies ist nun 8 Monate her. Nachdem provisorisch Holzleisten angebracht wurden, begann der Vermieter im März damit, Geländerstangen anzubringen. Sprich: ein Handlauf ist seither vorhanden, aber eben nur dieser, somit kein Fallschutz vorhanden. Wir reden von einer Höhe von zwei bis drei Meter am höchsten Punkt, inkl Aufgang zum Balkon. Es ist eine große Lücke, in der ein Geländer sein müsste.
Ich fand das als Schwangere schon nicht besonders lustig und Sicherheit orientiert, mit kleinem Kind aber noch weniger.

Ist ein Handlauf als Absicherung bei der Höhe des Treppenaufgangs ausreichend oder ist der Vermieter verpflichtet, ein Geländer anzubringen, sodass einen Sturz unterhalb des Handlaufs unmöglich ist?
Gibt es Richtlinien die sich an der Höhe orientieren?

Und: wer zahlt eigentlich wenn was passiert?

Habe ich mich bereits schuldbar gemacht durch Duldung des fehlenden Geländers über Monate?

Bin für Tipps sehr dankbar!

Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go518944-62):
Ist ein Handlauf als Absicherung bei der Höhe des Treppenaufgangs ausreichend
Nein, auf keinen Fall. Absturzsicherungen sind notwendig ab Höhen von 1m. Manchmal weniger.
Zitat (von go518944-62):
ist der Vermieter verpflichtet, ein Geländer anzubringen, sodass einen Sturz unterhalb des Handlaufs unmöglich ist?
Ja, auf jeden Fall.
Zitat (von go518944-62):
Gibt es Richtlinien die sich an der Höhe orientieren?
Ja, gibt es. Es ist die DIN 18065.
Zitat (von go518944-62):
Habe ich mich bereits schuldbar gemacht durch Duldung des fehlenden Geländers über Monate?
Schuldbar? Du hast fahrlässig gehandelt. Zum Glück ist bisher nichts passiert.

Du solltest deinen Vermieter schriftlich und nachweisbar auffordern, unverzüglich das erforderliche Geländer anzubringen. Ganz knappe Frist setzen, er kann auch ein Provisorium als Schutz anbringen. Das wird er selbst wissen.
Du kannst Mietminderung ankündigen, falls er das nicht in der Frist erledigt.

Welche Treppe ist das? Außen oder im Haus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ganz ehrlich, die Angaben des TE sind viel zu dürftig um irgendwelche Antworten zu geben.

Ich weiß praktisch nix, außer das es einen Handlauf gibt.

Signatur:

3113

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#3
 Von 
guest-12301.07.2019 19:32:57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe fahrlässig gehandelt weil ich den Zusagen glaubte, es werde zeitnah fertiggestellt? Tatsächlich werde ich ständig vertröstet und hatte bisher den Glauben ans Gute bzw an Einhaltung von Absprachen. Langsam reichts halt und dann muss leider doch der schriftliche Weg eingeschlagen werden.. Was ich ungern tue.

Die Treppe ist außen. Durch sie gelangt man zur Haustür und auf dieser Erhöhung befindet sich auch der Aufgang zum Balkon, dort fehlt ebenfalls das Geländer. Lediglich dem Balkon wurde bisher ein Geländer verpasst.

Gibt es hier Vorlagen für derlei Forderungen, was ist wichtig zu erwähnen usw.?

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#4
 Von 
guest-12301.07.2019 19:32:57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn Angaben fehlen, bitte fragen. Ich bin hier um Rat zu finden. Es ist meine erste Mietwohnung und meine erstes Betreten des Rechtsgebietes.

Welche Infos fehlen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Ein Handlauf kann der obere Teil eines Geländers oder der obere Teil einer Brüstung sein oder er kann direkt an einer Wand befestigt sein.

Die Variante mit der Wand schließe ich mal aus, die Frage ist also, was genau befindet sich jetzt unter dem Handlauf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12301.07.2019 19:32:57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Treppe verläuft parallel zu einer Wand, an dieser ist kein handlauf, sondern an der gegenüberliegenden Seite. Der Handlauf ist durch einzelne Stangen angebracht. Klassischerweise würde sich zwischen diesen Stangen Glasscheiben als Geländer befinden, so jedenfalls ist es auf der Terrasse von uns angebracht. Die Stangen /Handlauf sind identisch.

Das heißt, zwischrn Boden / Treppen und Handlauf ist aktuell nichts außer Luft und eben jene Stangen, die aber eine Lücke von zwischendrin ca zwei Metern haben, also keinerlei Schutz bieten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go518944-62):
Ich habe fahrlässig gehandelt
weil du diesen geländerlosen Auf-und Abgang schon seit 8 Monaten benutzt. Erst als Schwangere und jetzt mit Kleinkind.
Zitat (von go518944-62):
dann muss leider doch der schriftliche Weg eingeschlagen werden.. Was ich ungern tue.
Dann lass es eben, niemand zwingt dich. Glaube weiterhin an das Gute im Menschen und dass weiterhin auch nichts passiert.
Zitat (von go518944-62):
Gibt es hier Vorlagen für derlei Forderungen, was ist wichtig zu erwähnen usw.?
Musterbriefe ?
-ICH- würde um die 4 Worte Geländer, Absturzsicherung, Frist, Mietminderung noch 2 verständliche Sätze und das Datum flechten. Der Vermieter kennt die Situation vor Ort, also bei dir. Ihm sollte ein Licht aufgehen. Ziemlich plötzlich.
Zitat (von go518944-62):
Klassischerweise würde sich zwischen diesen Stangen Glasscheiben als Geländer befinden
Wieso klassischerweise? Ist das vom Vermieter so geplant?
Es gibt auch andere klassische Geländer, die Frauen und Kinder und Männer und sogar Tiere vorm Abstürzen schützen.
Und der Vermieter konnte auch schon seit Monaten ein Provisorium anbringen, um Unfällen vorzubeugen. Klassische Bretter oder klassische Holzplatten. zB.

--->An der einen Wand ist nur ein Handlauf, weil dort die Wand verhindert, dass man abstürzt. Das ist o.k.
Auf der gegenüberliegenden Seite ist keine Wand, also freie Fallhöhe. Dort ist das Grundgerüst für das Geländer schon vorhanden, Handlauf und Geländerstangen sind aus Edelstahl vermutlich. Es fehlen aber die Scheiben zwischen den Geländerstäben
Richtig hellgesehen?

Seit einigen Jahren kann man schon mit Handykameras Fotos machen, diese mit einem Internet-
Dienst dann hier sichtbar machen. Bringt oft mehr als tsd. Worte.
;)
und bitte noch nicht fragen, wie viel Mietminderung...
auch nicht für den nicht fertigen Abstellraum....da kann zum Glück niemand abstürzen--- das hat also noch lange Zeit. :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
guest-12301.07.2019 19:32:57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Bist du einfach extrem abgestumpft vor lauter Unzufriedenheit (richtig hellgesehen?) oder brauchst du derlei Kommunikation um dich nicht ganz wertlos zu fühlen?
Ist ja schrecklich, wie Du mit hilfesuchenden und ernstgemeinten Fragen umgehst. Totales Fremdschaemen!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von guest-12301.07.2019 19:32:57):
Bist du einfach extrem abgestumpft vor lauter Unzufriedenheit
Weder--- noch, verehrter Gast/TE. Ich wüsste auch nicht, in welchem Zusammenhang ich mich wertlos fühlen sollte.

Zitat (von guest-12301.07.2019 19:32:57):
Ist ja schrecklich, wie Du mit hilfesuchenden und ernstgemeinten Fragen umgehst.
Wieso?
ICH habe beschrieben, was da wahrscheinlich vor der Haustür los ist. Ob es den Tatsachen entspricht, kannst nur du beantworten.
Ich habe empfohlen, was nun zu tun wäre aus meiner Sicht.
Ich habe die Technische Vorschrift genannt.

Was wünschst du noch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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