Fehler Nebenkostenabrechnung ?

15. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Mrs.J
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler Nebenkostenabrechnung ?

Hallo an alle. Jetzt muss ich mich auch mal an euch wenden mit einer vielleicht etwas banalen Frage.

Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und haben ein Guthaben. Leider ist auf der Nebenkostenabrechnung ein falsches Konto vermerkt, welches bereits seit Wochen nicht mehr existiert und auch schon vor mehreren Wochen beim Vermieter geändert wurde.

Eine geänderte Nebenkostenabrechnung mit dem korrekten Auszahlkonto wird uns verweigert.

Meine Frage: Ist das nicht schon ein formeller Fehler ??

Habe ich ein Recht drauf, dass das abgeändert wird ?

Wäre lieb, wenn ihr mir da Helfen könnt

Grüße an euch




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.10.2025 05:20:07
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Was nützt ein formeller Fehler wenn Guthaben? Nein es ist keiner.
Wenn "seit Wochen" das neue Konto gemeldet wurde und von dort die Miete mehrfach erfolgreich abgebucht wurde, dann muß der Vermieter sich kümmern, daß ihr euer Geld zurück bekommt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39163 Beiträge, 6438x hilfreich)

Zitat (von Mrs.J):
Habe ich ein Recht drauf, dass das abgeändert wird ?
Ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10716 Beiträge, 4712x hilfreich)

Mir ist etwas unklar, worum es genau geht. Natürlich hat ein Mieter das Recht, dass ein Nebenkostenguthaben auch beim Mieter landet. Hat der Vermieter hier bereits das Geld an das alte Konto überwiesen oder steht lediglich die alte Kontonummer auf der Abrechnung?

Eine falsche Kontonummer des Mieters ist jedenfalls meines Wissens nach kein formeller Fehler. Diese Information muss noch nicht einmal in einer Nebenkostenabrechnung enthalten sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49853 Beiträge, 17475x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Mrs.):
Habe ich ein Recht drauf, dass das abgeändert wird ?

Ja.

Nein, das Recht besteht nicht.

Es besteht aber das Recht, dass das Guthaben auf das richtig Konto überwiesen wird.

Zitat (von Mrs.J):
Meine Frage: Ist das nicht schon ein formeller Fehler ??

Da die Kontonummer nicht Bestandteil der eigentlichen Abrechnung ist, auch dann nicht wenn sie auf dem gleichen Blatt Papier gedruckt wurde, kann durch eine falsche Kontonummer die Abrechnung auch nicht fehlerhaft werden.

0x Hilfreiche Antwort

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