Hallo,
mal Angenommen ein Vermieter schreibt im Mietvertrag "Vemieter zahlt Strom Gas Wasser" aber tatsächlich meint er Mieter zahlt Strom Gas Wasser. Gelebte Praxis über 12 Monate. Mieter meldet sich bei den Stadtwerken an zahlt 12 Monate 100 Euro in das Konto der Stadtwerke. Mieterin wohnt in einer WG andere Mitbewohnerin zahlen ebenso 100 Euro an die Stadtwerke, sie verwaltet sozusagen das Konto. 2,5 Jahre später möchte sie plötzlich das Geld zurück per Anwalt und dem Vermieter wird Beicherung vorgeworfen. Zudem droht der Anwalt mit Strafrechtlichen Konsequezen, sollte der Vermietr nicht zahlen. Also Der Anwalt versucht mit druck und Nötigung seine Forderung durchzusetzen.
Ich hab jetzt mal mit KI versucht den Fall zu lösen: Taktisch, ist keine Antwort die beste Antwort, da es enorme Kosten der Gegenpartei verursacht und zweitens, man kann sich nicht verplappern und den Anwältin eine Steilvorlage liefern.
(gelöscht wegen Datenschutz)
-- Editiert von Moderator topic am 20. August 2026 14:31
-- Editiert von Moderator topic am 20. August 2026 21:57
-- Thema wurde verschoben am 20. August 2026 21:57
Fehler im Mietvertrag. Mieter fordert 2,5 Jahre später 1200 Euro
Zitat :Ich hab jetzt mal mit KI versucht den Fall zu lösen:
Amerikanisch KI und Deutsches Rechtsystem, das ist schon wegen der sehr begrenzten Verfügbarkeit einer validen Datenbasis zum scheitern verurteilt. Nicht umsonst haben diverse Dienstleister Millionen in juristische KI investiert. Nicht umsonst nutzen Anwälte diese nicht ganz billigen Lösungen statt der billigeren Varianten.
Zitat :Also Der Anwalt versucht mit druck und Nötigung seine Forderung durchzusetzen.
Das ist sein Job.
Da die Gegenseite schon mit Anwalt vertreten ist, sollte der juristische Laie sich ebenfalls eines Anwaltes bedienen, damit auf Augenhöhe gestritten wird und keine teuren Fehler passieren
Zitat :ein Vermieter schreibt im Mietvertrag "Vemieter zahlt Strom Gas Wasser" aber tatsächlich meint er Mieter zahlt Strom Gas Wasser
Wann genau hat der Vermieter das bemerkt?
Zitat :Wann genau hat der Vermieter das bemerkt?
Ich würde der Überschrift entnehmen, 2,5 Jahre nach Abschluss den Mietvertrages, durch das Schreiben der Gegenpartei?
Zitat :Ich hab jetzt mal mit KI versucht den Fall zu lösen
.....
Sehr geehrte Frau Kollegin xxx,
Ich gehe mal davon aus, dass Du keine Anwältin bist und hoffentlich sowas nicht an die Gegenseite verschickt hast!
Mit der "Kollegin" erweckst Du den Eindruck selbst Anwalt/Anwältin zu sein.
-> § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB....
Also bitte KI Formulierungen, löschen, vergessen, verbrennen und sich ein einen richtigen Anwalt wenden.
-- Editiert von User am 20. August 2026 13:47
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Hallo die MIeterin hat den Fehler nach 2,5 Jahren bemerkt und nun beruft sie sich darauf.
Problem hierbei ist, dass alles rechtens war und auch so gelebt wurde und plötzlich taucht sie aus dem nix auf und will Geld haben.
In der Kündigung wird zudem kein Wort davon erwähnt usw.
(gelöscht wegen Datenschutz)
-- Editiert von Moderator am 20. August 2026 14:31
Zitat :Ich würde der Überschrift entnehmen, 2,5 Jahre nach Abschluss den Mietvertrages, durch das Schreiben der Gegenpartei?
Ja, eventuell oder auch nicht. Jedenfalls wäre ein konkretes Datum für weitere Überlegungen hilfreich.
Zitat :Hallo die MIeterin hat den Fehler nach 2,5 Jahren bemerkt und nun beruft sie sich darauf.
Die Frage war, wann konkret Vermieter es gemerkt hat.
Zitat :Problem hierbei ist, dass alles rechtens war
Nö, denn der Vermieter hat seine vertragliche Vereinbarung nicht eingehalten.
Wäre alles rechtens gewesen und sauber gelaufen, gäbe es jetzt keine Post vom Anwalt.
Zitat :In der Kündigung wird zudem kein Wort davon erwähnt usw.
Wo kommt denn nun plötzlich eine Kündigung her? Und was alles versteckt sich novh hinter de. "usw,"?
-- Editiert von User am 20. August 2026 14:33
Was war denn rechtens? Jedenfalls ist nicht rechtens, dass du hier in die Welt hinein...die beiden Namen der Bewohnerinnen postest.Zitat :Problem hierbei ist, dass alles rechtens war
Die Mitbewohnerin taucht jetzt auf ... und fordert von dir als Vermieter Geld zurück...?
Was schreibt denn ihre Anwältin überhaupt??
Dass nicht der Vermieter der Wohnung diese Verbrauchskosten zu zahlen hatte, scheint ja als Schreibfehler identifiziert und schon vor 2,5 Jahren von den beiden WG-Bewohnern erkannt worden zu sein. Sonst hätte nicht jede je 100,- auf eigene Stadtwerkekonten gezahlt.
Warum nun beide jeweils 100,- als BK an die Stadtwerke gezahlt haben, müssen sie wohl unter sich ausmachen.
Der Vermieter hat nichts gezahlt, muss auch nichts zurückzahlen, hat sich nicht bereichert.
Das Schreiben an Frau Kollegin...bitte löschen.
Und das Schreiben an die Damen und Herren... auch von einer KI? Soll das Variante 2 an die Gegenseite sein?
Ich sehe überhaupt keinen Grund, derartige Pamphlete von KI entwerfen zu lassen. Soll sie doch klagen...
Man weiß leider nicht, was sie der Anwältin erzählt hat...bzw. was diese dir als Vermieter geschrieben hat.
Das wäre evtl. interessanter und wichtiger?
Sehr geehrter Herr x,
in obiger Angelegenheit zeige ich an, dass mich Frau y mit der Wahmehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird zunächst anwaltlich versichert.
Meine Mandantin hat mit Ihnen am 2. Juli 2022 einen Mietvertrag über ein Zimmer zur Größe von 18 m° in dem Objekt Musterhauasen geschlossen. Das Mietverhältnis hat am 2. Juli 2022 begonnen. Es wurde eine monatliche Gesamtmiete i.H.v. 500 € vereinbart.
Im Mietvertrag ist vermerkt, dass die Verbrauchskosten für Gas, Wasser, Abwasser, Strom, von ihnen direkt an die Stadtwerke Musterhausen gezahlt werden.
Mit Schreiben vom 16.09.2022 forderten Sie meine Mandantin dennoch auf, ab Oktober 2022 einen monatlichen Abstract Abschlag i.H.v. 100 € direkt an die Stadtwerke Musterhausen zu zahlen.
Meine Mandantin veranlasste die Zahlungen. Des Weiteren wurde sie rückwirkend als direkter Kunde bei den Stadtwerken Musterhausen aufgenommen, d. h, sie musste auch ein Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken abschließen.
Diese Vorgehensweise entsprach nicht der mietvertraglichen Vereinbarung, zumal die Verbrauchskosten in der vereinbarten Gesamtmiete enthalten sein sollten.
Mein Mandant hatte das Mietverhältnis zum 30. September 2023 gekündigt. Meine Mandantin zahlte in dem Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2023 die Gebühren an die Stadtwerke in Höhe von monatlich 100 €
Zeitgleich zahlte sie Ihnen in diesem Zeitraum eine monatliche Gesamtmiete (inklusive der (inklusive der Verbrauchskosten ) Ihv 500 euro.
Demgemäß sind Sie im Hinblick auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.200 € (100 € x 12
Monate) ungerechtfertigt bereichert.
Namens und in Vollmacht meiner Mandantin habe ich Sie mithin aufzufordern, den vorbezeichneten Betrag i.H.v. 1200 € bis spätestens zum 24.08.2026 auf das in Brieffuß bezeichnete Konto bei der Musterbank Endziffer-02) zu erstatten.
Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich meiner Mandantin empfehlen, die Erstattungsforderung gerichtlich geltend zu machen. Des Weiteren behält sich meine Mandantin für den Fall der Nichtzahlung die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Sie vor.
MIt Freundlichen Grüßen
fiktiver Musteranwalt aus Musterhausen
Zitat :Mit Schreiben vom 16.09.2022 forderten Sie meine Mandantin dennoch auf, ab Oktober 2022 einen monatlichen Abstract Abschlag i.H.v. 100 € direkt an die Stadtwerke Musterhausen zu zahlen.
1. Stimmt das?
2. was genau stand da drin?
3. Wie kam es überhaupt dazu, das man als Vermieter dies schrieb? denn den Abschlag legen in der Regel Vertragspartner und Stadtwerke fest, der Vermieter ist außen vor.
Zitat :1. Stimmt das?
2. was genau stand da drin?
3. Wie kam es überhaupt dazu, das man als Vermieter dies schrieb? denn den Abschlag legen in der Regel Vertragspartner und Stadtwerke fest, der Vermieter ist außen vor.
1. Ob das stimmt mündlich haben wir vereinbart 100 euro muss du an die stadtwerke zahlen weil sie kein deutsch konnte hab ich ihr geholfen.
2. Also, es gibt nichts schriftliches zu der Vereinbarung. Der Vermieter hat nix geschrieben, dass sie sich bei den Stadterken anmelden muss.
Das hat sich dann so ergeben bevor sie eingezogen ist.
Es war von Anfang an klar, dass 500 euro jeder mieter und 100 euro pro person zahlt jeder in die wg einzieht circa an die stadtwerke.
Andere Mitbewohner haben ebenso an die Stadtweke auf das Konto der Klägerin gezahlt sie hat es sozusagen vewaltet.....
Zitat :Also, es gibt nichts schriftliches zu der Vereinbarung. Der Vermieter hat nix geschrieben, dass sie sich bei den Stadterken anmelden muss.
Anwälte denken sich Sachen aus?
Zitat :Es war von Anfang an klar, dass 500 euro jeder mieter und 100 euro pro person zahlt jeder in die wg einzieht circa an die stadtwerke.
Anwalt und Ex-Mieter können beweisen das es ganz anders war.
WIE kann der Vermieter beweisen es es so war wie er meint?
Zitat :Angenommen ein Vermieter schreibt im Mietvertrag "Vemieter zahlt Strom Gas Wasser" aber tatsächlich meint er Mieter zahlt Strom Gas Wasser.
Zitat :mündlich haben wir vereinbart 100 euro muss du an die stadtwerke zahlen weil sie kein deutsch konnte hab ich ihr geholfen.
Ich an Deiner Stelle würde unter diesen Umständen die €1200 zahlen. Denn so, wie sich der Sachverhalt hier darstellt, entsteht ganz massiv der Eindruck, dass Du die mangelnden Deutschkenntnisse der Mieterin ausgenutzt hast, um sie NACH Vertragsschluß dazu zu bringen, doch Kosten zu übernehmen, die nicht vereinbart waren. Das wäre dann tatsächlich Vorsatz und insofern wirklich strafrechtlich relevant.
Zitat :Es war von Anfang an klar, dass 500 euro jeder mieter und 100 euro pro person zahlt jeder in die wg einzieht circa an die stadtwerke.
Das stimmt also absolut überhaupt nicht. Und wie die anderen Mietverträge in der WG waren, ist auch nicht relevant, da ein Vermieter durchaus mit unterschiedlichen Leuten unterschiedliche Verträge abschließen darf.
Und das solltest Du auch unbedingt nochmal prüfen:
Zitat :Mit Schreiben vom 16.09.2022 forderten Sie meine Mandantin dennoch auf, ab Oktober 2022 einen monatlichen Abstract Abschlag i.H.v. 100 € direkt an die Stadtwerke Musterhausen zu zahlen.
Zitat :Also, es gibt nichts schriftliches zu der Vereinbarung. Der Vermieter hat nix geschrieben, dass sie sich bei den Stadterken anmelden muss.
Ich glaube kaum, dass die Anwältin sowas schreibt, wenn es dieses Schreiben nicht gibt.
Zitat :nwälte denken sich Sachen aus?
Ich weiß ja am besten, was ich schriftlich habe oder? Wie gesagt sie hat sich freiwillig da angemeldet und den Stadtwerke Vertrag da unterschrieben. Sie hat ja auch die 100 Euro der Stadtwerke über 12 Monate Lang bezahlt. Problem war dass sie sich am Ende mit meiner Mutter gestritten hat und dann auch eine Mitbewohnerin dazu gebracht hat ebenso auszuziehen, ebenso hat sie eine Kündigung handschriftlich geschrieben, also die konnte schon gutes Deutsch so ist nicht, ebenso hat sie die Kündigung für die MItbewohnerin geschrieben, aber die Mitbewohnerin hat nur Unterschrieben. Die anderen Mitbewohnerin konnte nicht schreiben. Das beweist dass sie genau wusste wie man lesen und schreiben tut. Ich habe beide Kündigung bei mir liegen und die sehen 1:1 so aus.
Zitat :Anwalt und Ex-Mieter können beweisen das es ganz anders war.
WIE kann der Vermieter beweisen es es so war wie er meint?
Signatur:
Na ja Sie können nur nachweisen, dass ein Fehler im Mietvertag war, den beide Mieter und Vermieter nicht bemerkt haben aber er wurde anders gelebt. Zudem fehlt es dann ja an einer Nebenkostenabrechnung. Ich hab ja nix verlangt zurück oder so.
Das war ein Rechtschreibfehler, und dass weiß die Mieterin auch. Nach 2,5 Jahren behauptet sie plötzlich was anderes, wieso hat sie denn nicht direkt was gesagt oder so sie hat es ja auch selber überwiesen usw. Den Stadtwerkevertrag handschriftlich selbst unterschrieben usw.
Zitat :Ich glaube kaum, dass die Anwältin sowas schreibt, wenn es dieses Schreiben nicht gibt.
Es gibt zu 100 % kein Schreiben. 500 Euro miete und 100 EUro an Stadtwerke circa. das haben wir mündlich so vereinbart usw und tausend mal besprochen dem ist sie ja auch nachgekommen. Man kann ja auch jemanden mündlich auffordern, wenn dieser seine verpflichtungen nicht nachkommt.
Wer einen Vertrag durch eigene Anmeldung und aktive Verwaltung der WG-Gelder über das eigene
Konto lebt und bei Auszug nicht beanstandet, kann sich Jahre später nicht auf einen Tippfehler im
Miettext berufen. Zudem hat sie ja 12 Monate anstandlos das Geld überwiesen, wieso überweist man denn jeden Monat 100 Euro?
Ich könnte ja jetzt 2,5 Jahre Später ebenso behaupten, dass die Wohnung beschädigt war weil sie ihr Fahrrad mit in die Wohnung genommen hatte und 2500 Euro nachfordern für die Renovierung des Laminats weil sie ihr Fahrrad in der WOhnung gelagert hat und das ganze Laminat zerkratzt wurde. Irgendwo muss es ja auch grenzen geben.
Oder dass mir beim Auszug WG Eigentum entwendet wurde.
-- Editiert von User am 21. August 2026 09:50
Zitat :500 Euro miete und 100 EUro an Stadtwerke circa. das haben wir mündlich so vereinbart usw und tausend mal besprochen
Dann beweise es. Der schriftliche Vertrag sagt etwas anderes. Deine Position ist mehr als schlecht.
Hi.
meine Position ist schlecht? Aufgrund eines menschlichen Rechtschreibfehlers? Sowas kann schon mal passieren sind alles Menschen. Entlastet ist halt auch das der Vertrag anders gelebt wurde, das heißt beide parteien wussten was gemeint ist.
Die Anstragstellerin ist zudem eine ehemaligen Arbeitskollegin, der Vertag wurde damals sogar von einem Teamleiter von uns vermittelt. Zu ihm habe ich auch gesagt 500 euro miete und 100 euro stadtwerke. Er meinte auch die Mitarbeiterin ist damit einverstanden.
[b][/b]Einer schreibt weiter oben ich soll anstandlos 1200 Euro zahlen?
Da fehlt mir die Sachliche Begründung und taktische Klugheit bei der Aussage, zumal man auch damit rechnen kann, dass der Anstragsteller den Weg zum Gericht scheut, da dieses mit erhöhten Kosten verbunden ist.
-- Editiert von User am 21. August 2026 10:23
-- Editiert von User am 21. August 2026 10:25
Ich widme diese Antwort dem Thema Verjährung. Dabei ist zu unterscheiden.
Nach § 548 (2) BGB verjähren einige Forderungen des Mieters 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses. Die hier aufgestellten Forderungen fallen jedoch nicht darunter. Damit sind wir bei einer regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Der Beginn der Verjährungsfrist findet sich in § 199 BGB.
Genau beim Beginn wirds spannend. Wenn die Mieterin bereits 2022 hätte wissen müssen, dass sie die 100 Euro monatlich nicht zahlen muss, dann sind die Zahlungen aus 2022 verjährt. Mit der Sprache kann sie sich meiner Meinung nach nicht rausreden. Es wäre grob fahrlässig, den Mietvertrag nicht übersetzen zu lassen, wenn man ihn nicht versteht. Das war auch 2022 schon releativ einfach möglich.
Andererseits kann man natürlich auch argumentieren, dass sie von Nebenkostenvorauszahlungen ausging. Dann setzt die Verjährung erst mit Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung ein, die es vermutlich nie gab. Auf der Basis kann man argumentieren, dass keine Verjährung eingetreten ist. Die Zahlungen ab 2023 scheinen mir jedenfalls nicht verjährt.
Zitat :Anwälte denken sich Sachen aus?
Ja, mitunter machen sie das. Kann aber gut sein, das der Vermieter hier einen Zettel überreicht hat mit Kontaktdaten zu den Stadtwerken - das reicht dann schon als "Schreiben vom ....".
Zitat :Ich weiß ja am besten, was ich schriftlich habe oder?
Relevant ist nicht was DU hast, sondern was die Klägerin und deren Anwältin haben
Zitat :Das beweist dass sie genau wusste wie man lesen und schreiben tut.
Es ist aber nicht relevant was sie zum Zeit punkt der Kündigung konnte, sondern was sie zum Zeitpunkt des Abschluss des Vertrages konnte.
Zitat :Na ja Sie können nur nachweisen, dass ein Fehler im Mietvertag war
Nein, auch hier verkennst Du die Sachlage. Beweisen können sie einen Fakt, in Form einer eine vertraglichen Vereinbarung, schwarz auf weiß.
Das es ein Fehler war ist bisher nur eine unsubstantiierte Behauptung Deinerseits. Die volle Beweislast das es ein Fehler war liegt bei Dir alleine.
Zitat :Ich könnte ja jetzt 2,5 Jahre Später ebenso behaupten, dass die Wohnung beschädigt war
Ja, kein Probkem.
Nur hilft eine unsubstantiierte Behauptung des Vermieters nichts, die volle Beweislast das es Schäden gab und die Höhe der Schäden liegt bei Dir alleine. Zudem dürften die Ansprüche des Vermieters hier inzwischen verjährt sein.
Zitat :Andererseits kann man natürlich auch argumentieren, dass sie von Nebenkostenvorauszahlungen ausging. Dann setzt die Verjährung erst mit Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung ein, die es vermutlich nie gab. Auf der Basis kann man argumentieren, dass keine Verjährung eingetreten ist. Die Zahlungen ab 2023 scheinen mir jedenfalls nicht verjährt.
Ich denke, das der Anwalt genau so argumentieren würde.
Sie hat einen Versorgungsvertrag bei den Stadtwerken unterschrieben und regelmäßig 100 Euro an die Stadtwerke überwiesen. Dann soll sie sich an die Stadtwerke wenden und den Vertrag anfechten. Ausserdem wohnte sie zu dem Zeitpunkt nicht alleine sondern ein weiteres Zimmer in der selben Wohnung wurde an eine andere Mitbewohnerin vermietet. Die hat ebenfalls auf das Konto der Antragstellerin gezahlt. Und hatte 1:1 den selben Vertrag ebenso mit dem Fehlern demnadch müssten sich ja zwei Leute getäuscht haben.
Selbst wenn es ein Fehler beim Ausfüllen des Mietvertrags war: Den hast Du gemacht und Du musst dann auch für seine Folgen geradestehen.
Außerdem ist aus der Beschreibung unklar, wer der Vertragspartner des Stromversorgers war: Hat die Mieterin dort selbst auf ihren Namen einen Versorgungsvertrag gemacht oder hattest Du den Vertrag für die Gesamt-Wohnung und die Mieterin hat einen Teil Deiner Rechnung dort bezahlt?
Im zweiten Fall hättest Du das ganz klar nicht fordern dürfen - und solltest den Betrag (plus die Anmwaltskosten der Mieterin) schnell zurückzahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Im ersten Fall hätte die Mieterin sich nicht dort anmelden müssen, aber wenn sie es dennoch tut, dann hätte der Vermieter keinen Einfluß auf und Kenntnis von der Höhe des Abschlags (woher also die 100€/Monat?). Und außerdem würde der Anwalt dann nicht die Vorauszahlungen zurückfordern, sondern den Betrag der Schlußrechnung (die die Mieterin ja nach Kündigung/Auszug erhält, und der sicher von den 1200€ abweicht).
-- Editiert von User am 21. August 2026 12:33
Zitat :meine Position ist schlecht?
Ja.
Zitat :Na ja Sie können nur nachweisen, dass ein Fehler
Davon ab, dass außer Dir niemand "Fehler" sagt, hast Du diesen dann wohl auch mehrfach begangen,
wo man dann recht schnell wieder bei ->
Zitat :meine Position ist schlecht?
landet.
Zitat :Da fehlt mir die Sachliche Begründung und taktische Klugheit bei der Aussage, zumal man auch damit rechnen kann, dass der Anstragsteller den Weg zum Gericht scheut, da dieses mit erhöhten Kosten verbunden ist.
Da ein Anwalt auf der Gegenseite involviert ist, der die Rechtslage wohl deutlich besser kennt und Erfolgsaussichten einschätzen kann, als jemand der wiederholt "Fehler" in seine Mietverträge einbaut, ist es taktisch dämlich davon auszugehen, dass dieser das Verfahren nicht bis zum Ende durchziehen sollte.
Die Dir fehlende sachliche Begründung würde dann wohl lauten, dass die erhöhten Kosten letztendlich auf den Antragsgegner =Dich zukommen werden und aus 1200€ bis auf wenige Euro 2200€ werden.
-- Editiert von User am 21. August 2026 12:48
Zitat :Einer schreibt weiter oben ich soll anstandlos 1200 Euro zahlen?
Dann lass es doch einfach und warte ab, wie es sich entwickelt. Die Gefahr, dass das letztlich deutlich teurer als €1200 wird, ist aber sehr, sehr hoch.
Aber wisch Dir in der Zwischenzeit bitte den Schaum vom Mund, wenn Du hier schreibst.
Nur zur Erinnerung: Du bist diejenige, die hier um kostenlose Hilfe bittet. Die bekommst Du, soweit wir als Laien dazu in der Lage sind. Und absolut jeder hier hat Dir gesagt, dass Deine Situation nicht gerade gut ist. Das muss Dir nicht gefallen, aber letztlich musst Du nicht uns überzeugen, sondern die Ex-Mieterin und im Zweifelsfall das Gericht.
Und Fakt ist eben, dass DU einen Fehler im Mietvertrag gemacht hast und für Fehler gibt es ggf Konsequenzen. Erwachsene Menschen stehen für ihre Fehler gerade und versuchen nicht, die Verantwortung auf andere zu schieben und regen sich auf wie ein HB-Männchen.
Ich würde zahlen, weil mir das für diese doch relativ geringe Summe ein zu großes Risiko wäre. Oder ich würde mindestens anwaltlichen Rat einholen. Du möchtest beides nicht. Auch gut, dann schieb eben dem ersten einen zweiten Fehler hinterher. Ist mir letztlich schnuppe.
Nö. Bitte mal den Wortlaut aus dem Mietvertrag.Zitat :Im Mietvertrag ist vermerkt, dass die Verbrauchskosten für Gas, Wasser, Abwasser, Strom, von ihnen direkt an die Stadtwerke Musterhausen gezahlt werden.
Das mit dem Irrtum/Schreibfehler im Mietvertrag: "Vermieter zahlt Strom Gas Wasser" ist dein Irrtum. Der ist aber selbsterklärend und *hat sich erledigt* und die Mieterinnen 1+2 haben ihre jeweils 100,- auf das Stadtwerkekonto gezahlt.
WAS ist in der Gesamtmiete von 500,- enthalten ist, weißt du als Vermieter doch am besten? Eine echte Pauschalmiete scheint es nicht zu sein, aber davon geht Frau Y aus.
ODER: Was sagt der Wortlaut?
Welche Klägerin? Und welche Antragstellerin?Zitat :Es war von Anfang an klar, dass 500 euro jeder mieter und 100 euro pro person zahlt jeder in die wg einzieht circa an die stadtwerke. Andere Mitbewohner haben ebenso an die Stadtweke auf das Konto der Klägerin gezahlt sie hat es sozusagen vewaltet.....
Bist du auch der deutschen Sprache nicht mächtig? Die anderen *Probleme* gehören hier nicht hin.
Frau y fordert über ihre Anwältin 1.200,- zurück.
Wenn du dir als Vermieter sicher bist, dass du dich nicht mit 12x100,-= 1.200,- für Strom Gas Wasser bereichert hast und alles Wichtige!! schriftlich vorliegen hast und ggfls. auch nachweisen kannst, dann gibts mE noch immer keinen Grund, hier seitenlange Texte mit immer mehr unwichtigen Details zu fabrizieren.
Das ist ein anwaltlicher Standardsatz.Zitat :Nach fruchtlosem Fristablauf ...
btw.
Es gab in 2022 sehr viele Vermieter, die an ukrainische Geflüchtete vermieteten, die ziemlich schnell nach Erhalt ihrer §24-Aufenthaltserlaubnis eine Unterkunft außerhalb von Turnhallen u.a Notunterkünften suchten...und fanden. Leider häufig zu Mondpreisen, die dann aber von den Jobcentern bzw. den Sozialämtern zunächst auch gezahlt wurden. Wenige Vermieter hatten sich wegen Wucher zu verantworten...
Auch in 2016/17 konnte man leider bundesweit Gleiches bei Geflüchteten aus Syrien usw. verzeichnen.
Es gibt viele Antworten hier. Aus meiner Sicht aber wenig Klarheit, was nun genau da gelaufen ist. Ich bezweifle inzwischen auch, dass wir das hier hinbekommen werden.
Denn das war offenbar eine WG, in denen offenbar Einzelmietverträge über die einzelnen Zimmer abgeschlossen wurde. Da kann kein Mieter verpflichtet werden, einen Vertrag mit den Stadtwerken abzuschließen, mit dem er auch für Mitbewohner haftet, die einen unabhängigen Mietvertrag haben. Das scheint aber hier geschehen zu sein. Auch ist mir nicht klar, warum der Anwalt 12 Monate einfordert, wenn das Mietverhältnis über 15 Monate ging. Vielleicht ist in den letzten 3 Monaten nicht mehr gezahlt worden. Wenn das irgendwie mit einem Aufhebungsvertrag zusammenhing, dann muss man sich auch den noch anschauen. Unabhängig davon sollte es doch eine Abrechnung von den Stadtwerken geben. Da wird doch wohl kaum genau 1200 Euro an Kosten draufstehen.
Ich empfehle dem Vermieter jedenfalls, sofern er noch einer ist, bei einer Vermietervereinigung einzutreten, um zukünftig Fehler und für ihn selber nachteilige Unsauberkeiten in den Mietverträgen zu vermeiden. Ja, in WGs passieren mietrechtlich immer mal wieder haarsträubende Dinge. Ein Vermieter tut meiner Meinung nach gut daran, dies soweit wie möglich zu vermeiden. Das geht nur mit vernünftiger Beratung.
Zur aktuellen Fragestellung wird vermutlich auch ein Experte keine klare Meinung abgeben können. Ich traue mir aber noch nicht einmal zu, eine Empfehlung abzugeben.
Hey, ich bin nicht sauer oder hab auch kein Schaum vor Mund:
Vor Gericht zählen nur Fakten oder meiner Meinung nach schlüssiges Handeln.
Mein Arbeitskollge hat den Mietvertrag vermittelt und er hat ihr das vorab sogar gesagt, dass insgesamt 600 Euro zu zahlen sind 500 Euro bar und 100 -150 Euro an die Stadtwerke. ich hab ja zeugen. Wenn ich es anders gemeint hätte, hätte ich den Vertrag doch niemals so abgeschlossen.
Fakt ist, es handelte sich um einen Rechtschreibfehler. Dazu stehe ich ja auch.
Fakt ist der Vermieter hat den Fehler nicht bemerkt & die Mieterin auch nicht.
Fakt ist die Mieterin hat den Fehler nach 2,5 Jahren bemerkt und möchte jetzt geld zurück obwohl sie genau wusste wofür sie das geld an die Stadtwerke gezahlt hat. Fakt ist die Mieteirn hat sich meiner Mutter verstritten Zeuge meine Mutter.
Jeztt mal unter uns, das verhalten der Antragsstellerin ist echt Mies:
Nach dem Motto erstmal schön essen und trinken und am Ende dem Kellner sagen ne das essen war schlecht ich bezahl nix? Irgenwo muss es ja in Deutschland Grenzen geben. ? Ich gehe zum Friseur lasse mir die Haare schneiden und am Ende sage ich ne wir haben keinen vertrag du hast mir den Haarschnitt aufgeqautscht?
Laut KI soll ich so antworten:
Die jetzige Rückforderung widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter
dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium). Wer
einen Vertrag durch eigene Anmeldung und aktive Verwaltung der WG-Gelder über das eigene
Konto lebt und bei Auszug nicht beanstandet, kann sich Jahre später nicht auf einen Tippfehler im
Miettext berufen. Das nachträgliche Ausnutzen dieses Schreibfehlers ist rechtsmissbräuchlich und
rechtlich nicht schutzwürdig
Zitat :Es gibt viele Antworten hier. Aus meiner Sicht aber wenig Klarheit, was nun genau da gelaufen ist. Ich bezweifle inzwischen auch, dass wir das hier hinbekommen werden.
Denn das war offenbar eine WG, in denen offenbar Einzelmietverträge über die einzelnen Zimmer abgeschlossen wurde. Da kann kein Mieter verpflichtet werden, einen Vertrag mit den Stadtwerken abzuschließen, mit dem er auch für Mitbewohner haftet, die einen unabhängigen Mietvertrag haben. Das scheint aber hier geschehen zu sein. Auch ist mir nicht klar, warum der Anwalt 12 Monate einfordert, wenn das Mietverhältnis über 15 Monate ging. Vielleicht ist in den letzten 3 Monaten nicht mehr gezahlt worden. Wenn das irgendwie mit einem Aufhebungsvertrag zusammenhing, dann muss man sich auch den noch anschauen. Unabhängig davon sollte es doch eine Abrechnung von den Stadtwerken geben. Da wird doch wohl kaum genau 1200 Euro an Kosten draufstehen.
Ich empfehle dem Vermieter jedenfalls, sofern er noch einer ist, bei einer Vermietervereinigung einzutreten, um zukünftig Fehler und für ihn selber nachteilige Unsauberkeiten in den Mietverträgen zu vermeiden. Ja, in WGs passieren mietrechtlich immer mal wieder haarsträubende Dinge. Ein Vermieter tut meiner Meinung nach gut daran, dies soweit wie möglich zu vermeiden. Das geht nur mit vernünftiger Beratung.
Zur aktuellen Fragestellung wird vermutlich auch ein Experte keine klare Meinung abgeben können. Ich traue mir aber noch nicht einmal zu, eine Empfehlung abzugeben.
Insgesamt haben dort am Ende 4 Mitbewohner gewohnt und ********** hat mit den Mieter dort ausgemacht, dass sie die Stadtwerke verwaltet.
Ich wiederum habe die Vollmacht gehabt, damit ich da jederzeit die Stadtwerkekosten mit den Mietern besprechen konnte und ggf anpassen konnte. Die hat mir am Ende sogar eine Vollmacht unterschrieben, dass ich Zugriff auf das Konto habe. Ja, dann hat sie wohl am Ende die Beiträge an die Stadtwerke wohl von sich aus eingestellt ohne den Vermieter zu informieren. Das ist natürlich auch eine dreiste Angelegenheit. Ist mir selber nie aufgefallen.
Muss ich mir mal den Kontoauszug von den Stadtwerken zeigen lassen. Das zeigt aber dass alles gut war, bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Demnach hat sie ohne Wissen des Vermieters einfach die Zahlungen klammheimlich eingestellt.
-- Editiert von Moderator am 21. August 2026 15:43
Kreative Einordnung. Da ist nichts in Ordnung. Ein Vermieter überredet die Mieterin eines Zimmers, einen Vertrag mit den Stadtwerken abzuschließen (offenbar für die ganze Wohnung, also auch andere Mieter) und lässt sich dann selber eine Vollmacht ausstellen, um alles in der Hand zu behalten. Alleine das ist, auch ohne die Formulierung im Mietvertrag, problematisch. Dann ist die Mieterin eine Arbeitskollegin, die kein deutsch spricht und die über den Teamleiter vermittelt wurde. Ich hoffe mal nicht, dass da eine Machtposition im Job ausgenutzt wurde. Dann wären wir nämlich endgültig im Strafrecht.Zitat :Das zeigt aber dass alles gut war, bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
Wie schon geschrieben glaube ich nicht daran, dass das Forum hier etwas dazu auflösen kann. Dafür ist es zu kompliziert. Ein Anwalt kostet Geld, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Fragesteller selber zahlen würde. Bleibt also die Empfehlung, zukünftige Vermietungen sauber zu handhaben und sich von solchen Unsauberkeiten fernzuhalten. Im aktuellen Fall ist der Fragesteller eh überzeugt, nichts zahlen zu müssen. Da kann ich nur empfehlen, sich mit Schreiben an den gegnerischen Anwalt zurückzuhalten. Damit kann sich der Fragesteller mehr schaden denn nützen. Überzeugen wird er den Anwalt jedenfalls nicht. Schlimmstenfalls liefert er noch Munition gegen sich selber.
Vor Gericht biste noch nicht. Als Vermieter sollte man immer schlüssig handeln, d.h. auch alles belegen können.Zitat :Vor Gericht zählen nur Fakten oder meiner Meinung nach schlüssiges Handeln.
Welche Antragstellerin denn? Achte doch bitte auf die Begriffe...und nenne hier keine echten Namen
Bisherige Fakten:
A) Frau Y lässt mittels Anwältin vom Vermieter eine Summe von 1.200,- fordern, da dieser sich daran ungerechtfertigt bereichert hätte.
B) die Frist zur Zahlung ist der 24.8.26
C) Eine Empfehlung würde ggfls. an die Mandantin gegeben.
Was du hier Fakten nennst, fliegt dir vor Gericht um die Ohren.
Du allein hast zu entscheiden, ob duZitat :Laut KI soll ich so antworten:
- die 1.200,- fristgerecht zahlst
oder
- jetzt der Anwältin Nachweise und Belege vorlegst
oder
- die Klage abwartest
oder
- wie die KI antwortest
Beachte bitte:
- Wenn du nicht verstehst, warum die KI das nun so schreibt, solltest du das nicht verwenden.
- Hast du denn in dem 1. Jahr (22/23) mal auf das Stadtwerkekonto von Frau Y zugegriffen?
- Hast du die 100,- bei irgendwem mal angepasst/anpassen lassen?
Zitat :Jeztt mal unter uns, das verhalten der Antragsstellerin ist echt Mies
ja, aber das ist juristisch leider völlig irrelevant.
Zitat :ch wiederum habe die Vollmacht gehabt, damit ich da jederzeit die Stadtwerkekosten mit den Mietern besprechen konnte und ggf anpassen konnte. Die hat mir am Ende sogar eine Vollmacht unterschrieben, dass ich Zugriff auf das Konto habe.
Ups ... plötzlich kommt noch eine (Konto-)Vollmacht aus dem Hut ...
Deine Position verbessert sich damit nicht gerade.
Zitat :Ich gehe zum Friseur lasse mir die Haare schneiden und am Ende sage ich ne wir haben keinen vertrag du hast mir den Haarschnitt aufgeqautscht?
Ja, das geht. Herrenhaarschnitt war gewünscht, 25 EUR laut Werbung in Schaufenster. Man geht rein, verweist auf das Angebot und wird erst mal ohne weitere Vereinbarungen zum Haarewaschen gebeten. Dann kommt der Schnitt, es wurde gefönt und noch ein bisschen Chicchi für die Haare auspustenden der Ohre und Augenbrauen.
Am Ende dann n der Kasse 65 EUR aufgerufen. Argumentation, die 25 EUR wären je nur für den Schnitt gewesen, das andere würde halt auch kosten und ich hätte es ja nicht abgelehnt oder nachgefragt. Gegenargumentation, kein konkludentes handeln, da nicht erkennbar war das es nicht zum Haarschnitt gehören würde (im Gegensatz z.B. zum färben der Haare). Das ganze ging dann vor Gericht und hat den Friseur am Ende so um die 2000 EUR gekostet.
Zitat :Vor Gericht zählen nur Fakten oder meiner Meinung nach schlüssiges Handeln.
Ja, genau das ist Dein Problem. Die Gegenseite hat die Fakten. Du müsstet hingegen durch eine Indizien/Beweiskette das konkludente Handeln darlegen.
Zitat :Fakt ist, es handelte sich um einen Rechtschreibfehler.
Nö, Fakt ist, es handelte sich nicht um einen Rechtschreibfehler, denn ein Rechtschreibfehler ist ein Wort, das durch falsche Buchstabierung nicht den gültigen Regeln der Rechtschreibung (Orthografie) entspricht. Also z.B. "sägen" statt "sagen".
Wenn, dann ist es ein einfacher Schreibfehler.
Zitat :Laut KI soll ich so antworten:
Schlechte Wahl. Mal abgesehen von der juristisch unsauberen Formulierung, sollte man dem Gegner nie mitteilen, wie man sich zu verteidigen gedenkt.
Wenn man seinen Antwortdrang unbedingt befriedigen möchte, dann sollte man was neutrales schreiben, also so was wie das hier
"Sehr geehrter Herr Anwalt,
nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wird Ihre Einschätzung des Vorgangs diesseits nicht geteilt."
Wer unbedingt will könnte noch dazu schreiben
"Ein für jeden offensichtlich erkennbarer Schreibfehler lässt keine Ansprüche erwachsen."
Zitat :Irgenwo muss es ja in Deutschland Grenzen geben.
Absolut! Z.B. hier:
Zitat :Vermieter schreibt im Mietvertrag "Vemieter zahlt Strom Gas Wasser
Zitat :mündlich haben wir vereinbart 100 euro muss du an die stadtwerke zahlen
Und hier:
Zitat :Also, es gibt nichts schriftliches zu der Vereinbarung. Der Vermieter hat nix geschrieben, dass sie sich bei den Stadterken anmelden muss.
Das hat sich dann so ergeben bevor sie eingezogen ist.
Und hier auch:
Zitat :Denn das war offenbar eine WG, in denen offenbar Einzelmietverträge über die einzelnen Zimmer abgeschlossen wurde. Da kann kein Mieter verpflichtet werden, einen Vertrag mit den Stadtwerken abzuschließen, mit dem er auch für Mitbewohner haftet, die einen unabhängigen Mietvertrag haben
Etc.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, DU hast den Fehler gemacht.
Sowas geht immer so lange gut, wie man sich versteht. Aber wenn es Streit gibt, dann fliegt einem so ein Gemauschel halt um die Ohren. Wie heißt es doch so schön? Wo kein Kläger, da kein Richter.
Zitat :Fakt ist die Mieteirn hat sich meiner Mutter verstritten Zeuge meine Mutter.
Und ich denke, da liegt das Problem.
Da können Du und Deine Mutter jetzt noch ganz lange und ganz doll mit den Füßen auf den Boden stampfen und heulen, wie unfair das alles ist, oder ihr könnt alternativ was draus lernen. Und zwar, dass ihr Vermieter einen ganzen Haufen Fehler gemacht habt.
Bei zukünftigen Verträgen prüft ihr genauer, haltet alles schriftlich fest, hört auf mit so einem Blödsinn, dass ein Mieter in der ganzen WG für alle anderen einen Vertrag bei den Stadtwerken abschließt, und Du dann auch noch Vollmachten für Konten der Mieter bekommst., pp.
Zitat :Bleibt also die Empfehlung, zukünftige Vermietungen sauber zu handhaben und sich von solchen Unsauberkeiten fernzuhalten.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Macht euch schlau, haltet euch an das Gesetz, dann passiert das nicht nochmal.
Und aktuell bleibe ich dabei, dass ICH zahlen würde. Oder anders formuliert: aufstehen, Krönchen richten, weitermachen
Zitat :Und aktuell bleibe ich dabei, dass ICH zahlen würde.
Oder anders formuliert: aufstehen, Krönchen richten, weitermachen
komisch ist ja, dass der Vermieter nicht mal eine Nachforderung etc gestellt hat, nachdem die mieterin 3 monate lang die zahlungen eingestellt hat. das echt bisschen merkwürdig also wusste sie doch da was von.
Erstmal muss sie klagen und die Klage auch gewinnen. Dazu braucht es geld und nicht wenig. Aktuell stehen 230 Euro zu 1200 Euro also Gewinn für die Beklagte mit wenig Risiko. Wenn ich zahle hat sie ein Plus von 970 Euro.
Anders wär eine Klage da sind die Kosten dann 900 Euro Euro mit Gewinnaussicht 1200 Euro. Wenn sie verliert hat sie 900 selbst zu tragen.
Für mich ist das Risiko doch 1200 Euro +Anwaltsgebühr+ Gerichtskosten wenn ich verliere.
Für mich ist daher 2400 Euro maximal was ich verlieren kann.
Und für die beklagte wenn sie verliert maximal 1000 Euro.
-- Editiert von User am 21. August 2026 16:48
-- Editiert von User am 21. August 2026 16:53
Zitat :Für mich ist das Risiko doch 1200 Euro +Anwaltsgebühr. wenn ich verliere.
Nö, für Dich ist das Risiko 1200 EUR plus Verfahrenskosten wenn Du verlierst. Verfahrenskosten wären nach jetzigem Stand rund 1200 EUR für die erste Instanz.
Zitat :Dazu braucht es geld und nicht wenig.
Ja, sie wird noch ca. 300 EUR für ihren Anwalt und rund 250 EUR fürs das Gericht vorstrecken müssen - es sein denn sie hätte Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Und jetzt?
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