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Ich miete eine Wohnung in einem Haus mit 6 Parteien. In meiner Nebenkosteabrechnung habe ich festz gestellt, dass einige Kosten nur auf 4 Parteien verteilt sind. Kann ich selbst die Nebenkosten entsprechend kürzen? Ich habe gelesen, dass ich es auch rückwirkend verlangen kann. Meine Vermieterin wollte es nicht machen.
Vielen Dank!
Fehlerhaft:Betriebskosten
20. September 2003
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Frage vom 20. September 2003 | 09:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhaft:Betriebskosten
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