Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, keine Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

14. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
aschnet
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, keine Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Wir schlagen uns jetzt schon etwas länger mit der Nebenkostenabrechnung 2023 herum.

Die Vermieterin hat uns am 28.12.24, also kurz vor Fristablauf eine aus meiner Sicht unvollständige Nebenkostenabrechnung geschickt und möchte 1648€ Nachzahlung.

Die Wohnung hat leider Fernwärme (wir sind mittlerweile ausgezogen) und ich stelle auch nicht in Frage, dass wir eine ordentliche Nachzahlung leisten müssen. Allerdings würde ich die Richtigkeit bei solchen Summen gerne Prüfen.

Diese enthält keine Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Wir haben die Vermieterin darauf hingewiesen, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und wir gerne eine korrigierte Version hätten. Sie bestand darauf, dass die Abrechnung korrekt ist und Anfang 2025 haben wir ihr mitgeteilt, dass die Frist zur Übersendung einer korrekten Abrechnung abgelaufen ist und wir die geforderte Nachzahlung daher nicht anerkennen (das heißt nicht, dass wir reell aufgelaufene Kosten nicht zahlen wollen. Wir wollen nur eine korrekte Abrechnung).

Für 2025 (Auszug im Juli) hat sie uns nun eine Mail mit ICloud Links zur neuen Abrechnung geschickt. Diese waren allerdings nach wenigen Tagen nicht mehr abrufbar. Anscheinend waren dieses mal auch die Daten der Firma angehängt, die die Heizkörper abliest (kann ich aus den Namen der Links entnehmen).

Meine Frage ist: Ist die angehängte (links zu directupload) Abrechnung wirklich unvollständig und ist der Weg über die ICloud mit einer Möglichkeit zum Download für wenige Tage so zulässig?

Viele Grüße


-- Editiert von Moderator topic am 15. Oktober 2025 15:13




1 Antwort
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3117 Beiträge, 1258x hilfreich)

Alles, was nicht bis 31.12.2024 gefordert wurde, dürfte sowieso hinfällig sein. Du hast also nur die Abrechnung zugrunde zu legen, die innerhalb des Jahres 2024 angekommen ist. Davon kannst du dann unberechtigte Posten abziehen. Wenn zu viel von deiner Kaution abgezogen wurde und bei der nächsten/letzten Abrechnung noch eine Nachforderung kommt, dann würde ich das einfach aufrechnen und das Gejammere ignorieren. Solltest du eigentlich noch was rausbekommen (ggf. nicht viel), dann würde ich verzichten, das dürfte sich nicht lohnen. Wenn du wirklich bei korrekter Abrechnung was nachzahlen musst (nach Aufrechnung), dann würde ich das zahlen.

Wäre halt wichtig, was genau im Mietvertrag zu den Betriebskosten vereinbart wurde.

Aber gerade die Heizkosten wurden doch nach Verbrauch abgerechnet?

Die Erhaltungsrücklage ist nicht über Nebenkosten umlegbar (scheint wohl auch nicht passiert zu sein). Die Grundsteuer ist umlegbar, Grundbesitzabgaben aber nicht pauschal. Und für Grundsteuer ist der Betrag extrem hoch (ok, ich sehe gerade, dass der Hebesatz auch irgendwie abartig ist). Trotzdem mal prüfen, ob das auch wirklich die gemietete Fläche ist, oder nicht doch noch was dazugerechnet wurde.

Von den "umlagefähigen Kosten" sind auch nicht zwingend alle auf dich umlagefähig. Hast du einen Stellplatz gehabt? Hattest du Zugang zum Schwimmbad?!
Wasser und Schmutzwasser nach Miteigentumsanteilen scheint mir auch seltsam.
Warst du im Haus 3-5? Dann wäre auch kein Aufzug da.
Hausmeister ist in voller Allgemeinheit auch nicht umlagefähig. Verwaltung, Reparatur, etc. geht nicht. Reinigung schon. Aber Reinigung machen ja offenbar andere.

Ich würde mal grob schätzen, dass die Nebenkosten rund 30-40% über dem Durchschnitt liegen. Kann natürlich für einige Regionen/Bauweisen/etc. dennoch angemessen sein.

Ach ja: Die Klarnamen würde ich aus den Bildern sofort entfernen, außer es ist deiner. Aber selbst dann...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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