Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - Gaskosten? Kein Umlageschlüssel...

20. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
mysticia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - Gaskosten? Kein Umlageschlüssel...

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Unser Vermieter hat nun zum wiederholten Male unsere Nebenkostenabrechnung 2005 (sind erst Ende Januar 2005 eingezogen) formell, inhaltlich und rechnerisch fehlerhaft, zuletzt durch einen Anwalt (keine Ahnung, wie er dies durchgebracht hat) uns zugestellt.

Auch unter Einsicht der Kopien der Rechnungen sind die Kosten und Berechnungen (Formeln zur verbrauchsabhängigen Berechnung sind frei ausgedacht und keinem Gesetz zuzuordnen) nicht nachvollziehbar. Im Mietvertrag ist kein Hinweis darauf zu finden, ob Kosten, die nicht über einen Einzelzähler den Wohnungen zuzuordnen sind (Gasverbrauch zur Erwärmung des Warmwassers kann nicht einzeln den Wohnungen zugeordnet werden) pro Kopf oder qm oder sonstwie abgerechnet werden. Kann aber hierzu auch kein Gesetz finden.

Ich will nun selbst die Nebenkostenabrechnung erstellen, da sonst nie etwas draus wird. Wie muss ich nun diese Gaskosten berechnen? Das Gas für die Heizkosten kann am Zähler der einzelnen Wohnungen abgelesen werden. Kann ich, da kein Umlageschlüssel festgelegt ist, dies einfach ignorieren? Oder muss ich nach qm abrechnen? Kann ich verlangen, dass der Vermieter Zähler anbringt?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Nietzold

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Anwalt wird nicht die Richtigkeit prüfen, sondern er wurde vom VM beauftragt und bezahlt, also führt er aus.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Brit_04420
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 12x hilfreich)

Fast immer ist die Berechnung per qm zum Nachteil des Mieters. Besser pro Personenanzahl/Wohneinheit abrechnen ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo Brit_04420,
soweit mir bekannt können heizkosten nicht nach personenzahl abgerechnet werden.
siehe Heizkostenverordnung
gruss,
kristijan

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