Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Unser Vermieter hat nun zum wiederholten Male unsere Nebenkostenabrechnung 2005 (sind erst Ende Januar 2005 eingezogen) formell, inhaltlich und rechnerisch fehlerhaft, zuletzt durch einen Anwalt (keine Ahnung, wie er dies durchgebracht hat) uns zugestellt.
Auch unter Einsicht der Kopien der Rechnungen sind die Kosten und Berechnungen (Formeln zur verbrauchsabhängigen Berechnung sind frei ausgedacht und keinem Gesetz zuzuordnen) nicht nachvollziehbar. Im Mietvertrag ist kein Hinweis darauf zu finden, ob Kosten, die nicht über einen Einzelzähler den Wohnungen zuzuordnen sind (Gasverbrauch zur Erwärmung des Warmwassers kann nicht einzeln den Wohnungen zugeordnet werden) pro Kopf oder qm oder sonstwie abgerechnet werden. Kann aber hierzu auch kein Gesetz finden.
Ich will nun selbst die Nebenkostenabrechnung erstellen, da sonst nie etwas draus wird. Wie muss ich nun diese Gaskosten berechnen? Das Gas für die Heizkosten kann am Zähler der einzelnen Wohnungen abgelesen werden. Kann ich, da kein Umlageschlüssel festgelegt ist, dies einfach ignorieren? Oder muss ich nach qm abrechnen? Kann ich verlangen, dass der Vermieter Zähler anbringt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Nietzold
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - Gaskosten? Kein Umlageschlüssel...
20. Oktober 2006
Thema abonnieren
Frage vom 20. Oktober 2006 | 12:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - Gaskosten? Kein Umlageschlüssel...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 20. Oktober 2006 | 12:12
Von
Status: Schlichter (7340 Beiträge, 1610x hilfreich)
Der Anwalt wird nicht die Richtigkeit prüfen, sondern er wurde vom VM beauftragt und bezahlt, also führt er aus.
Gruß
Michael
#2
Antwort vom 20. Oktober 2006 | 12:22
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 12x hilfreich)
Fast immer ist die Berechnung per qm zum Nachteil des Mieters. Besser pro Personenanzahl/Wohneinheit abrechnen ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Oktober 2006 | 12:48
Von
Status: Lehrling (1137 Beiträge, 265x hilfreich)
hallo Brit_04420,
soweit mir bekannt können heizkosten nicht nach personenzahl abgerechnet werden.
siehe Heizkostenverordnung
gruss,
kristijan
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.478
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten