Im gemeinschaftlich genutzten Kellerraum geht seit einiger Zeit ein Nachbar seinem neuen Hobby Tischlern nach. Das heißt er fräst, schleift und sägt. Dies ist wirklich unerträglich laut und bis in die Wohnung zu hören. Dabei werden auch keine Ruhezeiten berücksichtigt. Davon abgesehen, ist der Lärm so unerträglich, dass er selbst außerhalb der Ruhezeiten eine Zumutung ist.
Darüber hinaus kann man den Keller während seiner Arbeit und danach nicht ohne Schutzmaske betreten, da sämtliche Kellerräume mit Feinstaub belegt sind.
Wie kann man sich am besten vor dieser Feinstaub- und Lärmbelästigung schützen?
Feinstaub- und Lärmbelästigung im Wohnhaus/-keller
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWie kann man sich am besten vor dieser Feinstaub- und Lärmbelästigung schützen? :
Bester Schutz wäre Eigenheim und dort hinein. Aber leider in den wenigsten Fällen umsetzbear, deswegen solltest du dich mit deinem VM in Verbindung setzen und ihn über diese Umstäne informieren und auffordern hier für Abhilfe zu sorgen.
Da mit dem Nachbarn darüber zu sprechen offenbar ausscheidet, bleibt nur noch das juristische.
Man meldet den Mietmangel mal als erstes an den Vermieter und kündigt Mietminderung an.
ZitatDabei werden auch keine Ruhezeiten berücksichtigt. :
Welche Ruhezeiten sollen das denn sein?
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@Solan 196:
Eigenheim? Nur zu gerne... :/ Fehlt an Möglichkeiten...
Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
@Harry van Sell:
https://www.bmu.de/GE689
Es gibt ja ein Lärmschutzgesetz für solche Geräte.
Mit dem Nachbarn wurde gesprochen und ihm die Lage (unerträglicher Lärm) erklärt. Daraufhin fragte er freundlich, wann es denn passen würde. Bis 19:00 Uhr wurde geantwortet. Nun, zwei Wochen später wurde am Sa und So bis 23 und 21 Uhr gearbeitet.
Das Lärmschutzgesetz gibt ja Zeiten hierfür an.
Jedoch ist auch die Frage, wo findet man Antwort zur Feinstaubbelästigung?
Zitathttps://www.bmu.de/GE689 :
Es gibt ja ein Lärmschutzgesetz für solche Geräte.
Muss ja ein großer Keller sein, wenn da Sachen wie Straßenfertiger, Grabenfräse, Transportbetonmischer und sogar ein Turmdrehkran reinpassen - wie setzt man die eigentlich beim tischlern ein ... ?
Sollte das die einzige Rechtsgrundlage gewesen sein auf die man seine Ansprüche stützen wollte, wird man sich wohl nur auf die "TA Lärm" stützen können. Die wird in Ermangelung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung von Gerichten oft herangezogen.
Aber da muss es auch nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr leiser sein.
Wobei man könnte noch bei der Gemeinde prüfen, immer mehr Gemeinden haben Verordnungen erlassen - meist aber auch nur für zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen.
@Harry van Sell
Also bleibt nur Umzug?
Ich hatte gehofft, dass es eine Regelung gibt, dass ein Wohnhaus eben keine Werkstatt ist.
Kennt sich da keiner aus oder gibt es da schlichtweg nichts?
Gibt es nur den einen Mietmieter oder mehrere? Sind es mehr Wohnungen was meinen die anderen Mieter?
Ansonsten mit den VM Kontakt aufnehmen.
@Harry van Sell:
Darüber hinaus steht dort zum Lärmschutz ja auch:
" So ist es in allgemeinen und reinen Wohngebieten verboten, Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr zu nutzen. In diesen Gebieten gilt darüber hinaus für bestimmte lärmrelevante Geräte, wie zum Beispiel für Laubbläser und Laubsammler, grundsätzlich auch ein Betriebsverbot in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr."
Und die Fräse/Säge und Absauganlage würde ich jetzt Mal mit einem Laubbläser vergleichen wollen. Aber die Zeiten bringen auch nichts, wenn man selbst nach persönlicher Rücksprache weiter bis 23 Uhr arbeitet.
@Loni12:
Es sind ca. 12 Mietparteien. Den Lärm bekommt man jedoch nur im EG unmittelbar über den Handwerker mit und im Treppenhaus.
Da er bis in die Nacht hinein arbeitet sieht man den Feinstaub am morgen nicht mehr und wähnt sich in Sicherheit.
- Also nein, außer uns sieht es offenbar keiner.
Die Frage ist eben auch darf man im gemeinschaftlich genutzten Kellergang/ Wohngebäude derartigen Feinstaub dauerhaft produzieren. Es ist nicht nur eine kurzfristige Renovierung. Es ist ein längerfristiges Hobby.
-- Editiert von nico 24 am 28.09.2020 07:54
Zitat:Die Frage ist eben auch darf man im gemeinschaftlich genutzten Kellergang/ Wohngebäude derartigen Feinstaub dauerhaft produzieren.
Nein, weder den Feinstaub noch den Lärm darf man dauerhaft produzieren. Selbst wenn beides nicht erzeugt würde, darf ein Gemeinschaftsraum nicht zum Hobbyraum eines einzelnen Mieters umfunktioniert werden.
Der erste Ansprechpartner ist und bleibt der Vermieter.
Es sollte in seinem eigenen Interesse sein, dass solche Arbeiten in keinem Kellerraum stattfinden.
Mit Holzfeinstaub lässt sich eine vorzügliche explosionsfähige Atmosphäre herstellen wenn die passende Absaugung fehlt und mit entsprechenden ungeeigneten Maschinen oder Lampen / Steckdosen hat man dann auch direkt die Zündquelle im Raum.....
-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2020 09:51
Eine Fräse/Säge ist nun aber mal kein Laubbläser und daher nicht von dieser Regelung betroffen.ZitatUnd die Fräse/Säge und Absauganlage würde ich jetzt Mal mit einem Laubbläser vergleichen wollen :
Eine Fräse/Säge erzeugt auch keinen Feinstaub! Das ist zwar Staub, aber eben kein Feinstaub. Aber egal, auch der feine Staub der beim Fräsen entsteht ist nicht unbedingt gesundheitsförderlich. Dagegen kann man wohl einen Unterlassungserklärung erwirken.
Wie kommt der Mitbewohner auf die Idee den Kellergang zur Hobbyausübung nutzen zu dürfen? Warum hat man ihm nicht freundlich gesagt, dass das überhaupt nicht passt?ZitatMit dem Nachbarn wurde gesprochen und ihm die Lage (unerträglicher Lärm) erklärt. Daraufhin fragte er freundlich, wann es denn passen würde. :
Wie muss man sich das vorstellen, putzt der Mitbewohner jedes mal alles blitzeblank? Hat er Zutritt zu sämtlichen Kellerräumen?Zitat[...]da sämtliche Kellerräume mit Feinstaub belegt sind.[...]/[...]Da er bis in die Nacht hinein arbeitet sieht man den Feinstaub am morgen nicht mehr[...] :
In dem man dem Treiben ein Ende setzt. Erste Adresse ist hier, den Hauseigentümer/Vermieter zu bitten dies zu unterbinden. Sollte dieser das anders sehen, oder nutzt der Mitbewohner den Kellergang gar mit seinem Segen, muss man versuchen den Vermieter vom Gegenteil zu überzeugen.ZitatWie kann man sich am besten vor dieser Feinstaub- und Lärmbelästigung schützen? :
VG
Roland
Kann man das mit der Nutzung begründen?
Eine Garage darf ja (offiziell) auch nur zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt werden. Sind dann Kellerabteile Kellerräume nicht auch nur zur Lagerung von Hausrat, o.ä. zugelassen?
Oder was heißt denn in diesem Fall "gemeinschaftlich genutzter Kellerraum"? Wie wird er denn benutzt, wenn da nicht gerade die Werkstatt geöffnet hat?
Unser gemeinschaftlich genutzter Kellerraum ist z.B. die Waschküche, und die wird natürlich auch entsprechend genutzt.
-- Editiert von car4000 am 28.09.2020 12:57
ZitatAlso bleibt nur Umzug? :
Nein, erst mal die üblichen Wege gehen - hier dann über den Vermieter.
ZitatIch hatte gehofft, dass es eine Regelung gibt, dass ein Wohnhaus eben keine Werkstatt ist. :
Nein, die gibt es nicht, weil das Grundgesetz durchaus eine Werkstatt erlaubt.
Aber es ist nicht erlaubt andere Mieter durch die Werkstatt unzumutbar zu belästigen - Stichwort "Störung des Hausfriedens".
ZitatUnd die Fräse/Säge und Absauganlage würde ich jetzt Mal mit einem Laubbläser vergleichen wollen. :
So gesehen hast Du zwar recht, aber die Aufzählung im Gesetz ist abschießend.
ZitatSind dann Kellerabteile Kellerräume nicht auch nur zur Lagerung von Hausrat, o.ä. zugelassen? :
Nein, außer darin zu wohnen darf man da eigentlich fast alles.
Seit wann denn?Zitatgeht seit einiger Zeit :
Wie kommt man auf diese Zeit?ZitatBis 19:00 Uhr wurde geantwortet. :
Wer? Du oder der Hobbylist?ZitatDa er bis in die Nacht hinein arbeitet sieht man den Feinstaub am morgen nicht mehr :
Ich würde ihn freundlich fragen, was er da baut, wann es denn fertig wäre und er möge sich wegen des Maschinenlärms an die Hausordnung halten. Und den Feinstaub möge er bitte wegsaugen, wenn er sich gelegt hat, damit man ihn nicht durch den Keller, das Treppenhaus, die eigene Wohnung schleppt.
Dass 10 weitere Mietparteien solchen Lärm nicht störend empfinden, kann ich mir fast nicht vorstellen.
Wenn ich trotzdem mehrmals täglich in den Keller müsste---Schutzmaske. Ist ja nix Neues.
Ich würde erst später meinen Vermieter nerven.
Zitatund er möge sich wegen des Maschinenlärms an die Hausordnung halten. :
Dummerweise gibt es hier keine entsprechende ...
...was kein Freibrief ist, geräuschimitierende Hobbys, und deren Maschinen, nach Belieben zu betreiben.Zitat:Zitatund er möge sich wegen des Maschinenlärms an die Hausordnung halten. :
Dummerweise gibt es hier keine entsprechende ...
VG
Roland
Zitat...was kein Freibrief ist, geräuschimitierende Hobbys, und deren Maschinen, nach Belieben zu betreiben. :
Habe nichts anderes behauptet.
Dann hatte ich das falsch verstanden - gut, dass es geklärt ist.Zitat:Zitat...was kein Freibrief ist, geräuschimitierende Hobbys, und deren Maschinen, nach Belieben zu betreiben. :
Habe nichts anderes behauptet.
VG
Roland
Was gibts nicht? Keine Hausordnung, in der geregelt ist, wann Ruhezeiten einzuhalten sind?ZitatDummerweise gibt es hier keine entsprechende ... :
ZitatKeine Hausordnung, in der geregelt ist, wann Ruhezeiten einzuhalten sind? :
Genau.
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