Feinstaub- und Lärmbelästigung im Wohnhaus/-keller

27. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
User 23
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Feinstaub- und Lärmbelästigung im Wohnhaus/-keller

Im gemeinschaftlich genutzten Kellerraum geht seit einiger Zeit ein Nachbar seinem neuen Hobby Tischlern nach. Das heißt er fräst, schleift und sägt. Dies ist wirklich unerträglich laut und bis in die Wohnung zu hören. Dabei werden auch keine Ruhezeiten berücksichtigt. Davon abgesehen, ist der Lärm so unerträglich, dass er selbst außerhalb der Ruhezeiten eine Zumutung ist.
Darüber hinaus kann man den Keller während seiner Arbeit und danach nicht ohne Schutzmaske betreten, da sämtliche Kellerräume mit Feinstaub belegt sind.
Wie kann man sich am besten vor dieser Feinstaub- und Lärmbelästigung schützen?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4510 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von nico 24):
Wie kann man sich am besten vor dieser Feinstaub- und Lärmbelästigung schützen?


Bester Schutz wäre Eigenheim und dort hinein. Aber leider in den wenigsten Fällen umsetzbear, deswegen solltest du dich mit deinem VM in Verbindung setzen und ihn über diese Umstäne informieren und auffordern hier für Abhilfe zu sorgen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Da mit dem Nachbarn darüber zu sprechen offenbar ausscheidet, bleibt nur noch das juristische.

Man meldet den Mietmangel mal als erstes an den Vermieter und kündigt Mietminderung an.



Zitat (von nico 24):
Dabei werden auch keine Ruhezeiten berücksichtigt.

Welche Ruhezeiten sollen das denn sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
User 23
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

@Solan 196:

Eigenheim? Nur zu gerne... :/ Fehlt an Möglichkeiten...
Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

@Harry van Sell:

https://www.bmu.de/GE689
Es gibt ja ein Lärmschutzgesetz für solche Geräte.

Mit dem Nachbarn wurde gesprochen und ihm die Lage (unerträglicher Lärm) erklärt. Daraufhin fragte er freundlich, wann es denn passen würde. Bis 19:00 Uhr wurde geantwortet. Nun, zwei Wochen später wurde am Sa und So bis 23 und 21 Uhr gearbeitet.

Das Lärmschutzgesetz gibt ja Zeiten hierfür an.

Jedoch ist auch die Frage, wo findet man Antwort zur Feinstaubbelästigung?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von nico 24):
https://www.bmu.de/GE689
Es gibt ja ein Lärmschutzgesetz für solche Geräte.

Muss ja ein großer Keller sein, wenn da Sachen wie Straßenfertiger, Grabenfräse, Transportbetonmischer und sogar ein Turmdrehkran reinpassen - wie setzt man die eigentlich beim tischlern ein ... ?


Sollte das die einzige Rechtsgrundlage gewesen sein auf die man seine Ansprüche stützen wollte, wird man sich wohl nur auf die "TA Lärm" stützen können. Die wird in Ermangelung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung von Gerichten oft herangezogen.
Aber da muss es auch nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr leiser sein.

Wobei man könnte noch bei der Gemeinde prüfen, immer mehr Gemeinden haben Verordnungen erlassen - meist aber auch nur für zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
User 23
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

@Harry van Sell
Also bleibt nur Umzug?


Ich hatte gehofft, dass es eine Regelung gibt, dass ein Wohnhaus eben keine Werkstatt ist.

Kennt sich da keiner aus oder gibt es da schlichtweg nichts?

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3501 Beiträge, 557x hilfreich)

Gibt es nur den einen Mietmieter oder mehrere? Sind es mehr Wohnungen was meinen die anderen Mieter?

Ansonsten mit den VM Kontakt aufnehmen.

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#7
 Von 
User 23
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

@Harry van Sell:
Darüber hinaus steht dort zum Lärmschutz ja auch:

" So ist es in allgemeinen und reinen Wohngebieten verboten, Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr zu nutzen. In diesen Gebieten gilt darüber hinaus für bestimmte lärmrelevante Geräte, wie zum Beispiel für Laubbläser und Laubsammler, grundsätzlich auch ein Betriebsverbot in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr."

Und die Fräse/Säge und Absauganlage würde ich jetzt Mal mit einem Laubbläser vergleichen wollen. Aber die Zeiten bringen auch nichts, wenn man selbst nach persönlicher Rücksprache weiter bis 23 Uhr arbeitet.

@Loni12:
Es sind ca. 12 Mietparteien. Den Lärm bekommt man jedoch nur im EG unmittelbar über den Handwerker mit und im Treppenhaus.
Da er bis in die Nacht hinein arbeitet sieht man den Feinstaub am morgen nicht mehr und wähnt sich in Sicherheit.
- Also nein, außer uns sieht es offenbar keiner.


Die Frage ist eben auch darf man im gemeinschaftlich genutzten Kellergang/ Wohngebäude derartigen Feinstaub dauerhaft produzieren. Es ist nicht nur eine kurzfristige Renovierung. Es ist ein längerfristiges Hobby.

-- Editiert von nico 24 am 28.09.2020 07:54

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist eben auch darf man im gemeinschaftlich genutzten Kellergang/ Wohngebäude derartigen Feinstaub dauerhaft produzieren.


Nein, weder den Feinstaub noch den Lärm darf man dauerhaft produzieren. Selbst wenn beides nicht erzeugt würde, darf ein Gemeinschaftsraum nicht zum Hobbyraum eines einzelnen Mieters umfunktioniert werden.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Der erste Ansprechpartner ist und bleibt der Vermieter.
Es sollte in seinem eigenen Interesse sein, dass solche Arbeiten in keinem Kellerraum stattfinden.
Mit Holzfeinstaub lässt sich eine vorzügliche explosionsfähige Atmosphäre herstellen wenn die passende Absaugung fehlt und mit entsprechenden ungeeigneten Maschinen oder Lampen / Steckdosen hat man dann auch direkt die Zündquelle im Raum.....


-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2020 09:51

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von nico 24):
Und die Fräse/Säge und Absauganlage würde ich jetzt Mal mit einem Laubbläser vergleichen wollen
Eine Fräse/Säge ist nun aber mal kein Laubbläser und daher nicht von dieser Regelung betroffen.
Eine Fräse/Säge erzeugt auch keinen Feinstaub! Das ist zwar Staub, aber eben kein Feinstaub. Aber egal, auch der feine Staub der beim Fräsen entsteht ist nicht unbedingt gesundheitsförderlich. Dagegen kann man wohl einen Unterlassungserklärung erwirken.

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#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von nico 24):
Mit dem Nachbarn wurde gesprochen und ihm die Lage (unerträglicher Lärm) erklärt. Daraufhin fragte er freundlich, wann es denn passen würde.
Wie kommt der Mitbewohner auf die Idee den Kellergang zur Hobbyausübung nutzen zu dürfen? Warum hat man ihm nicht freundlich gesagt, dass das überhaupt nicht passt?


Zitat (von nico 24):
[...]da sämtliche Kellerräume mit Feinstaub belegt sind.[...]/[...]Da er bis in die Nacht hinein arbeitet sieht man den Feinstaub am morgen nicht mehr[...]
Wie muss man sich das vorstellen, putzt der Mitbewohner jedes mal alles blitzeblank? Hat er Zutritt zu sämtlichen Kellerräumen?


Zitat (von nico 24):
Wie kann man sich am besten vor dieser Feinstaub- und Lärmbelästigung schützen?
In dem man dem Treiben ein Ende setzt. Erste Adresse ist hier, den Hauseigentümer/Vermieter zu bitten dies zu unterbinden. Sollte dieser das anders sehen, oder nutzt der Mitbewohner den Kellergang gar mit seinem Segen, muss man versuchen den Vermieter vom Gegenteil zu überzeugen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#12
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Kann man das mit der Nutzung begründen?

Eine Garage darf ja (offiziell) auch nur zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt werden. Sind dann Kellerabteile Kellerräume nicht auch nur zur Lagerung von Hausrat, o.ä. zugelassen?

Oder was heißt denn in diesem Fall "gemeinschaftlich genutzter Kellerraum"? Wie wird er denn benutzt, wenn da nicht gerade die Werkstatt geöffnet hat?
Unser gemeinschaftlich genutzter Kellerraum ist z.B. die Waschküche, und die wird natürlich auch entsprechend genutzt.

-- Editiert von car4000 am 28.09.2020 12:57

Signatur:

- car4000 -

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von nico 24):
Also bleibt nur Umzug?

Nein, erst mal die üblichen Wege gehen - hier dann über den Vermieter.



Zitat (von nico 24):
Ich hatte gehofft, dass es eine Regelung gibt, dass ein Wohnhaus eben keine Werkstatt ist.

Nein, die gibt es nicht, weil das Grundgesetz durchaus eine Werkstatt erlaubt.

Aber es ist nicht erlaubt andere Mieter durch die Werkstatt unzumutbar zu belästigen - Stichwort "Störung des Hausfriedens".



Zitat (von nico 24):
Und die Fräse/Säge und Absauganlage würde ich jetzt Mal mit einem Laubbläser vergleichen wollen.

So gesehen hast Du zwar recht, aber die Aufzählung im Gesetz ist abschießend.



Zitat (von car4000):
Sind dann Kellerabteile Kellerräume nicht auch nur zur Lagerung von Hausrat, o.ä. zugelassen?

Nein, außer darin zu wohnen darf man da eigentlich fast alles.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von nico 24):
geht seit einiger Zeit
Seit wann denn?
Zitat (von nico 24):
Bis 19:00 Uhr wurde geantwortet.
Wie kommt man auf diese Zeit?
Zitat (von nico 24):
Da er bis in die Nacht hinein arbeitet sieht man den Feinstaub am morgen nicht mehr
Wer? Du oder der Hobbylist?

Ich würde ihn freundlich fragen, was er da baut, wann es denn fertig wäre und er möge sich wegen des Maschinenlärms an die Hausordnung halten. Und den Feinstaub möge er bitte wegsaugen, wenn er sich gelegt hat, damit man ihn nicht durch den Keller, das Treppenhaus, die eigene Wohnung schleppt.
Dass 10 weitere Mietparteien solchen Lärm nicht störend empfinden, kann ich mir fast nicht vorstellen.

Wenn ich trotzdem mehrmals täglich in den Keller müsste---Schutzmaske. Ist ja nix Neues.

Ich würde erst später meinen Vermieter nerven.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Anami):
und er möge sich wegen des Maschinenlärms an die Hausordnung halten.

Dummerweise gibt es hier keine entsprechende ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Anami):
und er möge sich wegen des Maschinenlärms an die Hausordnung halten.

Dummerweise gibt es hier keine entsprechende ...
...was kein Freibrief ist, geräuschimitierende Hobbys, und deren Maschinen, nach Belieben zu betreiben.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
...was kein Freibrief ist, geräuschimitierende Hobbys, und deren Maschinen, nach Belieben zu betreiben.

Habe nichts anderes behauptet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Roland-S):
...was kein Freibrief ist, geräuschimitierende Hobbys, und deren Maschinen, nach Belieben zu betreiben.

Habe nichts anderes behauptet.
Dann hatte ich das falsch verstanden - gut, dass es geklärt ist.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise gibt es hier keine entsprechende ...
Was gibts nicht? Keine Hausordnung, in der geregelt ist, wann Ruhezeiten einzuhalten sind?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Keine Hausordnung, in der geregelt ist, wann Ruhezeiten einzuhalten sind?

Genau.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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