Hallo zusammen,
darf ein Vermieter seinen Mieter dazu verpflichten, für das Schließen eines Fensters nach 20 Uhr im Hausflur eines Mehrparteienmietshauses verantwortlich zu sein?
Einfacher: darf der Vermieter Konsequenzen ziehen (welcher Art?), wenn der Mieter nicht darauf achtet, dass im gemeinsamen Hausflur das Fenster nach 20 Uhr geschlossen gehalten wird?
Oder kann das dem Mieter komplett egal sein?
Gruß
Lichtgestalt
Fenster im Hausflur
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Habt ihr eine Hausordnung? Wie viele Parteien wohnen dort und warum ausgerechnet du?
Es wohnen dort 3 Parteien (Vermieter eingerechnet), eine niedergeschriebene Hausordnung existiert nicht.
Warum ich? Weiß nicht. Wohne im 2. Stock = Dachgeschoss. Das Fenster ist im ersten Geschoss. Da wohnt auch jemand. Aber ich soll darauf achten, wohl weil ich jünger bin als der Rentner im 1. Stock. Aber ich habe auch anderes im Sinn, und wenn es nach mir ginge, bliebe das Fenster in der warmen Jahreszeit sowieso 24 h / Tag offen, weil der Zigarrenqualm des Rentners im 1. Stock in meine Wohnung reinzieht.
-- Editiert von Lichtgestalt am 21.06.2008 17:53:54
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--- editiert vom Admin
... durch anordnung kann der vm dich nicht verpflichten, es sei denn, der mv gäbe so eine pflicht her. (rechtliche) konsequenzen aus einer unberechtigten anordnung hast du nicht zu fürchten, die stimmung im haus mag sich aber abkühlen ....
--- editiert vom Admin
dar ja 3 mietparteien im haus wohnen, sehe ich auch keinen grund warum ausgerechnet DU darauf achten sollst, das fenster ab 20 uhr geschlossen zu halten.
um des friedens willen, würd ich den vm auf eine hausordnung ansprechen, dass sich im wöchentlichen wechsel jeder um das schließen des fensters zu kümmern hat. dann kann sich keiner benachteiligt fühlen und gut ist.
zumal der vm an der quelle sitzt frage ich mich eh, warum sich dieser nicht um sein fenster kümmert, sondern die aufgabe auf nur einen mieter umlegt. naja wat solls.
frage ihn nach einer gütlichen regelung und gut ist. diese kleinigkeit sollte ja gütlich zu regeln sein oder?
paddy
--- editiert vom Admin
Na ja, der Vermieter hat wohl Angst, dass es durch das auf Kipp geöffnete Fenster reinregnen könnte, oder dass feiste Einbrecher eine Leiter verwenden und das Fenster im ersten Stock als Einstieg verwenden.
Weder regnet es hinein noch halte ich die Gefahr eines Einbruchs ausgerechnet über dieses Fenster für realistisch.
Da der Mieter unter mir Zigarrenkettenraucher ist und mir der Mief durch die Türritzen reinzieht, will ich (wenigstens wenn kein Frost vorherrscht) das Fenster auf Kipp geöffnet halten.
--- editiert vom Admin
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Ist denn mit dem Haus baulich alles in Ordnung wenn der Zigarettenqualm zu Dir hochzieht?
>>> Kommt es aufgrund von baulichen Mängeln in der Mietwohnung zu starken Belästigungen wegen Zigarettenrauchs aus einer Nachbarwohnung, kann die Miete gemindert werden (LG Stuttgart 5 S 421/97
). <<<
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Stimmt alles scalar.
Aber in dem von mir zitierten Urteil zog wegen baulicher Mängel Rauch aus der Nachbarwohnung in die Wohnung.
Morthi, das ist gar nicht so ungewöhnlich.
Es gibt alles.
http://www.dubai.de/artikel/175-Erster-rotierender-Turm-der-Welt.html
--- editiert vom Admin
Keine Ahnung wie marode die Bude war.
Das gesamte Urteil mit Begründung liegt mir nicht vor.
Welche Sorgen hat der Vermieter denn wenn das Fenster im Sommer auf kipp aufbleibt?
Das erscheint mir ein wenig kleinlich.
Im Winter verstehe ich ja, dass er das Haus nicht auskühlen lassen will. Aber im Sommer? Wenn es hilft den Tabakqualm fernzuhalten.
Red doch mal sachlich mit dem Vermieter. Und lass das von mir zitierte Urteil in der Tasche. Das macht sich nicht gut, wenn man eine vernünftige Lösung finden will.
--- editiert vom Admin
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