Fenster im Kellerabteil ohne Glas

13. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
deatine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster im Kellerabteil ohne Glas

Guten Abend,

ich habe dazu schon versucht zu recherchieren, aber nichts passendes gefunden.
Ich bin gerade in eine neue Wohnung gezogen, wollte ein paar Sachen in mein Kellerabteil bringen, als mir aufgefallen ist, dass das Kellerfenster in meinem Abteil kein Glas hat, sondern nur (noch?) ein Gitter.
Das Fenster im Abteil neben mir hat Glas.

Das ist mir dummerweise bei der Besichtigung nicht aufgefallen, da es zu dem Zeitpunkt noch sehr warm war.

Bevor ich meinen neuen Vermieter damit behellige, wollte ich mal nachfragen, ob das so rechtens sein kann. Ich weiß nicht, wozu ich mein Kellerabteil so verwenden kann, wenn es ständig potentiell reinregnen und im Winter reinschneien/frieren kann.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein permanentes Loch in der Wand gut für den ganzen Keller im Allgemeinen ist.

Gibt es irgendeinen Grund, warum man das so einrichten würde? Wenn in meinem Mietvertrag ein Kellerabteil zur Nutzung steht, würde ich davon ausgehen, dass dieses Abteil gegen Nässe und Frost geschützt ist.
Ist das Pech, weil gekauft wie gesehen, und weil mir ja Fläche im Keller zur Verfügung gestellt wird?

Danke schonmal für jegliche Infos dazu.

Viele Grüße,
deatine

-- Editiert von deatine am 13.10.2018 17:38

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von deatine):
Ist das Pech, weil gekauft wie gesehen,

Was denn nun, gekauft oder gemietet?



Zitat (von deatine):
und weil mir ja Fläche im Keller zur Verfügung gestellt wird?

Da wäre relevant, was im Wortlaut zum Keller vertraglich vereinbart wurde.



Zitat (von deatine):
Das ist mir dummerweise bei der Besichtigung nicht aufgefallen, da es zu dem Zeitpunkt noch sehr warm war.

Meines Wissens nach verändert sich die Sichtbarkeit von fehlendem Glas nicht in Abhängigkeit von der Temperatur.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deatine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Was denn nun, gekauft oder gemietet?

Gemietet. Das "gekauft wie gesehen" war zu umgangssprachlich.

Zitat (von deatine):

Da wäre relevant, was im Wortlaut zum Keller vertraglich vereinbart wurde.

"Vermietet werden folgende Räume:
[hier sonstige Räume], 1 Kellerraum."
Keine weitere Erwähnung.

Zitat (von deatine):

Meines Wissens nach verändert sich die Sichtbarkeit von fehlendem Glas nicht in Abhängigkeit von der Temperatur.

Mir ist heute erst aufgefallen, dass das Glas fehlt, weils kalt und feucht in dem Raum war. Das war im Hochsommer natürlich nicht der Fall.
Ich hätte einfach nie damit gerechnet, dass ein zur Wohnung gehörendes Kellerabteil mit offenem Loch in der Wand vermietet wird, deswegen habe ich nicht explizit geprüft, ob Fensterglas im Fenster ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von deatine):
Bevor ich meinen neuen Vermieter damit behellige
Das Mietverhältnis hat gerade erst begonnen. Ich würde an deiner Stelle erstmal nicht mit deinem Recht argumentieren oder formal eine Mängelbeseitigung fordern. Versuch es erstmal freundlich und teile deinem Vermieter mit, dass bei dir im Keller das Fenster komplett offen ist und offenbar das Glas fehlt. An der Reaktion wirst du dann schon sehen, ob der Vermieter das überhaupt weiß. Es kann ja sein, dass es auch ihm bisher nicht aufgefallen ist.

Sollte er die Reparatur ablehnen, so kannst du ihn darauf hinweisen, dass sowohl Kälte wie Feuchtigkeit in den Keller kommen wird. So ist der Keller nicht nutzbar. Genau das müsste er aber sein. Meiner Meinung nach ist der Vermieter daher verpflichtet, das Fenster zu reparieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Es kann manchmal vorkommen, dass eine permanente Belüftung geschaffen ist im Keller, weil dies aus irgend welchen Gründen technisch erforderlich ist. Dies wäre dann aber so eingerichtet, dass es nicht rein regnen kann. Sie haben aber geschrieben, dass das durchaus passieren kann. Aus diesem Grund kann ich mir nicht vorstellen, dass es gewollt ist.

Ich würde daher den Vermieter kontaktieren und freundlich über das Problem informieren. Möglicherweise ist es diesem selber noch nicht aufgefallen. Im Übrigen haben Sie als Mieter ohnehin die Nebenpflicht, über bestehende Probleme zu informieren, sodass der Vermieter die Möglichkeit hat, weitere Beschädigungen (in dem Fall durch Feuchtigkeit und Frost) zu vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von deatine):
wollte ein paar Sachen in mein Kellerabteil bringen, als mir aufgefallen ist, dass das Kellerfenster in meinem Abteil kein Glas hat, sondern nur (noch?) ein Gitter.


Anschreiben ad Vermieter (Brief) mitteilen, dass man bei Einzug festgestellt hat, dass das Kellerfenster defekt ist und um Abhilfe bitten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Da man immer von "Kellerabteil" spricht: was ist es denn nun?
Ein eigner Raum mit Türen und richtigen Wänden?
Oder einGroßer Raum wo die Bereiche der Mieter nur durch Lattenkonstruktionen abgetrennt sind?

Im letzeren Fall könnte es nicht "Dein" Fenster sein, sondern nur "ein" Fenster.



Gleichwohl sollte man beim Vermieter anfragen und ihn auf den Defekt aufmerksam machen.
Und auch anfragen, was im Winter bei Minusgraden passiert. Denn auch ein Kellerabteil muss frostsicher sein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
deatine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das Mietverhältnis hat gerade erst begonnen. Ich würde an deiner Stelle erstmal nicht mit deinem Recht argumentieren oder formal eine Mängelbeseitigung fordern.

Nein keine Sorge, ich wollte nur vorab feststellen, wie die Lage dazu überhaupt aussieht.

Zitat (von Alte Socke):
Es kann manchmal vorkommen, dass eine permanente Belüftung geschaffen ist im Keller, weil dies aus irgend welchen Gründen technisch erforderlich ist. Dies wäre dann aber so eingerichtet, dass es nicht rein regnen kann.

Das ist z.B. gut zu wissen.

Zitat (von Harry van Sell):
Oder ein Großer Raum wo die Bereiche der Mieter nur durch Lattenkonstruktionen abgetrennt sind?
Im letzeren Fall könnte es nicht "Dein" Fenster sein, sondern nur "ein" Fenster.

Das ist ebenfalls gut zu bedenken. Der Mietvertrag sagt "Kellerraum", aber es handelt sich um die von Ihnen genannte Konstruktion, bei der mit Latten Abteile für alle Mieter abgetrennt sind.

VIelen Dank für die Hinweise und Tipps zur Vorgehensweise. Ich werde mich per Brief erkundigen, ob das offene Fenster einen Grund hat, und ob aufgrund der Kälte und Nässe ein geschlossenes Fenster vom Vermieter eingebaut werden kann.

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