Fenster im Schlafzimmer nicht richtig dicht - Lärm

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Fenster im Schlafzimmer nicht richtig dicht - Lärm

Die Fenster in unserem Schlafzimmer sind nicht richtig dicht. Es zieht dort nicht nur, sondern bei Lärm draußen ist es auch dementsprechend laut - mein Mann hat seit Kurzem ab und an Nachtschicht und deswegen Probleme zu schlafen.
Wir haben unseren Vermieter schon vor ein paar Jahren darauf aufmerksam gemacht. Seine Antwort: "Kleben Sie Dichtband rein." Das haben wir dann vorerst auch so gemacht, was allerdings nie lange gehalten hat und auch keine zufriedenstellende Lösung war.
Vor 2 Jahren haben wir das Ganze schriftlich gemacht mit der Bitte, die Fenster doch mal überprüfen zu lassen. Seine Antwort: "Das kann ja alles nicht sein, so alt sind die Fenster noch nicht."
Wir haben das bisher toleriert, auch weil viele andere Sachen zwischenzeitlich waren, die dringender waren. Nun wird das Dorf hinter unserem aber von Rheinbraun abgerissen und der Bagger ist nachts teilweise so laut (lautes Pfeifen), dass wir nicht schlafen können oder davon wach werden. Einmal sind wir sogar mit den Matratzen in ein anderes Zimmer gegangen.
Wir würden uns nun gerne wieder schriftlich an den Vermieter wenden.
Was können wir tun, wenn wieder irgendeine Ausrede kommt oder das mit dem Dichtband? Ist der Vermieter verpflichtet, endlich was an den Fenstern zu machen oder kann er uns tatsächlich dazu verdonnern, immer wieder nur Dichtband zu kleben? Kann man in so einem Fall eventuell auch die Miete mindern und wenn ja, um wie viel Prozent? Oder müssen wir das tatsächlich hinnehmen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Die Fenster funktionieren sonst?
Dann gibt es keinen Grund die zu wechseln, denn die dürften ja schon beim Einzug in dem Zustand gewesen sein.
Da gibts auch nichts zu mindern, im Gegenteil wenn der VM die Fenster tauscht, wäre es vielleicht eine energetische Sanierung, bei welcher sich beteiligen darf.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wie darf man sich nicht richtig dicht vorstellen? Durch ein "nicht dichtes" Fenster kann es regnen, der Wind kann ungehindert eindringen, ist das in etwa so? Faustregel (von einem Fensterbauer): Fenster auf, Blatt Papier auf den Rahmen legen, Fenster zu, wenn man das Blatt Papier ungehindert durchziehen kann, dann sollte man was unternehmen. Ist es so bei euch?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat:
Oder müssen wir das tatsächlich hinnehmen?

Tja, das Problem hier ist halt das:
Zitat:
Wir haben das bisher toleriert,

Wenn man einen Mangel toleriert, dann kann man keine Rechte mehr daraus herleiten.
Siehe dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html
Du hast den Vorschlag mit dem Dichtband akzeptiert und danach keinen Mangel mehr angezeigt => keine Rechte ableitbar

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn die Bagger so laut sind, dass ihr mit den Matratzen umzieht, glaub ich nicht, dass es durch ein absolut dichtes Fenster wesentlich leiser wird.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Die bisherigen Antworten erscheinen mir doch recht tendenziös.

Argument "gemietet wie gesehen": Das greift nur, wenn die undichten Fenster bereits bei Anmietung zu erkennen waren oder wenn der Zustand des Hauses bzw. der Wohnung undichte Fenster zu vermuten waren (unsanierter Altbau z.B.). Für versteckte Mängel gilt das Argument natürlich nicht.

Argument "Mangel toleriert=> keine Rechte": Das ist meiner Meinung nach nur bedingt haltbar. Natürlich kann man nicht irgendwann einmal kommen und dann ab sofort oder sogar rückwirkend Mietminderung fordern. Wenn es aber um das Recht auf Mängelbeseitigung geht, so müsste der Vermieter schon mit Verwirkung argumentieren. Das ist aber ein höchst problematisches Argument.

Hier kommt ja wohl offenbar hinzu, dass durch die Baustelle auf dem Nachbargrundstück das Problem erst richtig auftritt. Dafür übrigens könnte durchaus eine Mietminderung rechtens sein. Wenn die Bautätigkeiten beim Nachbarn bei Anmietung nicht zu erwarten waren, dann kann das durchaus eine Mietminderung rechtfertigen. Ein Verschulden des Vermieters ist für eine Mietminderung nicht notwendig.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich sage ausdrücklich nicht, dass Mietminderung bzw. Mängelbeseitigungsforderung in dem geschilderten Fall garantiert durchsetzbar sind. Ich glaube nur, dass die bisherigen Einschätzung zu eindeutig negativ ausfielen.

Wenn der Teilnehmer wirklich etwas am Problem ändern will, dann hilft erstmal nur die Verständigung mit dem Vermieter. Wenn das nicht klappt, würde ich den Gang zum Anwalt oder Mieterverein vor Ort empfehlen. Der kann dann genau die Unterlagen und die Zustände vor Ort überprüfen (lassen) und dann sinnvolle Ratschläge geben. Ein solcher Ratschlag kann auch "Ausziehen" bedeuten, aber das würde ich hier im Forum nicht vorhersagen wollen.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)


Zitat (von ClaudiaClaudia):
Nun wird das Dorf hinter unserem aber von Rheinbraun abgerissen und der Bagger ist nachts teilweise so laut (lautes Pfeifen), dass wir nicht schlafen können oder davon wach werden. Einmal sind wir sogar mit den Matratzen in ein anderes Zimmer gegangen.


Warum arbeiten die Bagger Nachts? Nur um ein Dorf abzureissen, muss man doch nicht innerhalb der Ruhezeiten Krach machen. Es gibt ein Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Gewerbeamt oder Ordnungsamt mal anrufen, ob die das dürfen.

Zitat (von Anjuli123):
Wenn die Bagger so laut sind, dass ihr mit den Matratzen umzieht, glaub ich nicht, dass es durch ein absolut dichtes Fenster wesentlich leiser wird.


Das denke ich auch. Ein Dichtungsband hilft da nicht viel weiter. Ich hatte mal einen Kinderspielplatz vor dem Fenster und musste Nachts arbeiten. Ich habe mir dicke Decken von der Bundeswehr als Vorhänge vor das Fenster gebastelt. Dann noch Rolläden runter, dann ging es....

Und selbst wenn der Vermieter jetzt neue Fenster in Auftrag gibt, dauert es Wochen, bis die installiert sind.

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das Problem scheinen hier nicht die Fenster, sondern die Bauarbeiten hinter dem Haus zu sein.
Da könnte man natürlich mal den Lärm messen und im Streifall auch Maßnahmen gegen den Lärm ergreifen.
Anhaltspunkt wäre: wird es denn mit dem Abdichtband leise?

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Das Problem scheinen hier nicht die Fenster, sondern die Bauarbeiten hinter dem Haus zu sein.
Da könnte man natürlich mal den Lärm messen und im Streifall auch Maßnahmen gegen den Lärm ergreifen.


Ich habe mal "Rheinbraun" gegooglet :grins: . Da wird ein neues Feld für den Braunkohlebergbau erschlossen. Ob es sich für den Vermieter da lohnt, neue Fenster zu erschließen. Möglicherweise ist ja das Dorf inclusive des Hauses der TE als nächstes dran.

Zitat (von cauchy):
Hier kommt ja wohl offenbar hinzu, dass durch die Baustelle auf dem Nachbargrundstück das Problem erst richtig auftritt. Dafür übrigens könnte durchaus eine Mietminderung rechtens sein. Wenn die Bautätigkeiten beim Nachbarn bei Anmietung nicht zu erwarten waren, dann kann das durchaus eine Mietminderung rechtfertigen.


In bestimmten Gebieten in Deutschland ist durchaus damit zu rechnen, dass ganze Dörfer komplett umgesiedelt werden und dann platt gemacht werden. In Zukunft wird es da noch lauter, weil da permanent rund um die Uhr gearbeitet wird.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Ver):
In bestimmten Gebieten in Deutschland ist durchaus damit zu rechnen, dass ganze Dörfer komplett umgesiedelt werden und dann platt gemacht werden. In Zukunft wird es da noch lauter, weil da permanent rund um die Uhr gearbeitet wird.

Stimmt durchaus, ja und wie man lesen kann, sind manche der Ortschaften auf längere Zeit eh mit dem Status Umsiedler versehen.

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Stimmt durchaus, ja und wie man lesen kann, sind manche der Ortschaften auf längere Zeit eh mit dem Status Umsiedler versehen.


Und kann man in dem Gebiet wegen Lärm eine Mietminderung machen? Ich könnte mir vorstellen, dass die Rheinbraun das sogar zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Ver):

Und kann man in dem Gebiet wegen Lärm eine Mietminderung machen? Ich könnte mir vorstellen, dass die Rheinbraun das sogar zahlen.

Kann ich mir auch vorstellen, jedoch auf Dauer wird das dem TE auch nicht helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Es ist so, dass die Fenster tatsächlich noch nicht allzu alt sind. Wir denken, dass es sich einfach um einen Einbaufehler handelt. In anderen Räumen sind die gleichen Fenster eingebaut und dort haben wir das Problem nicht.
Haben ja schon mehrmals im Wohnzimmer geschlafen, was genau UNTER dem Schlafzimmer ist, also müsste es von der Geräuschkulisse her gleich sein. Dort sind die Fenster aber ordentlich eingebaut und es ist es wesentlich leiser. Wenn wir im Schlafzimmer gegen den Fensterrahmen drücken, sind die Geräusche auch kaum zu hören.

Ich könnte mit der Dichtband-Alternative leben, allerdings gehen dafür im Jahr auch einige Euronen drauf, denn gutes Dichtband kostet - und hält trotzdem nicht ewig. Wir haben in den letzten Jahren diverse Dichtbänder ausprobiert. Können wir dem Vermieter diese zukünftig in Rechnung stellen? Oder zählt das zu den Schönheitsreparaturen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Wir denken, dass es sich einfach um einen Einbaufehler handelt. In anderen Räumen sind die gleichen Fenster eingebaut und dort haben wir das Problem nicht.
Haben ja schon mehrmals im Wohnzimmer geschlafen, was genau UNTER dem Schlafzimmer ist, also müsste es von der Geräuschkulisse her gleich sein. Dort sind die Fenster aber ordentlich eingebaut und es ist es wesentlich leiser. Wenn wir im Schlafzimmer gegen den Fensterrahmen drücken, sind die Geräusche auch kaum zu hören.


Das kann ein Fensterbauer mit einem Schraubenschlüssel innerhalb von 5 Minuten beheben! Vermieter benachrichtigen, Frist setzen und Ersatzvorwegnahme androhen. Dann muss er die Kosten für den Fensterbauer bezahlen.

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