Fenster und Türen abdichten - zahlt Vermieter?

25. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fluff65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Fenster und Türen abdichten - zahlt Vermieter?

Ein Maler hat unsere Holzfenster gestrichen. Diese müssten anschließend, um Zugluft zu vermeiden und um den Wärmeverlust in den kälteren Tagen des Jahres einzudämmen, zum Teil neu abgedichtet werden (Tesa M.). Gleiches gilt auch für die Türen, die im Frühjahr diesen Jahres gestrichen wurden.
Die Abdichtarbeiten können wir übernehmen. Ist der Vermieter verpflichtet, uns die dadurch entstehenden Materialkosten zu erstatten? Oder grundlegende Frage: Hat der Vermieter für dichte Fenster und Türen zu sorgen? Denn unter Kleinreparatur, Schöheitsreparatur, Bagatellschaden etc. ist dies ja nun nicht einzuordnen.
Wie ist die Rechtslage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein Maler hat unsere Holzfenster gestrichen. <hr size=1 noshade>

Wer hat den beauftragt?
War das streichen Mieterpflicht oder Pflicht des Vermieters?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fluff65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Maler haben wir beauftragt. Vermieter zahlt laut Mietrecht den Außenanstrich (Vermieter hat dem selben Maler dafür einen Auftrag erteilt).
Das Streichen der Fenster in einem bestimmten Zyklus obliegt uns Mietern. Darauf lässt sich meiner Meinung nach jedoch nicht schließen, dass wir dann auch für das Abdichten von Fenstern und Türen verantwortlich sind. Das sind verschiedene Sachverhalte - meiner Ansicht nach.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Option A:
Bei Einzug waren Dichtungen vorhanden und die sind im Laufe der Zeit weggegammelt
=> Vermieter muss ersetzen

Option B:
Bei Einzug waren keine Dichtungen vorhanden
=> Euer Problem, wenn ihr welche wollt.

Option C:
Bei Einzug waren Dichtungen vorhanden und die sind wegen der Malerarbeiten nun unbrauchbar/nicht mehr vorhanden
=> Euer Problem, Ersatz auf eure Kosten





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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