Hallo,
folgender Fall:
Fenster in der Wohnung sind nicht ganz dicht, benötigen neue Dichtung. Verwaltung hat bereits im November Erneuerung versprochen (in allen Einheiten der Siedlung, da nach dem Hausbau vor 15 Jahren nun in allen Wohnungen erstmals ein Austausch notwendig ist).
Bisher passiert nichts, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sich wg. der Kosten noch einigen muss. Lt. jetziger Auskunft soll es noch eine Weile dauern, bis die Arbeiten beginnen.
Die Mieter müssen natürlich momentan mehr heizen -> höhere Kosten. Ist hier die Androhung einer Mietminderung gerechtfertigt (etwa 10 % der Kaltmiete), auch um evtl. den Beginn der Ausbesserungsarbeiten zu beschleunigen?
Fenster undicht - Mietminderung
29. Dezember 2012
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Frage vom 29. Dezember 2012 | 09:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Fenster undicht - Mietminderung
#1
Antwort vom 29. Dezember 2012 | 12:21
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 842x hilfreich)
Bevor die Mieter an eine solche Minderung - deren Höhe zu bestimmen, immer heikel ist - denken, sollten sie sich einfach handelsübliches Dichtungsgummi/-schaumstoff kaufen und die Fenster damit provisorisch abdichten.
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Bei allen solchen Aktionen kommt es letztlich auch immer auf die Verhältnismäßigkeit an.
-- Editiert cobold64 am 29.12.2012 12:21
#2
Antwort vom 29. Dezember 2012 | 19:26
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1468x hilfreich)
quote:
Die Mieter müssen natürlich momentan mehr heizen -> höhere Kosten.
Ich nehme an, das kannst du auch beweisen und nicht nur behaupten?
Für "nicht ganz dicht" sehe ich keinen Mietminderungsanspruch, da es diesen für geringfügige Mängel nicht gibt.
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