Fenster undicht - Nebenkostenabrechnung

8. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hugnebunten2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Fenster undicht - Nebenkostenabrechnung

Bei uns in der Wohnung sind zwei große Fenster nicht ganz dicht. Die Dichtgummis müssen ausgetauscht werden. Wir hatten den Mangel bereits im vergangenen Herbst vor der Heizperiode bei der Wohnungsverwaltung angezeigt. Uns wurde versprochen, dass die Fensterdichtungen in allernächster Zeit ausgetauscht werden. Das sei sowieso für alle Wohnungen der Wohnsiedlung vorgesehen, weil die Dichtungen inzwischen altersbedingt abgenutzt sind.

Danach ist allerdings nichts passiert, mit der Begründung, dass sich die Eigentümer nicht so schnell wegen der Kosten einigen konnten.

Erst vor wenigen Wochen wurden unsere Fenster vom Fenstermacher ausgemessen und eine Erneuerung der Dichtungen soll in Kürze erfolgen.

Nun haben wir für vergangenen Herbst eine recht hohe NK-Abrechung erhalten, bei der wir nachzahlen müssen. Einen Anteil daran haben sicherlich auch die Fenster, weswegen wir etwas mehr heizen mussten.

Können wir das nun rückwirkend noch irgendwie ohne große Streitereien irgendwie geltend machen?

VG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich hättest Du den Mangel schriftlich anzeigen müssen bei Deinem Vermieter mit einer Frist zur Beseitigung. Ab Verzug hättest Du die Miete mindern können.

Ich kann Deinen Ärger schon verstehen, allerdings würde ich Dich jetzt gern Fragen: Um wieviel Prozent würdest Du denn jetzt aufgrund der fehlenden Gummies an 2 Fenstern die Heizkostenabrechnung (denn darauf zielt es ja ab) kürzen. Begründe bitte Deinen Ansatz!


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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Da es in jedem Baumarkt selbstklebende Fensterdichtungen gibt, hätte man selbst etwas gegen die Zugluft unternehmen können. Ich sehe daher nur geringe Chancen, die Heizkostenabrechnung 'ohne große Streitereien' kürzen zu können!

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich sehe da keine Chance auf Kürzung. "Nicht ganz dicht" heißt für mich "etwas zugig" und das ist ein so geringfügiger Mangel, dass dafür die Gerichte oftmals nicht mal eine Mietminderung zusprechen. Ein Gericht hat sogar gesagt, dass so eine Zwangsentlüftung gar nicht so schlecht ist, weil sie der Schimmelbildung entgegenwirkt. Zumal eure Aussagen doch sehr schwammig sind.

quote:
Einen Anteil daran haben sicherlich auch die Fenster, weswegen wir etwas mehr heizen mussten.


Zum einen vermutet ihr das also nur und wer etwas fordert muß diese Forderung beweisen können. Ein "sicherlich" ist kein Beweis. Zum anderen ist "etwas mehr heizen" ja nun wohl auch nicht die Welt.
Und selbst dass die Heizkosten die hohe Nachzahlung begründen vermutet ihr nur so vage vor euch hin. Damit kann keiner was anfangen.

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