Fenster undicht...

29. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
frozendoro
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Fenster undicht...

Mein Vermieter weiß seit einem Jahr, dass ich unter meiner Dusche friere, da mein Badezimmerfenster nicht mehr richtig schließt und auch mein einfachverglastes Küchenfenster 'hinüber' ist (es regnet rein und eine hervorgehaltene Kerze geht aus)
Nach einem Anruf bei meinem Vermieter im Mai, sagte mir dieser, dass ich ihm eine Kostenvoranschlag bringen soll. Habe ich durch einen Bekannten dann auch kostenlos (!), aber 2 Monate später erst bekommen. Ich schickte meinem VM das Angebot. Anfang Oktober schrieb ich meinem VM, dass ich noch nichts von ihm gehört habe und nun, wenn ich nicht innerhalb der nächsten 14 Tage einen Termin für neue Fenster bekäme, die Miete um 10% kürzen werde. 3 Tage später rief mich der poln. Handwerker meines VMs an, dass er am nächsten Tag mit seinen Fensterbauern vorbeikäme, um die Fenster auszumessen. Er kam, aber ohne die poln. Fensterbauer und maß auch nichts aus, checkte nur die undichten Fenster und rief meinen VM an. Am nächsten Tag sollte er im VM-Büro vorbeikommen.
2 Wochen vergingen und am letzten Donnerstag Abend steht der Handwerker vor meiner Tür, um mir zu sagen, dass die Fensterbauer am Samstag Vormittag vorbeikommen, um auszumessen. Ich konnte aber einen familiären Besuch nicht absagen und bot ihm Freitag Abend 17-22 Uhr und Sonntag ab 12 Uhr an oder am darauffolgenden WE. Das würde nicht gehen, da seine Fensterbauer nur am Sa Vormittag könnten und am nächsten Samstag ja schon die Fenster einbauen werden. (Häh? Ich weiß davon nichts.)
Es wurden mit mir bisher noch keine Termine/ Zeiten abgesprochen. Kann mir der VM jetzt vorwerfen, dass es meine Schuld ist, dass der Einbau nicht stattfindet? Ich meine: Muss nicht ein Termin auch mit mir vereinbart werden oder muss ich mich nun auf jedes WE einrichten, an denen die Fensterbauer können?
Kann ich die Miete auch rückwirkend kürzen? (Schließlich hat der VM seit Aug. das Angebot vorliegen?) Sind 10 % Mietminderung nicht zu wenig, wenn man verhältnismäßig viel für die Heizung zahlt?
Vielen Dank.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 940x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.12.2010 15:42:15
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 320x hilfreich)

quote:
oder einen Experten vom örtl. Mieterverein wenden.

Kann man bei denen jetzt auch duschen ?
(Na ja, Warmduscher gibt es da ja genügend).



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